Abmahnung des Verband bayrischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V.

Abmahnung Verband bayrischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V.

Der Verband bayrischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. versendet aktuell massenhaft Abmahnungen an Gewerbetreibende, die Kraftfahrzeuge ohne klaren Hinweis auf ihre gewerbliche Tätigkeit anbieten. Als spezialisierte Kanzlei für Wettbewerbsrecht erklären wir, was Betroffene jetzt wissen müssen – und wie Sie hohe Kosten vermeiden.

Aktuelle Abmahnungen: Das steckt dahinter

Der Verband beruft sich auf § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG und sieht sich als berechtigte Stelle zur Abmahnung.

Kernvorwurf:

  • Gewerbliche Anbieter geben sich als Privatpersonen aus

  • Fehlender Hinweis auf Unternehmereigenschaft in Inseraten

  • Vermeintliche Täuschung über Gewährleistungsrechte

Wichtig: Ob ein Angebot gewerblich ist, entscheidet nicht der Anbieter selbst! Die Rechtsprechung prüft objektive Kriterien wie:
🔹 Anzahl der jährlich verkauften Fahrzeuge
🔹 Werbemaßnahmen und Vertriebsstruktur
🔹 Nutzung gewerblicher Plattformen (BGH-Urteil VIII ZR 300/16)

3 kritische Fehler – und wie Sie sie vermeiden

  1. Ungeprüfte Unterlassungserklärung abgeben
    → Enthält oft zu weitgehende Formulierungen
    → Führt bei Verstößen zu 4-stelligen Vertragsstrafen

  2. Zahlung ohne Prüfung leisten
    → Aufwendungsersatz kann überhöht sein

  3. Fristen ignorieren
    → Verpassen führt zu gerichtlichen Maßnahmen

Soforthilfe: Das müssen Sie jetzt tun

  1. Beweise sichern

    • Screenshots aller Online-Inserate

    • Archivierung von Verkaufsunterlagen

  2. Verbandsberechtigung prüfen

  3. Modifizierte Unterlassungserklärung erstellen

    • Streicht unzulässige Generalverpflichtungen

    • Begrenzt Zahlungsansprüche auf rechtmäßige Höhe

Rechtlicher Rahmen: Ob eine solche Abmahnung berechtigt ist, hängt davon ab, ob tatsächlich unlauterer Wettbewerb vorliegt und ob die abmahnende Stelle überhaupt befugt ist. Beides erläutern wir gesondert.
1. Welche Frist gilt für die Reaktion auf die Abmahnung? +
Es gilt die Frist im Abmahnschreiben. Unser Team prüft Ihren Fall innerhalb von 24 Stunden.
2. Kann ich die Unterlassungserklärung selbst ändern? +
Davon raten wir ab! Unsere Anwälte erstellen eine modifizierte Erklärung, die Sie vor unberechtigten Forderungen schützt.
3. Wie hoch sind typische Kostenforderungen? +
Der Verband fordert zunächst nur Kostenersatz
4. Bin ich als Gelegenheitsverkäufer betroffen? +
Ab 4-5 Fahrzeugen/Jahr gilt man oft als Gewerbetreibender (BGH-Urteil VIII ZR 300/16). Wir prüfen Ihren Einzelfall.
5. Was passiert bei Nichtreaktion? +
Der Verband kann eine einstweilige Verfügung erwirken, die Kosten steigen dann um bis zu 300%. Handeln Sie jetzt rechtzeitig!

Warum Expertenhilfe entscheidend ist

  • Kostenreduzierung: Verhandeln über Höhe des Aufwendungsersatzes

  • Risikominimierung: Individuelle Klauselprüfung der Unterlassungserklärung

  • Prävention: Gestaltung rechtskonformer Inserate für die Zukunft

Rechtsanwalt Christian Kramarz, Fachanwalt für IT-Recht und Urheber- und Medienrecht, Darmstadt
Autor

Christian Kramarz, LL.M.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht und für Urheber- und Medienrecht, zugelassen seit 2010. Kanzlei in Darmstadt, tätig bundesweit. Schreibt hier seit 2017 über Abmahnungen, Verträge und Plattformrecht – mit Aktenzeichen, ohne Kanzleisprech.

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