Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen einen Online-Marktplatz
Betreiber von Online-Marktplätzen, wie Amazon oder eBay haften in aller Regel zunächst nicht für Rechtsverstöße, die Händler, die die jeweilige Plattform nutzen, mit ihren Angeboten begehen. Voraussetzung einer solchen direkten