Eine neue Abmahnwelle rollt durch das Land und trifft diesmal nicht Website-Betreiber oder Bildnutzer, sondern Nutzer sozialer Netzwerke. Im Fokus stehen Abmahnungen wegen der vermeintlich unlizenzierten Nutzung von Musik in Plattformen wie TikTok und Instagram. Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe dieser Entwicklung, die Funktionsweise der Musikbibliotheken der Netzwerke, die damit verbundenen rechtlichen Probleme und wie Betroffene sich wehren können.
Die Funktionsweise der Musikbibliotheken von TikTok und Instagram
TikTok und Instagram stellen ihren Nutzern umfangreiche Musikbibliotheken zur Verfügung. Diese Bibliotheken ermöglichen es, Clips mit populären Songs oder Soundeffekten zu unterlegen. Die Annahme vieler Nutzer ist, dass die Verwendung dieser Musik innerhalb der Apps automatisch legal ist. Dies ist jedoch ein Trugschluss, der zu teuren Abmahnungen führen kann.
Lizenzierung innerhalb der Netzwerke: Ein komplexes Thema
Die Lizenzierung von Musik in sozialen Netzwerken ist ein komplexes Thema. Grundsätzlich schließen die Plattformen selbst Lizenzverträge mit Rechteinhabern ab. Diese Verträge decken jedoch oft nur die private Nutzung der Musik ab.
Privat vs. Unternehmer: Der entscheidende Unterschied
Ein Knackpunkt liegt in der Unterscheidung zwischen privater und unternehmerischer Nutzung. Während die private Nutzung in vielen Fällen durch die Plattformlizenzen abgedeckt sein mag, sieht die Situation bei der unternehmerischen Nutzung anders aus. Werden Clips mit Musik zu Werbezwecken oder im Rahmen einer geschäftlichen Tätigkeit veröffentlicht, ist eine gesonderte Lizenzierung erforderlich.
Das Problem: Grauzone und unklare Regelungen
Das Problem ist, dass die Grenzen zwischen privater und unternehmerischer Nutzung oft verschwimmen. Viele Nutzer sind sich nicht bewusst, dass ihr Handeln bereits als unternehmerisch eingestuft werden kann, beispielsweise wenn sie Produkte präsentieren, Marken bewerben oder eine gewisse Reichweite aufgebaut haben, die kommerziell genutzt werden könnte. Die Regelungen der Netzwerke zur gewerblichen Nutzung sind oft unklar und für den durchschnittlichen Nutzer schwer verständlich. Dies schafft eine gefährliche Grauzone, die von Rechteinhabern und spezialisierten Kanzleien ausgenutzt wird.
Explodierende Forderungssummen: Ein Alarmsignal
Inzwischen gibt es Fälle, in denen Forderungen im Bereich von weit über 200.000 € geltend gemacht werden. Diese astronomischen Summen stehen oft in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Nutzung der Musik und sind für viele Betroffene existenzbedrohend.
Die Lizenzanalogie: Berechnungsgrundlage und ihre Tücken
Die Berechnung der Schadensersatzansprüche erfolgt in der Regel nach der sogenannten Lizenzanalogie. Dabei wird ermittelt, was eine angemessene Lizenzgebühr für die Nutzung der Musik gewesen wäre. Im Bereich der Social-Media-Nutzung wird hierbei oft auf Werbetarife und andere kommerzielle Nutzungsszenarien zurückgegriffen, was zu den genannten überhöhten Forderungen führen kann. Die Besonderheit in diesen Fällen liegt in der oft angenommenen „werblichen Nutzung“, auch wenn diese nur indirekt oder potenziell vorliegt.
Die Mitschuld der Netzwerke: Ein kritischer Blick
Es stellt sich die Frage, ob die sozialen Netzwerke nicht eine Mitschuld an diesen Verhältnissen tragen. Durch die einfache Integration von Musik in Clips und die unklaren Nutzungsbedingungen wird bei den Nutzern der Eindruck erweckt, dass die Musiknutzung unproblematisch ist. Die Plattformen profitieren von den Inhalten der Nutzer, tragen aber nicht ausreichend Sorge dafür, dass diese rechtlich abgesichert sind.
Konkretes Beispiel: Abmahnungen durch FROMMER LEGAL
Ein Paradebeispiel für die in diesem Artikel beschriebene Abmahnwelle ist das aktuelle Vorgehen der Kanzlei FROMMER LEGAL. Diese ist bekannt dafür, Urheberrechtsverstöße zu verfolgen und hat nun gezielt die kommerzielle Nutzung von Musik auf Instagram im Visier. Unternehmen und Influencer erhalten dabei empfindliche Zahlungsaufforderungen. Wir haben einen solchen Fall analysiert und die Details für Sie aufbereitet: Lesen Sie hier alles Wichtige zur Frommer Legal Abmahnung für Instagram-Musik.
Rechtsprechung als Korrektiv: Hoffnung für Betroffene
Die Rechtsprechung hat in der Vergangenheit gezeigt, dass sie Mittel und Wege findet, um überzogenen Forderungen Einhalt zu gebieten. Das Urteil des BGH zu Fototapeten und das aktuelle BGH-Urteil zu Schadensersatzansprüchen im Urheberrecht zeigen, dass Gerichte dazu bereit sind, die Verhältnismäßigkeit von Schadensersatzansprüchen zu überprüfen und diese gegebenenfalls zu korrigieren.
Konkrete Fälle und weiterführende Informationen:
Abmahnung der IPPC Law für B1 Recordings wegen Nutzung von „Pedro“.
Abmahnung durch Roba Music Verlag
Was ich für Betroffene tun kann:
Wenn Sie eine Abmahnung oder eine Zahlungsaufforderung wegen der Nutzung von Musik in sozialen Netzwerken erhalten haben, stehe ich Ihnen als erfahrener Anwalt für Urheberrecht zur Seite. Ich biete Ihnen:
Kostenlose Erstberatung: In einem ersten Gespräch analysiere ich Ihre Situation und erläutere Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Prüfung der Abmahnung: Ich prüfe die Rechtmäßigkeit der Abmahnung und die Höhe der geltend gemachten Forderungen.
Verteidigungsstrategie: Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, um die Forderungen abzuwehren oder zu reduzieren.
Verhandlungen mit der Gegenseite: Ich führe die Verhandlungen mit den Rechteinhabern oder deren Anwälten.
Gerichtliche Vertretung: Bei Bedarf vertrete ich Sie vor Gericht.
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!
Lassen Sie sich nicht von überzogenen Forderungen einschüchtern. Kontaktieren Sie mich für eine kostenlose Erstberatung und nutzen Sie meine Expertise, um Ihre Rechte zu wahren.