Abmahnung der Velvet Trading GmbH wegen Nutzung der Marke „Karat“
Die Teppichbranche wird von einer Abmahnwelle erschüttert.
Die Teppichbranche wird von einer Abmahnwelle erschüttert.
Die Teppichbranche wird von einer Abmahnwelle erschüttert.
Werden Unterlassungsansprüche geltend gemacht, kommt es auf den umfang der Wiederholungsgefahr an. Die Entscheidung hat besondere Relevanz für öffentliche Stellen.
Hier geht es um den Streit zwischen zwei Lokalen die beide „Ciao“ im Namen tragen. Kann das eine Lokal vom anderen Lokal eine Änderung des Namens verlangen? Rechtlich geht es um den Streit um eine geschäftliche Bezeichnung.
Die Stadt München hat sich die Marke „Oktoberfest“ gesichert. Welche Folgen hat das für Dritte die gerne ein Oktoberfest veranstalten möchten?
Ⓒ 2021 – All Rights Are Reserved
Rufen Sie an oder vereinbaren Sie einen Termin. Gerne können Sie die Unterlagen zu Ihrem Fall vorab per E-Mail schicken. Ich rufe Sie zurück.