
Der EU AI Act und die neuen Leitlinien zu verbotenen KI-Praktiken
Der EU AI Act regelt KI-Praktiken und verbietet manipulative, ausnutzende oder diskriminierende Systeme, die Grundrechte verletzen oder erheblichen Schaden verursachen.

Der EU AI Act regelt KI-Praktiken und verbietet manipulative, ausnutzende oder diskriminierende Systeme, die Grundrechte verletzen oder erheblichen Schaden verursachen.
Für den Vertragsschluss kommt es auf die Willenserklärungen an. Unter Abwesenden kann es dann darauf ankommen, wann dem Empfänger die Erklärung zugeht. Hier eine aktuelle Entscheidung des BGH dazu.
Das OLG Dresden erkennt Auszüge von haveibeenpwned als Nachweis für Datenschutzverletzungen an. Betroffene können so Kontrollverlust und DSGVO-Schäden besser geltend machen.
Das BGH-Urteil „App-Zentrum III“ bestätigt: Wettbewerber dürfen mangelhafte DSGVO-Informationspflichten als Wettbewerbsverstoß (§ 5a UWG) abmahnen. Unternehmen müssen handeln.
Der BGH erlaubt DSGVO-Abmahnungen durch Verbände und Mitbewerber – auch ohne konkreten Betroffenen. Datenschutzverstöße sind nun wettbewerbsrechtlich angreifbar.
Unternehmen müssen das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen im Fernabsatz beachten. Eine fehlerhafte Belehrung kann zu einer Verlängerung auf bis zu ein Jahr und 14 Tage führen. Klare Zustimmung ist essenziell.
Das BAG (8 AZR 172/23) entschied: Unbegrenzte Geheimhaltungsklauseln im Arbeitsvertrag sind unwirksam. Unternehmen sollten Klauseln anpassen. Kostenlose Erstberatung zur Vertragsprüfung hier sichern!
Das LG Kiel entschied zur Haftung für KI-Halluzinationen. Unternehmen müssen KI-generierte Inhalte sorgfältig prüfen, da falsche Informationen haftungsrechtliche Konsequenzen haben können.
Bei Datenschutzvorfällen ist schnelles Handeln entscheidend. Meldepflichtig sind Vorfälle mit Risiko für Betroffene. Unternehmen müssen den Vorfall bewerten, ggf. Behörden und Betroffene informieren und präventive Maßnahmen ergreifen.
Passwortweitergabe = Vollmacht! OLG wertet langjährigen E-Mail-Zugriff Dritter als rechtsbindende Anscheinsvollmacht – Abfindungsvergleich wirksam.
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