Zur Unwirksamkeit von Künstler- oder Modelverträgen

Agenturverträge, welche zwischen einem Künstler, Prominenten oder Model und einer Agentur geschlossen werden, enthalten viele Klauseln. Solche Verträge zielen oft darauf, den jeweiligen Künstler für einen größeren Zeitraum an die Agentur zu binden. Dies kann sich im Ergebnis als unangemessene Benachteiligung für den Künstler erweisen. So werden Klauseln gefasst um die Einnahme der Agentur, welche durch den Künstler generiert werden, zu bestimmen. Gerade Kündigungsklausen spielen eine große und wichtige Rolle. Denn vor allem hier wird oft versucht die Kündigung mit einer automatischen Verlängerung des Vertrages zu „umgehen“ um so die jeweilige Person möglichst lange an die Agentur zu binden. Über einseitige Optionen entsteht hier unter Umständen ein Vertrag der den Anforderungen des Gesetzes nicht mehr gerecht wird. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Konditionen für den Künstler oder das Model bei Vertragsschluss meist nicht sehr gut sind. Prominenter Fall im musikalischen Bereich war in den vergangenen Jahren der Streit zwischen Xavier Naidoo und seinem damaligen Label. Der Vertrag wurde von Gericht als nichtig erachtet, da er aufgrund der vielfältigen Bindungen des Künstlers und der Möglichkeit der einseitigen Option zu Gunsten des Labels für den Künstler nach sich zog.

Auch Klauseln mit langjähriger Bindung eines Models an die Agentur in einem dafür vorgesehenen Agenturvertrag können aufgrund einer unangemessenen Benachteiligung unwirksam sein. Dies ergibt sich aus einem Urteil des OLG Celle. (OLG Celle, Urt. v. 01.04.2021, Az.: 13 U 10/20).

Das Urteil des OLG Celle

Im besagten Fall wurde ein 18 Jahre junges Fotomodel an einen Agenturvertrag mit einer Model-Agentur gebunden. Die Agentur beanspruchte im Rahmen des Vertrages 25% aller Einnahmen für sich. Im Gegenzug kümmert sich die Agentur um die Karriereförderung- und Entwicklung des Models. Der Agenturvertrag wurde auf fünf Jahre befristet, wobei eine automatische Verlängerung von zwei Jahren vorgesehen ist, sofern zuvor nicht rechtzeitig gekündigt wird. Im Vertrag wird schließlich festgehalten, dass eine Kündigung neun Monate vor eigentlichem Ablauf des Vertrages ergehen muss. Geschieht dies nicht neun Monate vorher, so verlängert sich der Agenturvertrag automatisch um zwei Jahre. Nach einer Gesamtlaufzeit von ca. 6 Jahren kündigte das Model den Vertrag mit der Agentur. Demnach konnte die Agentur keine weiteren Einnahmen erlangen, da das Model zudem weitere Zahlungen verweigerte.

Die Agentur reagierte sodann mit einer Klage und fordert weitere Vergütung bis zum Ende der im Agenturvertrag vereinbarten Vertragslaufzeit. Die Klage wurdw vom Landgericht Lüneburg abgewiesen. Die demnach eingelegte Berufung durch die Agentur wurde schließlich vom OLG zurückgewiesen.

Urteilsbegründung

Eine Kündigung kann für einen Dienstvertrag, auch ohne einen wichtigen Grund und die Einhaltung der Kündigungsfrist gem. § 627 BGB ergehen.  Dies kann geschehen, sofern eine besondere Vertrauensstellung besteht und Dienste „höherer Art“ zum Inhalt gemacht werden. Das betrifft auch Dienste von Ärzten oder Anwälten, sowie Künstleragenturen. Diese Regelung wurde von den Parteien im Agenturvertrag jedoch ausgeschlossen.

Dies erweist sich jedoch als unwirksam, da der Ausschluss dieser Regelung eine unangemessene Benachteiligung für das Model darstellt.

Kündigungsmöglichkeiten für einen gewissen Zeitraum auszuschließen kann für Agenturen von Bedeutung sein, da Erfolge und Karriereentwicklungen von Künstlern eventuell erst mit einem gewissen Zeitaufwand eintreten und Investitionen sich so erst mit einer gewissen Zeit rentieren, jedoch kann der Künstler bei solchen Kündigungsklauseln trotz eventueller Unzufriedenheit mit der entsprechenden Agentur keine andere Agentur aufsuchen um seinen Interessen zu folgen.

Folglich muss, aus dem Urteil ergehend, Models und anderen Künstlern die Möglichkeit geboten werden ihre Agentur bei auftretender Unzufriedenheit wechseln zu können. Die Begründung stützt sich außerdem auf das Argument, dass bei zunehmendem Alter der Markt für Models enger werde.