Panoramafreiheit: BGH zu Luftbildaufnahmen mit einer Drohne
Der BGH entschied, dass Drohnenaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Kunstwerken nicht unter die Panoramafreiheit fallen und unzulässig sind.
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Der BGH entschied, dass Drohnenaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Kunstwerken nicht unter die Panoramafreiheit fallen und unzulässig sind.
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