Wenn Schweigen nicht mehr hilft: 6.000 Euro Ordnungsgeld gegen die Veriseo GmbH nach wiederholten Rechtsverstößen

Minimalistische Steingravur des Namens Veriseo in moderner Architektur bei Nacht.

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Das Wichtigste in Kürze

Ein Ordnungsgeld ist ein repressives und präventives Zwangsmittel der Zivilprozessordnung, das verhängt wird, wenn ein Schuldner schuldhaft gegen ein gerichtliches Unterlassungsgebot verstößt.

  • Das Landgericht Darmstadt (Az. 4 O 197/25) hat gegen die Veriseo GmbH ein Ordnungsgeld in Höhe von insgesamt 6.000,00 EUR festgesetzt..
  • Die Strafe wurde fällig, weil die Veriseo GmbH trotz einstweiliger Verfügung weiterhin diskreditierende Inhalte und Bewertungen veröffentlichte.
  • Besonders schwer wog die Beharrlichkeit: Die Veriseo GmbH versuchte durch „kerngleiche“ Verstöße und neue Artikel, das gerichtliche Verbot zu umgehen.
  • Für den Fall der Nichtbeitreibbarkeit droht der Geschäftsführerin der Veriseo GmbH ersatzweise Ordnungshaft.

Stellen Sie sich vor, Sie haben bereits einen gerichtlichen Sieg errungen. Ein Gericht hat einer Gegenseite unmissverständlich untersagt, unwahre Behauptungen oder geschäftsschädigende Bewertungen über Sie zu verbreiten. Sie wiegen sich in Sicherheit, doch dann geschieht das Unfassbare: Die Gegenseite macht einfach weiter. Mal ist es ein neuer Artikel unter fast identischem Namen, mal eine giftige Ein-Sterne-Bewertung, die Ihnen sogar „Betrug“ vorwirft. Das Gefühl der Ohnmacht weicht schnell der Erkenntnis, dass ein bloßes Verbot auf dem Papier manchmal nicht ausreicht, wenn der Gegner beharrlich versucht, die Justiz zu umgehen. Genau diese Erfahrung musste ein Antragsteller machen, bis das Landgericht Darmstadt nun ein deutliches Machtwort gegen die Veriseo GmbH sprach.

Die Beharrlichkeit der Veriseo GmbH: Wenn Verbote ignoriert werden

In dem Verfahren vor dem Landgericht Darmstadt ging es um weit mehr als eine einfache Meinungsverschiedenheit. Bereits im August 2025 wurde der Veriseo GmbH gerichtlich untersagt, bestimmte Artikel und Bewertungen über einen Rechtsanwalt zu verbreiten. Doch statt die Inhalte zu löschen und künftige Angriffe zu unterlassen, suchte die Gegenseite nach Schlupflöchern.

Das Gericht stellte fest, dass die Veriseo GmbH sogar die Pflicht hat, aktiv auf Suchmaschinen wie Google einzuwirken, damit untersagte Äußerungen nicht mehr über den Cache abgerufen werden können. Werden diese Schritte versäumt, handelt die Gegenseite zumindest fahrlässig. Im vorliegenden Fall ging die Kammer jedoch von einem zielgerichteten und schuldhaften Handeln aus, da die Veriseo GmbH weiterhin Bewertungen veröffentlichte.

„Kerngleiche“ Verstöße: Ein neuer Name ändert nichts am Verbot

Ein häufiger Irrtum bei Unterlassungsverfügungen ist der Glaube, man könne das Verbot durch leichte Umformulierungen umgehen. Das Landgericht Darmstadt erteilte dieser Praxis der Veriseo GmbH eine klare Absage: Maßgeblich ist nicht die exakte Formulierung, sondern der Kern der untersagten Handlung. Wenn eine neue Veröffentlichung im Kern die gleiche inhaltliche Aussage enthält, liegt ein Verstoß vor.

Die Veriseo GmbH hatte unter dem Vorwand einer „objektiven Berichterstattung“ einen neuen Artikel veröffentlicht, der faktisch eine direkte Fortsetzung der untersagten Inhalte darstellte. Das Gericht entlarvte dies als den Versuch, die Integrität des Gläubigers weiter zu untergraben und den Unterlassungstitel zu unterlaufen.

Die Konsequenz: 6.000 Euro und die Drohung der Ordnungshaft

Da die Veriseo GmbH mehrfach und beharrlich gegen die Auflagen verstieß, setzte das Gericht ein erhebliches Ordnungsgeld fest. Während für die ersten Verstöße jeweils 1.500 Euro als ausreichend erachtet wurden, schlug die letzte gezielte Bewertung, in der die Veriseo GmbH dem Gläubiger sogar „Betrug“ vorwarf, mit 3.000 Euro zu Buche.

Das Gericht stellte klar: Das Ordnungsgeld dient dazu, den Willen des Schuldners zu beugen. Reicht eine kleine Summe nicht aus, muss sie empfindlich gesteigert werden. Wir von der Kanzlei Kramarz begleiten Mandanten konsequent bei der Durchsetzung solcher Titel. Sollten Sie Opfer von Rufmord oder unzulässigen Bewertungen sein, unterstützen wir Sie im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Erstberatung unter 06151-2768227 oder per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Website unter https://kanzlei-kramarz.de.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Sind Sie auch in das Visier der Veriseo GmbH geraten? Melden Sie sich gerne. Wir führen eine Datenbank der Fake Bewertungen.

Was passiert, wenn die Veriseo GmbH das Ordnungsgeld nicht zahlt?

In diesem Fall wird nach § 890 Abs. 1 ZPO ersatzweise Ordnungshaft angeordnet, die bei juristischen Personen an den gesetzlichen Vertretern, wie der Geschäftsführerin der Veriseo GmbH, vollzogen wird. Das LG Darmstadt setzte hier pro angefangene 500 Euro Ordnungsgeld einen Tag Haft fest. Die Kanzlei Kramarz setzt solche Ansprüche konsequent im Zwangsvollstreckungsverfahren durch. Kontakt: Kanzlei Kramarz.

Gilt das Verbot für Veriseo auch für abgewandelte Texte?

Ja, das Verbot erstreckt sich auch auf sogenannte kerngleiche Verstöße, sofern das Charakteristische der ursprünglichen Verletzung beibehalten wird. Laut Landgericht Darmstadt darf der Kern der untersagten Handlung nicht durch inhaltlich gleiche, aber anders formulierte Äußerungen umgangen werden. Wir prüfen für Sie genau, ob neue Veröffentlichungen der Gegenseite bereits die Schwelle zum Verstoß überschreiten. Kontakt: Kanzlei Kramarz.

Muss die Veriseo GmbH auch Google-Einträge entfernen?

Die Veriseo GmbH ist verpflichtet, aktiv auf Suchmaschinen wie Google einzuwirken, damit untersagte Inhalte nicht mehr über den Cache oder Trefferlisten abrufbar sind. Das LG Darmstadt sieht in der Unterlassung dieser Einwirkung einen schuldhaften Verstoß gegen die gerichtliche Verfügung. Die Kanzlei Kramarz unterstützt Sie dabei, diese weitreichenden Löschpflichten gegenüber der Gegenseite rechtssicher einzufordern. Kontakt: Kanzlei Kramarz.

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