Darf ein Verlag die Texte seiner Autoren gendern?

Darf ein Verlag texte eines Autors gendern?

Vor dem Landgericht Hamburg wurde ein Streit zum Konflikt des Urheberrechts des Autors mit dem Wunsch des Verlags nach gendergerechter Sprache verhandelt, berichtet der Verein deutsche Sprache e.V. auf seiner Internetseite (https://vds-ev.de/mitteilungen/genderklage-gegen-zeitschrift-erfolgreich/).

Der Autor eines Sachtextes hatte dem Verlag seines Textes ausdrücklich mitgeteilt, dass er keine gendergerechten Änderungen an seinem Text wünscht. Dennoch änderte der Verlag des Text in entsprechender Weise. So wurde im Text aus einem „Zeichner“ eine „zeichnende Person“.

Der Urheber eines Textes hat an seinem Text jedoch umfassende Rechte. Die sog. Urheberpersönlichkeitsrechte sichern den Autor gegen unberechtigte Veränderungen an seinem Werk. Die Bearbeitung eines Werkes bedarf der gesonderten Genehmigung des Urhebers. Die Karten des Urhebers in einer solchen Auseinandersetzung sind also grundsätzlich gut.

Nach Darstellung des Vereins deutscher Sprache haben sich die Parteien im Verhandlungstermin vergleichsweise geeinigt. Der Richter hatte ausgeführt, dass die Klage des Autors auf Wahrung der Urheberrechte an dem Text gute Chancen auf Erfolg hat. Darauf nahm die Beklagte einen vom Kläger bereits vorbereiteten Einigungsvorschlag an. Als Ergebnis der Einigung versetzte der Verlag den Text in seine Ursprungsfassung zurück.

Aufgrund der Beilegung des Streits mit einem Vergleich wird es nun keine Urteilsgründe geben. Die Rechtslage bleibt damit zumindest vorläufig unentschieden.