Abmahnung MG Premium: Wie Sie gegen IPPC Law Berlin vorgehen

Abmahnung MG Premium

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Viele Internetnutzer sahen sich in der Vergangenheit unerwartet mit einer Abmahnung der MG Premium Ltd. konfrontiert, die häufig durch die Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin versendet wurde. Nach den uns vorliegenden Informationen hat die MG Premium Ltd. umfirmiert und versendet zukünftig unter der Bezeichnung Aylo Ltd. AbmahnungenSolche Schreiben können verständlicherweise Verunsicherung auslösen. Oftmals erhalten Betroffene direkt eine Mahnung, ohne dass die eigentliche Abmahnung sie nachweislich erreicht hat. Dieser Beitrag erläutert die Hintergründe und zeigt auf, wie man besonnen und rechtlich fundiert reagieren kann. Für eine erste Einschätzung Ihres Falles bietet die Kanzlei Kramarz eine kostenlose strategische Ersteinschätzung an.

Was wird in der Abmahnung von MG Premium vorgeworfen?

Den Abmahnungen von MG Premium liegt in der Regel der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung zugrunde. Konkret geht es meist um die angebliche unerlaubte Verbreitung von pornografischen Filmwerken über Filesharing-Netzwerke wie BitTorrent. Die Forderungen, die mit diesen Abmahnungen einhergehen, sind oft erheblich und können sich auf Beträge zwischen 1.000 und 2.500 Euro belaufen. Es ist wichtig, solche Forderungen nicht vorschnell zu begleichen.

Kritische Punkte bei Abmahnungen durch IPPC Law

Ein wiederkehrendes Thema bei Abmahnungen, die von IPPC Law im Namen der MG Premium Ltd. (mit Sitz auf Zypern) ausgesprochen werden, ist der Nachweis des Zugangs der ursprünglichen Abmahnung. Die Kanzlei scheint hier oft davon auszugehen, dass das Schreiben den Empfänger erreicht hat, ohne dies lückenlos belegen zu können. Zudem fällt auf, dass die Schreiben häufig standardisiert sind und keine detaillierte, auf den Einzelfall zugeschnittene Beweisführung enthalten. Pauschale Vorwürfe stehen im Raum, was an frühere Abmahnwellen erinnert, bei denen der heutige Geschäftsführer von IPPC Law bereits involviert war. Auch die Mandatierung von IPPC Law durch MG Premium Ltd. wird von Kritikern bisweilen infrage gestellt.

Wie sollte man auf eine Abmahnung von MG Premium reagieren?

  1. Ruhe bewahren: Auch wenn die Situation beunruhigend ist, sollten keine unüberlegten Schritte unternommen werden.
  2. Nicht vorschnell unterschreiben oder zahlen: Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist oft zu weit gefasst und kann nachteilige Verpflichtungen, wie etwa überhöhte Vertragsstrafen, enthalten. Eine Zahlung sollte ebenfalls nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung erfolgen.
  3. Fristen beachten, aber kritisch prüfen: Die von IPPC Law gesetzten Fristen sind oft sehr kurz. Dennoch sollten sie ernst genommen und nicht ignoriert werden. Ein Fachanwalt kann prüfen, ob die gesetzten Fristen rechtlich haltbar sind.
  4. Beweise sichern: Falls möglich, sollten technische Aspekte dokumentiert werden. Dazu können Router-Protokolle zum angeblichen Tatzeitpunkt oder Informationen zur WLAN-Sicherheit gehören, um eine mögliche Fremdnutzung des Anschlusses zu prüfen.
  5. Rechtlichen Rat einholen: Angesichts der Komplexität und der potenziellen finanziellen Folgen ist es dringend ratsam, einen auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren.

 

Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten

Ein spezialisierter Fachanwalt kann die Abmahnung umfassend prüfen. Dabei wird unter anderem analysiert, ob die Forderungen berechtigt sind, ob die Beweisführung schlüssig ist und ob die Abmahnung formale Kriterien erfüllt.

Die Kanzlei Kramarz, mit Rechtsanwalt Christian Kramarz, LL.M., Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für Informationstechnologierecht, steht Ihnen hierbei mit über 15 Jahren Berufserfahrung zur Seite. Wir analysieren Ihre Abmahnung von MG Premium bzw. IPPC Law und entwickeln eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie. Dies kann beinhalten:

  • Die Modifizierung der Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten.
  • Die Reduzierung oder vollständige Abwehr der Zahlungsforderungen.
  • Die Übernahme der gesamten Kommunikation mit der Gegenseite.

 

Nutzen Sie unsere kostenlose strategische Ersteinschätzung, um Ihre Situation unverbindlich zu schildern. Sie erreichen uns über kanzlei-kramarz.de/kontakt, per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de oder telefonisch unter 06151-2768225.

Fazit

Eine Abmahnung von MG Premium wegen angeblichen Filesharings ist ernst zu nehmen, bedeutet aber nicht, dass man den Forderungen schutzlos ausgeliefert ist. Eine sorgfältige Prüfung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt ist der erste und wichtigste Schritt, um die eigenen Rechte zu wahren und finanzielle Nachteile abzuwenden. Die Kanzlei Kramarz unterstützt Sie kompetent und zuverlässig.

Häufige Fragen zur Abmahnung der MG Premium Ltd.

Diese Fragen stellen uns Betroffene, die ein Schreiben der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der MG Premium Ltd. erhalten haben.

