Unternehmen haften für irreführende Kundenbewertungen auf der eigenen Website

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main sorgt für Aufsehen: Unternehmen haften für wettbewerbswidrige Kundenbewertungen, wenn sie diese auf ihrer eigenen Website präsentieren und zur Verkaufsförderung nutzen. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für Online-Händler und Hersteller, die Kundenbewertungen als Marketinginstrument einsetzen.

Hintergrund: Warum wurde geklagt?

Im konkreten Fall hatte ein Hersteller von Kosmetikprodukten eine Haartinktur beworben, die angeblich graue Haare reduzieren sollte. Auf der Unternehmenswebsite fanden sich zahlreiche positive Kundenbewertungen, die diese Wirkung bestätigten. Ein Verbraucherschutzverband sah darin eine irreführende Werbung und klagte auf Unterlassung – mit Erfolg.

Das Urteil: Unternehmen tragen die Verantwortung

Das Gericht entschied, dass die Unternehmen nicht nur für ihre eigenen Werbeaussagen haften, sondern auch für Kundenbewertungen, wenn diese für Werbezwecke genutzt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Bewertungen prominent platziert sind und die Aussagen des Unternehmens unterstützen.

Wichtige Kernpunkte des Urteils:

  • Unternehmen haften für Bewertungen, die irreführende oder wettbewerbswidrige Inhalte enthalten.

  • Wenn eine Website Kundenbewertungen präsentiert, die gezielt zur Verkaufsförderung genutzt werden, sind diese als eigene Werbung anzusehen.

  • Im Gegensatz zu unabhängigen Bewertungsplattformen haben Unternehmen volle Kontrolle über die Inhalte ihrer Website und können diese jederzeit entfernen.

Welche Folgen hat dieses Urteil für Unternehmen?

Für viele Unternehmen, die Kundenbewertungen als Vertrauenssignal nutzen, bedeutet dieses Urteil ein erhebliches Risiko. Es reicht nicht mehr aus, sich auf die Echtheit von Kundenmeinungen zu berufen – sie müssen auch auf ihre wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit geprüft werden. Besonders heikel wird es, wenn Produkte mit gesundheitsbezogenen Versprechen oder Wirkungsaussagen beworben werden.

Was können Unternehmen tun, um Abmahnungen zu vermeiden?

Um rechtliche Risiken zu minimieren, sollten Unternehmen folgende Maßnahmen ergreifen:

  1. Regelmäßige Überprüfung von Kundenbewertungen

    • Unternehmen sollten Bewertungen auf irreführende oder übertriebene Werbeversprechen kontrollieren.

  2. Moderation und Filterung

    • Durch ein professionelles Bewertungsmanagement lassen sich problematische Inhalte schnell erkennen und gegebenenfalls entfernen.

  3. Eindeutige Kennzeichnung und Transparenz

    • Falls Bewertungen durch Anreize wie Rabatte oder kostenlose Produkte gefördert wurden, sollte dies klar gekennzeichnet sein.

  4. Rechtliche Beratung einholen

    • Da Verstöße schnell zu teuren Abmahnungen führen können, sollten Unternehmen ihre Bewertungsstrategien rechtlich prüfen lassen. Experten für Wettbewerbsrecht können helfen, problematische Inhalte zu identifizieren und rechtskonform zu handeln.

Mehr zu diesem Thema: Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht

Abmahnung erhalten? Jetzt handeln!

Falls dein Unternehmen eine Abmahnung wegen irreführender Kundenbewertungen erhalten hat, solltest du schnell reagieren. Ignorieren kann zu weiteren rechtlichen Konsequenzen führen. Hier findest du alle wichtigen Informationen: Abmahnung Wettbewerbsrecht

Fazit: Vorsicht beim Umgang mit Kundenbewertungen

Dieses Urteil macht deutlich: Unternehmen dürfen Kundenbewertungen nicht einfach unkontrolliert auf ihrer Website darstellen, wenn sie diese für Werbezwecke nutzen. Eine genaue Prüfung ist essenziell, um rechtliche Risiken zu minimieren.

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