Die Berichterstattung der Bild-Zeitung ist für ihre aggressive und oft grenzüberschreitende Art bekannt. Nicht selten werden dabei die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen massiv verletzt. Doch niemand muss sich das gefallen lassen. Das deutsche Presserecht bietet wirksame Instrumente, um sich gegen rechtswidrige Artikel zur Wehr zu setzen. Als Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht zeigen wir Ihnen, welche Schritte Sie einleiten können.
Die Grenzen der Pressefreiheit
Auch wenn die Pressefreiheit ein hohes Gut ist, endet sie dort, wo die Rechte des Einzelnen beginnen. Insbesondere das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Recht am eigenen Bild und der Schutz der Privatsphäre setzen der Berichterstattung klare Grenzen. Die Bild-Zeitung bewegt sich hier oft in rechtlichen Grauzonen und überschreitet diese bewusst.
Ihre rechtlichen Möglichkeiten bei Rechtsverstößen
Wenn Sie von einer unzulässigen Berichterstattung in der Bild-Zeitung betroffen sind, stehen Ihnen verschiedene rechtliche Mittel zur Verfügung:
- Abmahnung und Unterlassungsaufforderung: Dies ist in der Regel der erste und schnellste Schritt. Mit einer anwaltlichen Abmahnung wird die Redaktion aufgefordert, den Artikel zu löschen oder zu ändern und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Damit verpflichtet sich die Bild-Zeitung, die rechtswidrige Handlung in Zukunft zu unterlassen.
- Einstweilige Verfügung: Reagiert die Bild-Zeitung nicht auf die Abmahnung, kann bei Gericht eine einstweilige Verfügung beantragt werden. Dies ist ein Eilverfahren, mit dem eine weitere Verbreitung des Artikels schnell gestoppt werden kann. Gerade bei Online-Artikeln ist schnelles Handeln entscheidend.
- Gegendarstellung: Sie haben das Recht, einer falschen Tatsachenbehauptung mit einer eigenen Darstellung entgegenzutreten. Die Zeitung ist dann verpflichtet, Ihre Gegendarstellung an derselben Stelle und in derselben Aufmachung wie den beanstandeten Artikel zu veröffentlichen.
- Klage auf Schmerzensgeld: Bei schwerwiegenden Verletzungen des Persönlichkeitsrechts können Sie zudem Anspruch auf Schmerzensgeld haben.
Wichtig: Sichern Sie Beweise!
Handeln Sie schnell und sichern Sie Beweise. Machen Sie Screenshots von Online-Artikeln (inklusive URL und Datum) und bewahren Sie die Print-Ausgabe auf. Eine lückenlose Dokumentation ist für das weitere Vorgehen entscheidend.
Strategisches Vorgehen ist der Schlüssel zum Erfolg
Die Bild-Zeitung ist ein professionalisierter und prozess-erfahrener Gegner. Ein strategisches und anwaltlich begleitetes Vorgehen ist daher unerlässlich. Die Kanzlei Kramarz verfügt über langjährige Erfahrung im Umgang mit den großen Medienhäusern. Wir kennen die Taktiken und wissen, wie wir Ihre Rechte effektiv durchsetzen können.
Kostenlose telefonische Erstberatung nutzen
Wenn Sie von einer unzulässigen Berichterstattung betroffen sind, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Rechtsanwalt Christian Kramarz, LL.M., ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für Informationstechnologierecht und steht Ihnen mit seiner Expertise zur Seite. Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen. Sie erreichen uns unter 06151-2768227, per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de oder über unsere Kontaktseite auf kanzlei-kramarz.de/kontakt.
Was kann ich tun, wenn die Bild-Zeitung unwahre Tatsachen über mich verbreitet?
Bei unwahren Tatsachenbehauptungen können Sie eine Abmahnung mit der Forderung nach Unterlassung und Berichtigung aussprechen. Zudem haben Sie in der Regel einen Anspruch auf Gegendarstellung. Bei schwerwiegenden Verletzungen kommt auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Betracht. Für eine Einschätzung Ihres Falles kontaktieren Sie gerne die Kanzlei Kramarz.
Wie schnell muss ich bei einem rechtswidrigen Artikel handeln?
Sehr schnell. Für den Antrag auf eine einstweilige Verfügung gilt in der Regel eine Frist von einem Monat ab Kenntnisnahme des Artikels. Daher ist es entscheidend, sofort nach Entdecken der Berichterstattung rechtlichen Rat einzuholen, um keine Fristen zu versäumen. Eine kostenlose telefonische Erstberatung erhalten Sie bei der Kanzlei Kramarz (Tel: 06151-2768227).
Was kostet ein Vorgehen gegen die Bild-Zeitung?
Im Erfolgsfall muss die Gegenseite die Kosten des Verfahrens, also auch Ihre Anwaltskosten, tragen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, kann diese die Kosten übernehmen. Gerne klären wir die Kostenfrage transparent und verständlich in einem ersten Gespräch. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an: anfrage@kanzlei-kramarz.de.
Warum sollte ich einen Fachanwalt für Medienrecht beauftragen?
Das Presserecht ist eine komplexe Materie mit kurzen Fristen und erfahrenen Gegnern. Ein Fachanwalt für Medienrecht kennt die rechtlichen Fallstricke, die aktuelle Rechtsprechung und die Taktiken der Gegenseite. Rechtsanwalt Christian Kramarz, LL.M., verfügt über die nötige Spezialisierung und Erfahrung, um Ihre Interessen optimal zu vertreten. Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung unter 06151-2768227 oder besuchen Sie uns auf kanzlei-kramarz.de.