Ich habe eine Mahnung erhalten, aber nie eine Abmahnung – wie kann das sein?

Dieser Fall begegnet uns in diesem Verfahren besonders häufig. Die Gegenseite geht davon aus, dass das ursprüngliche Abmahnschreiben zugegangen ist, kann diesen Zugang aber regelmäßig nicht lückenlos belegen. Ein einfacher Brief begründet keinen Zugangsbeweis.

Für Sie ist das kein Nachteil, sondern ein Ansatzpunkt: Wer den Zugang der Abmahnung nicht nachweisen kann, hat es auch mit den daran anknüpfenden Kostenerstattungsansprüchen schwer. Melden Sie sich in diesem Fall nicht selbst bei der Gegenseite – eine Reaktion kann als Bestätigung des Zugangs gewertet werden.

Gibt es die MG Premium Ltd. überhaupt noch?

Nach den uns vorliegenden Informationen hat das Unternehmen umfirmiert und tritt inzwischen unter der Bezeichnung Aylo auf. Ältere Forderungen werden dennoch weiterhin unter dem Namen MG Premium Ltd. geltend gemacht.

Wenn Ihr Schreiben aktuellen Datums ist, kann es sich auch um eine Abmahnung der Aylo Premium Ltd. handeln. Beide Konstellationen behandeln wir nach denselben Grundsätzen.

Was wird mir konkret vorgeworfen?

Der Vorwurf lautet, über Ihren Internetanschluss sei ein urheberrechtlich geschütztes Filmwerk über ein Filesharing-Netzwerk wie BitTorrent öffentlich zugänglich gemacht worden (§ 19a UrhG). Entscheidend ist dabei nicht der Download, sondern der gleichzeitige Upload an andere Teilnehmer des Netzwerks.

Als Beweis dient die IP-Adresse, die dem Anschluss zum angeblichen Tatzeitpunkt zugeordnet war. Die Forderungen liegen typischerweise zwischen 1.000 und 2.500 Euro.

Die Beweisführung wirkt sehr pauschal – ist das angreifbar?

Standardisierte Schreiben ohne einzelfallbezogene Darlegung sind uns aus diesem Verfahren geläufig. Prüfenswert sind insbesondere die Zuverlässigkeit der IP-Ermittlung, die Zuordnung zum konkreten Zeitpunkt, der zugrunde liegende Gestattungsbeschluss nach § 101 Abs. 9 UrhG sowie die Frage, ob die Rechtekette bis zur MG Premium Ltd. mit Sitz auf Zypern lückenlos dargelegt ist.

Ob diese Punkte im Einzelfall tragen, lässt sich erst nach Einsicht in das konkrete Schreiben beurteilen.

Muss ich als Anschlussinhaber haften, wenn andere Zugriff hatten?

Nicht zwingend. Zunächst spricht eine tatsächliche Vermutung für Ihre Verantwortlichkeit. Diese lässt sich erschüttern, wenn weitere Personen selbstständigen Zugriff auf den Anschluss hatten – Familienangehörige, Mitbewohner, Partner oder Gäste.

Im Rahmen der sekundären Darlegungslast müssen Sie dazu konkret vortragen; ein pauschaler Hinweis genügt nicht. Hilfreich ist, wenn Sie Router-Protokolle zum fraglichen Zeitpunkt und Angaben zur WLAN-Sicherung sichern, solange sie noch verfügbar sind.

Mein Schreiben ist mehrere Jahre alt – ist die Forderung verjährt?

Gerade bei MG-Premium-Fällen liegt der Sachverhalt oft weit zurück, weshalb sich die Prüfung hier besonders lohnt. Der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten verjährt nach drei Jahren zum Jahresende. Der Lizenzschadensersatz kann dagegen über den Restschadensersatzanspruch nach § 852 BGB noch bis zu zehn Jahre verfolgt werden.

Ein Teil der Forderung ist deshalb häufig nicht mehr durchsetzbar, während ein anderer Teil fortbesteht. Zahlen Sie in dieser Konstellation nichts, ohne die Positionen einzeln geprüft zu haben.

Was passiert, wenn ich nicht reagiere?

Möglich sind ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klage. Beides erhöht die Gesamtkosten erheblich und macht die Angelegenheit aktenkundig. Ein Mahnbescheid ist zudem nur binnen zwei Wochen mit dem Widerspruch angreifbar – wird diese Frist versäumt, droht ein Vollstreckungsbescheid.

Halten Sie die gesetzte Frist also ein, überlassen Sie die inhaltliche Reaktion aber einem Anwalt.

Wie geht die Kanzlei Kramarz vor?

Wir prüfen zunächst den Zugang der Abmahnung, die Zurechenbarkeit der Rechtsverletzung und die Verjährung der einzelnen Forderungspositionen. Anschließend formulieren wir – soweit erforderlich – eine modifizierte Unterlassungserklärung und übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Gegenseite.

Die Ersteinschätzung Ihres Schreibens ist kostenfrei und unverbindlich. Entstehen darüber hinaus Kosten, besprechen wir diese vorher transparent mit Ihnen. Grundlagen zum Thema finden Sie auf unserer Seite zur Filesharing-Abmahnung.

Ihre Frage ist nicht dabei? Senden Sie uns das Schreiben unverbindlich zu – wir melden uns mit einer kostenlosen Ersteinschätzung. Telefon +49 6151 2768225 oder anfrage@kanzlei-kramarz.de

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