Wenn das Schweigen teuer wird: Die unterschätzten Pflichten bei Unterlassungstiteln
Wer zur Unterlassung verurteilt wird, muss oft aktiv werden – vom Produktrückruf bis zur Cache-Löschung. Wir erklären die Risiken der Zuwiderhandlung nach § 890 ZPO.
Wer zur Unterlassung verurteilt wird, muss oft aktiv werden – vom Produktrückruf bis zur Cache-Löschung. Wir erklären die Risiken der Zuwiderhandlung nach § 890 ZPO.
Der BGH stellt klar: Kein automatischer Schadensersatz bei DSGVO-Verstößen ohne nachweisbaren Schaden. Fachanwalt Kramarz erläutert die Folgen des Urteils VI ZR 109/23 für Betroffene und Unternehmen.
Das Amtsgericht Offenbach verurteilt die Veriseo GmbH wegen unerlaubter Werbe-E-Mails. Das Urteil bestätigt das Verbot unaufgeforderter Werbung per E-Mail und stärkt den Schutz vor Spam gemäß UWG und DSGVO.
Das Recht auf Vergessen werden ist in Art. 17 der DSGVO geregelt. In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof über die Voraussetzungen einer Auslistung entschieden.
Das OLG Frankfurt hat zu den Voraussetzungen des Schadenersatzes nach Art. 82 DSGVO und den Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs nach Art. 17 DSGVO entschieden.
EuGH-Urteil: Online-Marktplätze haften strenger für Datenschutzverstöße bei Fake-Anzeigen und müssen Identitäten bei sensiblen Daten vorab prüfen.
Der EuGH hat entschieden: Auch kostenlose Registrierungen können den Weg für Newsletter ohne extra Einwilligung ebnen (Soft-Opt-in). Die rechtlichen Details.
Das Landgericht Darmstadt verpflichtet einen Suchmaschinenbetreiber zur Entfernung eines rufschädigenden Artikels aus den Suchergebnissen. Die Entscheidung bekräftigt die Haftung bei Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts und der DSGVO.
Als Geschäftsführer im Fokus: Erfahren Sie, wann Sie persönlich für unzulässige Äußerungen, schlechte Presse oder DSGVO-Verstöße der GmbH haften und wie Sie sich schützen.
Ein Urteil des LG Berlin zeigt: Die unerlaubte Nutzung einer KI-generierten, bekannten Stimme kann teuer werden. Ein YouTuber muss 4.000 € Schadensersatz zahlen. Wir erklären die Hintergründe.
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