Die Bild-Zeitung gilt als Paradebeispiel des Boulevardjournalismus. Dabei bricht die Bild-Zeitung häufig die Regeln der zulässigen Wort- und Bildberichterstattung. Der Bild-Blog dokumentiert schon seit Jahren die zahlreichen Regelverstöße der Bild-Zeitung.
Das Presserecht setzt dem Handeln von Presseorganen klare Grenzen. Mit Abmahnung und einstweiliger Verfügung stehen den betroffenen von rechtswidrigen Artikeln in der Bild-Zeitung effektive Instrumente zur Verfügung, mit denen eine Berichterstattung schnell verboten werden kann.
⚖️ Soforthilfe gegen Bild-Zeitung
▸ Artikel entfernen lassen binnen 48h
Dokumentationssicherung • Gegendarstellung • Unterlassung
• Persönlichkeitsrechtsverletzungen
• Falschzitaten
• Unerlaubten Bildveröffentlichungen
Ersteinschätzung kostenfrei • 24h-Notdienst
Jetzt handeln – Fristen beachten!
In einem hier bearbeiteten Fall hat die Bild-Zeitung mal wieder die Grenzen der Zulässigkeit überschritten. Dabei berichtete die Bild-Zeitung über eine Straftat, bei der mehrere Personen zu Tode gekommen sind. Die Berichterstattung der Bild-Zeitung beschränkte sich dabei nicht auf die wörtliche Beschreibung der Geschehnisse. Die Opfer wurden auch bildlich gezeigt. Dagegen wandte sich ein Angehöriger der Opfer. Angehörige Verstorbener haben über § 22 KUG die Möglichkeit die Veröffentlichung von Bildnissen für die Dauer von 10 Jahren nach dem Tod zu verhindern, denn die Vorschrift des § 22 KUG sieht vor, dass die Angehörigen der Veröffentlichung des Bildnisses Verstorbener zustimmen müssen. Daneben gibt es die gesetzlichen Ausnahmen des § 23 KUG. Allerdings sieht die Rechtsprechung kein übergeordnetes Interesse der Öffentlichkeit an der Veröffentlichung von Bildern Verstorbener.
Auf die Abmahnung fügte sich die Bild-Zeitung und gab eine entsprechende Unterlassungserklärung ab. Die Kosten wurden ebenfalls beglichen. Betroffene von rechtswidrigen Berichterstattungen sollten nicht zögern und ihre Rechte geltend machen.
MEDIENRECHTLICHES VORGEHEN BEI RECHTSVERSTÖSSEN DER BILD-ZEITUNG
Die Bild-Zeitung nutzt regelmäßig medienrechtliche Grauzonen. Ein strategisches Vorgehen ist entscheidend. Zentrale Schritte und Rechtsaspekte:
RECHTSGRUNDLAGEN
§ 22 KUG: Schutz postmortaler Persönlichkeitsrechte (10-Jahres-Frist für Bilder Verstorbener)
§ 23 KUG: Kein „öffentliches Interesse“ an Sensationsbildern
Art. 2 GG mit § 823 BGB: Schutz der Persönlichkeitsrechte
DSGVO: Bei unrechtmäßiger Datenverarbeitung
PRAXISTIPPS FÜR BETROFFENE
SOFORTMASSNAHMEN:
Screenshots mit URL/Datumsangabe erstellenABMAHNUNG:
Kurze Frist für Löschung/Berichtigung setzen
Konkrete Unterlassungsformulierungen verwendenEINSTWEILIGE VERFÜGUNG:
Schnellantrag beim LG Hamburg möglich
SCHADENERSATZ UND OPTIONEN
Bis zu 100.000 € Entschädigung möglich
Strafrechtliche Prüfung (§§ 185, 201a StGB)
BILD-SPEZIFIKA
Clickbait-Taktiken mit Leserzugriffszahlen widerlegen
Sozialen Medien parallel abmahnen (TMG)
HANDLUNGSFAHRPLAN
Artikel dokumentieren
Abmahnung binnen 48h
Einstweilige Verfügung bei Nichtreaktion
Schadenersatz parallel einleiten
Rechtsdurchsetzung in drei Kernbereichen
① Wettbewerbsrecht
Abwehr unberechtigter Abmahnungen bei SEO-Verstößen, irreführender Werbung oder Preisangaben (§5a UWG).
→ Details zum Wettbewerbsrecht
② Urheberrechtsverletzungen
Sofortmaßnahmen bei Bild- und Textabmahnungen – von Löschung bis Lizenzstreitigkeiten.
→ Urheberrechtliche Soforthilfe
③ Markenrecht
Strategische Markenanmeldung (DPMA/EUIPO) und Durchsetzung gegen Produktpiraterie.
→ Markenschutz in Darmstadt
Wie verhält es sich, wenn im Kontext einer Fotografie Rechte Dritter tangiert werden? Darf ein Foto genutzt werden, wenn ein Werk der Baukunst oder ein Werk der bildenden Kunst abgebildet ist?
Das BGH-Urteil „App-Zentrum III“ bestätigt: Wettbewerber dürfen mangelhafte DSGVO-Informationspflichten als Wettbewerbsverstoß (§ 5a UWG) abmahnen. Unternehmen müssen handeln.
Das OLG Dresden erkennt Auszüge von haveibeenpwned als Nachweis für Datenschutzverletzungen an. Betroffene können so Kontrollverlust und DSGVO-Schäden besser geltend machen.
Aus dem Blog von Rechtsanwalt Kramarz
Abmahnung der Wettbewerbszentrale an Fahrlehrer wegen Verstoß gegen § 32 Fahrlehrergesetz
Rezension: Handbuch des Presserechts
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Musiknutzung auf Instagram und das UrhDaG
Urteil des BGH zum Kaufrecht
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Ist das Fälschen von Menschen im Netz bereits verboten? Rechtslage & Handlungsbedarf
„Pizza wundaba“ – Marken- oder doch eher Urheberrecht?
Abmahnung der Nutzung des Musikstücks „Jaxomy × Agatino Romero × Raffaella Carrà – Pedro“ der B1 Recordings GmbH durch die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Ⓒ 2025 – All Rights Are Reserved – Rechtsanwalt Christian Kramarz, LL.M., Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt IT-Recht
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