Eine Unterlassungserklärung ist kein Schuldanerkenntnis

Es ist schon wieder passiert. Und es ist auch absolut verständlich. Denn wenn man als normaler Bürger auf einmal eine Abmahnung im Briefkasten findet, in der einem irgendein Rechtsverstoß zur Last gelegt wird, dessen man sich womöglich gar nicht bewusst war, möchte man wissen, was es mit einem solchen Schreiben auf sich hat.

Darf man das überhaupt? Mitmenschen mit Forderungsschreiben behelligen? Hunderte von Euro fordern, wegen des Tausches eines Films? Und: Ist die Unterlassungserklärung ein Schuldanerkenntnis? Muss ich also automatisch zahlen, wenn ich eine Unterlassungserklärung abgebe?

Eine Unterlassungserklärung ist kein Schuldanerkenntnis

Zuerst „Eine Unterlassungserklärung ist kein Schuldanerkenntnis“:

„Sofern der Abgemahnte den Anspruch auf Zahlung der Abmahnkosten nicht förmlich anerkennt oder sonst ausdrücklich zu erkennen gibt, dass der Vorwurf des Abmahnenden zu Recht erfolgt ist, sondern lediglich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, kann darin nicht das Anerkenntnis des zugrundeliegenden gesetzlichen Unterlassungsanspruchs und der Pflicht zur Übernahme der Abmahnkosten gesehen werden.“

Das ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, also des höchsten deutschen Zivilgerichts zu diesem Thema. Das gilt heute immer noch!

Jetzt Alle:            „Eine Unterlassungserklärung ist kein Schuldanerkenntnis“

Eigentlich recht klug, denn so gibt es die Möglichkeit den Anspruchsteller klaglos zu stellen ohne das man sich um das Verschulden einigen muss. Zu beachten: Es sollte dann auch tatsächlich nur die Unterlassungserklärung abgegeben werden. Wenn Sie nicht wissen, was eine Unterlassungserklärung von einem Anerkenntnis sprachlich unterscheidet, sind Sie vielleicht doch gut bei einem Rechtsanwalt aufgehoben.

Wenn Sie jetzt schon lange im Internet nach dieser Information gesucht haben und eigentlich anderer Auffassung waren und dachten: „Oh je, eine Unterlassungserklärung ist ein Schuldanerkenntnis!“ sollten Sie das zum Anlass nehmen um sich zu überlegen, welchen Informationen im Internet trauen sollte und welchen nicht.

Rechtliche Informationen aus dem Internet

Das gehypte Chat-GPT gibt nicht automatische inhaltlich richtige Antworten. Es handelt sich um eine digitale Maschine die viel schöne Worte machen kann, aber ist das automatisch richtig? Mit Recht wird daher darauf hingewiesen, dass es darum geht, mit welchen Daten eine solche Maschine trainiert wird. 16 Stunden „lebte“ im Jahr 2016 der Chatbot „Tay“ von Microsoft bevor er vom Netz genommen wurde.

Diese Zeitspanne hatte ausgereicht um „Tay“ zu einem Menschenfeind zu trainieren, der mit faschistischen Äußerungen auffällig wurde.

Haben Sie Beispiele für rechtliche Informationen, die sie dem Internet entnommen haben und die sich im Nachhinein als falsch erwiesen haben? Ich freue mich auf Ihre Mail.

OLG Frankfurt: Zur Berechtigung des Betreibers eines sozialen Netzwerkes, Posts mit Fehlinformationen zur Corona-Impfung zu löschen (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14. November 2024, Az.: 16 U 52/23)

Das OLG Frankfurt entschied, dass soziale Netzwerke wie Facebook berechtigt sind, Beiträge mit Fehlinformationen über Corona-Impfungen zu löschen, wenn dies in den AGB vorgesehen ist. Nutzerrechte wie die Meinungsfreiheit müssen dabei angemessen berücksichtigt werden.

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