Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist bekannt dafür, regelmäßig Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen Umwelt- und Verbraucherschutzvorgaben zu versenden. Wer eine Abmahnung von der Deutschen Umwelthilfe erhält, sollte die Situation keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. ist ein eingetragener Verein, der sich laut Satzung für den Schutz der Umwelt sowie für gesundheits- und verbraucherschutzrelevante Themen einsetzt – oft mit juristischen Mitteln wie Abmahnungen.
Warum darf die Deutsche Umwelthilfe Abmahnungen verschicken?
Die rechtliche Grundlage für die Abmahnungen der Deutschen Umwelthilfe findet sich im Wettbewerbsrecht. Konkret verleiht § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG der DUH die Befugnis, wettbewerbsrechtliche Verstöße abzumahnen. Das bedeutet: Die DUH kann Unternehmen abmahnen, wenn diese gesetzliche Vorschriften nicht einhalten – zum Beispiel in den Bereichen Umweltschutz, Energiekennzeichnung oder Verbraucherinformation.
Abmahnung Deutsche Umwelthilfe – Fristen und Dringlichkeit
Erhält ein Unternehmen eine Abmahnung von der Deutschen Umwelthilfe, gilt es, schnell zu reagieren. Denn innerhalb kurzer Fristen kann die DUH eine einstweilige Verfügung beantragen. Wer die Abmahnung ignoriert, riskiert hohe Kosten. Auch die Verjährungsfrist ist bei solchen Abmahnungen vergleichsweise kurz.
Typische Fälle: Abmahnungen der Deutschen Umwelthilfe bei Immobilienanzeigen
Ein häufiger Abmahngrund der Deutschen Umwelthilfe betrifft Immobilienanzeigen. Laut § 87 GEG müssen kommerzielle Immobilienanzeigen bestimmte Pflichtangaben enthalten – insbesondere Informationen aus dem Energieausweis wie den Energieverbrauch. Fehlen diese Angaben, kann die DUH eine Abmahnung aussprechen.
Abmahnungen Deutsche Umwelthilfe im Automobilsektor
Auch die Werbung für PKW steht im Fokus der Abmahnungen durch die Deutsche Umwelthilfe. Grundlage hierfür ist § 5 PKW-EnVKV, der vorschreibt, dass in jeder Werbung für Neuwagen der offizielle Kraftstoffverbrauch sowie die CO2-Emissionen angegeben werden müssen. Fehlen diese Angaben, droht auch hier eine Abmahnung durch die Deutsche Umwelthilfe.
Abmahnwelle der Deutschen Umwelthilfe – Kritik und Gerichtsurteile
Laut Presseberichten versendet die Deutsche Umwelthilfe jährlich etwa 1.500 Abmahnungen und erzielt dadurch Millioneneinnahmen. Dies führte in der Vergangenheit zu Kritik und juristischen Auseinandersetzungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied jedoch im Jahr 2019, dass die Abmahntätigkeit der Deutschen Umwelthilfe nicht per se rechtsmissbräuchlich sei. In seinem Urteil vom 04.07.2019 (Az.: I ZR 149/18) stellte der BGH klar, dass allein die hohe Zahl der Abmahnungen kein ausreichender Hinweis auf einen Rechtsmissbrauch ist – schließlich verfolgt die DUH laut Satzung die Verbraucherinteressen.
Fazit: Abmahnung Deutsche Umwelthilfe – schnelles Handeln erforderlich
Wer eine Abmahnung von der Deutschen Umwelthilfe erhält, sollte sofort reagieren, die Vorwürfe prüfen lassen und sich rechtlich beraten. Ignorieren oder abwarten kann teuer werden. Die Abmahnungen der Deutschen Umwelthilfe betreffen viele Branchen – von Immobilienmaklern über Autohändler bis hin zu Online-Händlern. Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Pflichten und vermeiden Sie unnötige Abmahnkosten.
Abmahnung wegen Energiekennzeichnung von Immobilien
Zu den Rechtsverstößen, die Gegenstand der Abmahnung der Deutsche Umwelthilfe e.V. sind, gehört der Verstoß gegen § 87 GEG. Nach § 87 GEG hat eine Immobilienzeige in kommerziellen Medien sicherzustellen, dass die Immobilienanzeige Pflichtangaben zum Energieausweis und Energieverbrauch enthalten.
Abmahnung wegen Energiekennzeichnung von PKW
Außerdem wurde in der Vergangenheit berichtet, dass die Deutsche Umwelthilfe e.V. in ihren Abmahnungen wegen Verletzung der Pflicht aus § 5 PKW-EnVKV tätig wird. Nach § 5 PKW-EnVKV sind Hersteller und Händler bei der Werbung für Kraftfahrzeuge Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen CO2-Emissionen anzugeben.
Der Presse ist zu entnehmen, dass die Deutsche Umwelthilfe jährlich 1.500 Abmahnungen versendet und damit Millionenbeträge verdient. Der Bundesgerichtshof hatte sich daher im Jahr 2019 mit der Frage zu beschäftigen, ob die Tätigkeit der Deutschen Umwelthilfe mit der Versendung von Abmahnungen rechtsmissbräuchlich ist. Der Bundesgerichthof entschied (BGH, Urteil vom 04.07.2019, Az.: I ZR 149/18) für die Deutsche Umwelthilfe. Da es sich um einen Verein handelt, der die Wahrnehmung der Verbraucherinteressen proklamiert, ist allein der Umfang der Abmahntätigkeit kein hinreichender Grund für die Annahme von Rechtsmissbrauch.
Sollten Sie eine Abmahnung der Deutsche Umwelthilfe e.V. erhalten haben, stehe ich Ihnen gerne für die Beratung oder die Wahrnehmung Ihrer Interessen zur Verfügung.
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FAQ – Abmahnung Deutsche Umwelthilfe
Warum verschickt die Deutsche Umwelthilfe Abmahnungen?
Die DUH verfolgt Wettbewerbsverstöße in den Bereichen Umwelt- und Verbraucherschutz mit Abmahnungen. Grundlage ist § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG.
Ist die Deutsche Umwelthilfe berechtigt, Abmahnungen zu versenden?
Ja, die DUH ist eine qualifizierte Einrichtung nach UWG und darf Wettbewerbsverstöße abmahnen.
Was passiert, wenn ich die Abmahnung ignoriere?
Bei Ignorieren drohen einstweilige Verfügungen oder Klagen – mit hohen Kosten.
Welche Fristen gelten bei einer DUH-Abmahnung?
Meist setzt die DUH Fristen von 7 bis 14 Tagen. Schnelles Handeln ist erforderlich.
Muss ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?
Nein, die vorgefertigte Unterlassungserklärung ist oft zu weitreichend. Lassen Sie sie prüfen.
Kann ich mich gegen eine DUH-Abmahnung wehren?
Ja, oft gibt es Verteidigungsmöglichkeiten, z. B. bei formalen Fehlern oder unberechtigten Vorwürfen.
Was kostet die Verteidigung gegen eine DUH-Abmahnung?
Die Kosten hängen vom Fall ab. Oft lassen sich Forderungen deutlich reduzieren.