Das LG Düsseldorf entschied, dass Google für markenrechtsverletzende Anzeigen auf Google Ads haftet, wenn nach Kenntniserlangung keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen werden. Das Urteil stärkt den Markenschutz und betont die Prüfpflichten von Plattformen nach der Unionsmarkenverordnung und dem DSA.
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