Abmahnung
Eine Abmahnung ist ein außergerichtliches Schreiben, dass den Zweck hat einen rechtlichen Konflikt ohne Einschaltung der Gerichte beizulegen. In vielen Rechtsgebieten begünstigt der Gesetzgeber denjenigen, der eine Rechtsverletzung hinnehmen musste, wenn er vor Anrufung eines Gerichts eine Abmahnung ausgesprochen hat. Für mich als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht ist das Recht der Abmahnung von besonderer Bedeutung, denn in den betreffenden Rechtsgebieten des Urheberrechts, Markenrechts und des Wettbewerbsrechts ist die Abmahnung als Auftakt der rechtlichen Auseinandersetzung die Regel. Nachstehend finden Sie die Seiten auf denen ich besondere Informationen zu Abmahnungen in dem jeweils benannten Rechtsgebiet zusammengestellt habe.
Abmahnung Wettbewerbsrecht
Mit der Abmahnung im Wettbewerbsrecht wird der Versuch unternommen eine rechtliche Streitigkeit zwischen Wettbewerbern beizulegen. Im Wettbewerbsrecht gelten besondere Regeln. Der Gesetzgeber setzt eine besonders kurze Verjährungsfrist für Ansprüche und bei Gericht sind unter Umständen besondere Kammern zuständig, die mit einem Richter und zwei Handelsrichtern aus der Wirtschaft besetzt sind.
Abmahnung Urheberrecht
Abmahnungen im Urheberrecht haben die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken ohne Genehmigung des Berechtigten zum Gegenstand. Unter das Urheberrecht fallen verschiedene Arten von kreativen Werken, wie Texte, Fotografien, Werke der bildenden Kunst, Software bis hin zu Datenbanken. Neben der Unterlassung der Rechtsverletzung geht es häufig um die Zahlung von Schadenersatz.
Abmahnung Markenrecht
Im Markenrecht werden mit der Abmahnung ausschließliche Rechte an Marken, Firmennamen und Titeln geltend gemacht. Die Fallkonstellationen sind dabei unterschiedlich und die Folgen der erfolgreichen Durchsetzung von Ansprüchen können für den Verletzten ganz erheblich sein. Der Streit um Markenrechte bedeutet ein hohes Kostenrisiko.
Abmahnung Frommer legal
Frommer legal verfolgt im Auftrag bekannter Filmhersteller Rechtsverletzungen im Internet durch sog. Filesharing in P2P-Netzwerken. Daneben vertritt Frommer legal große Kataloge mit Fotorechten und verfolgt Rechtsverletzungen durch die unberechtigte Nutzung von Fotografien.