Abmahnung der Velvet Trading GmbH wegen Nutzung der Marke „Karat“

Auch in der Teppich-Branche werden Markenrechte zum wichtigen Teil der Unternehmensstrategie. Die Branche wird aktuell durch Abmahnungen der Velvet Trading GmbH wegen vermeintlich rechtswidriger Nutzung der Marke „Karat“ durch die GHI Rechtsanwälte aus Mannheim versendet.

Die Besonderheit liegt darin, dass ein Marktteilnehmer die Bezeichnung „Carat“ schon seit mehr als 35 Jahren zur Bezeichnung einer eigenen Teppichbodenartikel verwendet. Jetzt soll die Kollektion auslaufen. Nach unseren Feststellungen wurden zahlreiche Händler die die Kollektion in ihrem Online-Angebot hatten abgemahnt.

Gefordert wird in der markenrechtlichen Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Auskunft über die Umsätze, die mit dem Verkauf des Teppichbodens „Carat“ erzielt wurden. Mit der Auskunft soll die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vorbereitet werden. Im Markenrecht wird häufig eine Umsatzlizenz in Prozent vom Umsatz als Schadenersatz gefordert.

Die Marke „Karat“ ist schon seit 1995 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Die aktuelle Abmahnwelle verdeutlicht mal wieder das jedes Geschäft, erst recht, wenn es auch Online stattfindet, der aktiven Überwachung von Markenportfolios bedarf.

In den vergangenen Jahren wurden schon mehrere Branchen mit regelrechten Abmahnwellen in Bezug auf Markenrechte wachgerüttelt. Dazu gehörten beispielsweise Pizzerien, die wegen der Nutzung der Marke „Gonzalez“ abgemahnt worden sind und Gewürzhändler, die eine Gewürzmischung „Drachenfeuer“ im Angebot hatten.

Ein aktives Management der Markenrechte erfordert sowohl die Prüfung und Eintragung eigener Markenrechte, als auch die Prüfung der Produkte für die man als Wiederverkäufer tätig ist.

Spam-Mails als Werbeinstrument

Die unverlangte Zusendung von E-Mails ist ein Ärgernis. Trotz eindeutiger Rechtslage gibt es immer noch Unternehmen, die Ihr Marketing auf dem rechtswidrigen Versand von Spam aufbauen.

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