Die Anwaltskanzlei Nimrod Rechtsanwälte aus Berlin versendet für die Kalypso Media Group GmbH aus Worms Abmahnungen mit dem Vorwurf der Verletzung von Urheberrechten. Auch im Jahr 2023 sind Adressaten der Schreiben aus dem Hause der im Nimrod Rechtsanwälte Inhaber von Internetanschlüssen, denen der Vorwurf gemacht wird, dass über deren Internetanschluss Computerspiele, wie beispielweise Commandos 3 HD Remaster, Tropico 6 oder Railway Empire im Internet verbreitet worden sind. Laut Darstellung im Abmahnschreiben sind die Nimrod Rechtsanwälte mit der Überwachung von Filesharingnetzwerken beauftragt. Dabei werden die Nimrod Rechtsanwälte laut eigener Aussage von einem technischen Dienstleister unterstützt.
Abmahnung Nimrod für Spiele Commandos 3 HD Remaster, Tropico 6 und Railway Empire
Die Kalypso Media Group GmbH vertreibt in Deutschland Computerspiele wie beispielsweise Tropico 6, Railway Empire, Port Royale, Disciples: Liberation oder Commandos 3 HD Remaster. Die Kalypso Media Group GmbH beschreibt sich selbst als unabhängigen Publisher, Entwickler und Vermarkter von interaktiver Unterhaltungssoftware.
Inhalt der Abmahnung
Die Abmahnung Nimrod Rechtsanwälte umfasst üblicherweise fünf Seiten. Auf der ersten Seite wird der Vorwurf an den Inhaber des Internetanschlusses vorgetragen und das genaue Spiel genannt, das Gegenstand des Filesharing gewesen sein soll. Zur Zeit werden vor allem die Spiele Tropico 6 und Railway Empire abgemahnt. Der von den Nimrod Rechtsanwälten beauftragte technische Dienstleister soll ermittelt haben, an welchen Tagen und zu welchen Zeitpunkten die Datei des gegenständlichen Computerspiels herunter- und hochgeladen worden ist. Dazu werden genaue Zeitpunkte mitgeteilt.
Auf Grundlage dieser Ermittlung soll beim jeweils zuständigen Landgericht ein Beschluss nach § 101 Abs. 9 UrhG erwirkt worden sein. Dieser Beschluss wird im Abmahnschreiben nicht beigefügt, sondern soll von dem so angeschriebenen Anschlussinhaber auf der Homepage der Nimrod Rechtsanwälte eingesehen werden können. Dann wird die Rechtslage erörtert und mitgeteilt, dass gegen den Inhaber des Internetanschlusses eine sogenannte tatsächliche Vermutung besteht und dass diese tatsächliche Vermutung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur durch Erfüllung der sogenannten sekundären Darlegungslast widerlegt werden kann.
Die Forderungen
Zur Erfüllung der Ansprüche der Kalypso Media Group GmbH fordern die Nimrod Rechtsanwälte mit der Abmahnung Nimrod die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Der Entwurf einer solchen Erklärung ist dem Schreiben beigefügt. Die Zahlungsansprüche sollen durch Zahlung eines Vergleichsbetrages von 850 € erfüllt werden.
Abmahnung Nimrod: So sollten Sie reagieren
Unser Rat: Ignorieren Sie das Schreiben der Nimrod Rechtsanwälte nicht. Antworten Sie nicht selbst auf das Schreiben der Nimrod Rechtsanwälte. Sie haben es mit Profis zu tun, die im Auftrag ihrer Mandanten deren Ansprüche beitreiben sollen. Sorgen Sie für Waffengleichheit und beauftragen Sie Rechtsanwalt Kramarz mit der Wahrnehmung ihrer Interessen in dieser Streitigkeit. Nutzen Sie die Möglichkeit der telefonischen Erstberatung.
Fragen und Antworten zu Nimrod Abmahnung
Sie werden von Nimrod Rechtsanwälte auf Unterlassung einer Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen. Außergerichtlich ist das durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung möglich. Ferner sollen Sie die Anwaltskosten der Gegenseite ersetzen und einen Schadenersatz zahlen. In der Abmahnung ist eine Frist gesetzt. Die Frist sollten Sie unbedingt beachten.
Welche Schritte Nimrod Rechtsanwälte unternimmt, kann nicht sicher prognostiziert werden. Per Gesetz besteht nach einer fruchtlosen Abmahnung Nimrod die Möglichkeit gerichtliche Schritte einzuleiten. Wenn das passiert und Kalypso Media Group oder ein anderer Mandant der Kanzlei Nimrod sich für den Rechtsweg entscheidet, wird das Verfahren wesentlich teurer.
Die Grundsätze der Haftung nach einer Nimrod Abmahnung sind geklärt. Es besteht eine Vermutung zu Gunsten des Rechtsinhabers. Vermutet wird, dass der Inhaber des Internetanschlusses für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Diese Vermutung muss der Anschlussinhaber im Rechtsstreit widerlegen. Dazu muss er darlegen, wer zum Tatzeitpunkt Zugang zum Internetanschluss hatte und aus welchen Umständen sich die Täterschaft des Dritten ergibt.