Erfolgreiches Vorgehen gegen Berichterstattung der Bild-Zeitung

Gegen die Bild-Zeitung

Die Bild-Zeitung gilt als Paradebeispiel des Boulevardjournalismus. Dabei bricht die Bild-Zeitung häufig die Regeln der zulässigen Wort- und Bildberichterstattung. Der Bild-Blog dokumentiert schon seit Jahren die zahlreichen Regelverstöße der Bild-Zeitung.

Das Presserecht setzt dem Handeln von Presseorganen klare Grenzen. Mit Abmahnung und einstweiliger Verfügung stehen den betroffenen von rechtswidrigen Artikeln in der Bild-Zeitung effektive Instrumente zur Verfügung, mit denen eine Berichterstattung schnell verboten werden kann.

⚖️ Soforthilfe gegen Bild-Zeitung

▸ Artikel entfernen lassen binnen 48h
Dokumentationssicherung • Gegendarstellung • Unterlassung

Fachanwaltlicher Soforteinsatz bei:
• Persönlichkeitsrechtsverletzungen
• Falschzitaten
• Unerlaubten Bildveröffentlichungen
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Ersteinschätzung kostenfrei • 24h-Notdienst

Kanzlei Kramarz • Fachanwalt Urheberrecht, Medienrecht, IT-Recht

Jetzt handeln – Fristen beachten!

In einem hier bearbeiteten Fall hat die Bild-Zeitung mal wieder die Grenzen der Zulässigkeit überschritten. Dabei berichtete die Bild-Zeitung über eine Straftat, bei der mehrere Personen zu Tode gekommen sind. Die Berichterstattung der Bild-Zeitung beschränkte sich dabei nicht auf die wörtliche Beschreibung der Geschehnisse. Die Opfer wurden auch bildlich gezeigt. Dagegen wandte sich ein Angehöriger der Opfer. Angehörige Verstorbener haben über § 22 KUG die Möglichkeit die Veröffentlichung von Bildnissen für die Dauer von 10 Jahren nach dem Tod zu verhindern, denn die Vorschrift des § 22 KUG sieht vor, dass die Angehörigen der Veröffentlichung des Bildnisses Verstorbener zustimmen müssen. Daneben gibt es die gesetzlichen Ausnahmen des § 23 KUG. Allerdings sieht die Rechtsprechung kein übergeordnetes Interesse der Öffentlichkeit an der Veröffentlichung von Bildern Verstorbener.

Auf die Abmahnung fügte sich die Bild-Zeitung und gab eine entsprechende Unterlassungserklärung ab. Die Kosten wurden ebenfalls beglichen. Betroffene von rechtswidrigen Berichterstattungen sollten nicht zögern und ihre Rechte geltend machen.

MEDIENRECHTLICHES VORGEHEN BEI RECHTSVERSTÖSSEN DER BILD-ZEITUNG

Die Bild-Zeitung nutzt regelmäßig medienrechtliche Grauzonen. Ein strategisches Vorgehen ist entscheidend. Zentrale Schritte und Rechtsaspekte:

  1. RECHTSGRUNDLAGEN

  • § 22 KUG: Schutz postmortaler Persönlichkeitsrechte (10-Jahres-Frist für Bilder Verstorbener)

  • § 23 KUG: Kein „öffentliches Interesse“ an Sensationsbildern

  • Art. 2 GG mit § 823 BGB: Schutz der Persönlichkeitsrechte

  • DSGVO: Bei unrechtmäßiger Datenverarbeitung

  1. PRAXISTIPPS FÜR BETROFFENE

  • SOFORTMASSNAHMEN:
    Screenshots mit URL/Datumsangabe erstellen

  • ABMAHNUNG:
    Kurze Frist für Löschung/Berichtigung setzen
    Konkrete Unterlassungsformulierungen verwenden

  • EINSTWEILIGE VERFÜGUNG:
    Schnellantrag beim LG Hamburg möglich

  1. SCHADENERSATZ UND OPTIONEN

  • Bis zu 100.000 € Entschädigung möglich

  • Strafrechtliche Prüfung (§§ 185, 201a StGB)

  1. BILD-SPEZIFIKA

  • Clickbait-Taktiken mit Leserzugriffszahlen widerlegen

  • Sozialen Medien parallel abmahnen (TMG)

HANDLUNGSFAHRPLAN

  1. Artikel dokumentieren

  2. Abmahnung binnen 48h

  3. Einstweilige Verfügung bei Nichtreaktion

  4. Schadenersatz parallel einleiten

Rechtsdurchsetzung in drei Kernbereichen

① Wettbewerbsrecht

Abwehr unberechtigter Abmahnungen bei SEO-Verstößen, irreführender Werbung oder Preisangaben (§5a UWG).
→ Details zum Wettbewerbsrecht

② Urheberrechtsverletzungen

Sofortmaßnahmen bei Bild- und Textabmahnungen – von Löschung bis Lizenzstreitigkeiten.
→ Urheberrechtliche Soforthilfe

③ Markenrecht

Strategische Markenanmeldung (DPMA/EUIPO) und Durchsetzung gegen Produktpiraterie.
→ Markenschutz in Darmstadt

Aus dem Blog von Rechtsanwalt Kramarz