Abmahnung wegen unerlaubter Nutzung von Musik in gewerblichen Instagram Reels

In einem aktuellen Fall wurde uns die Korrespondenz mit der Rechtsanwaltskanzlei Mathé Law Firm vorgelegt. Gegenstand sind Forderungen von vierstelligen Beträgen wegen der vermeintlich unlizenzierten Nutzung der Komposition „Pieces“ des Künstlers Avaion (Christoph Stein), dessen Werke von der ROBA Music Verlag GmbH verlegt werden.

Hintergrund

Eine urheberrechtlich geschützte Komposition soll ohne entsprechende Lizenz auf Instagram veröffentlicht worden sein.

Forderung der ROBA Music Verlag GmbH

Die ROBA Music Verlag GmbH hat festgestellt, dass die Komposition „Pieces“ von Avaion in einem Instagram Reel verwendet wurde. In einem ersten Schreiben, einer sog. Berechtigungsanfrage, wendet sich die Kanzlei an den Inhaber des Instagram-Accounts und fordert dazu auf, darzulegen, ob eine entsprechende Lizenz für die Nutzung des Musikstücks erworben wurde. Als Grund dafür nennt die Gegenseite die komplexen und unübersichtlichen Strukturen des Musikgeschäfts. Wird auf dieses Schreiben geantwortet, folgt ein zweites Schreiben, in dem dann die ganz erhebliche Lizenzschadensforderung mitgeteilt wird.

Instagram und Lizenzpflicht

Wie wir schon berichteten, ist es gewerblichen Accounts nicht erlaubt, die Musik aus der Instagram Sound Collection zu nutzen. Die vorliegenden Fälle sind die ersten dieser Art, die uns vorgelegt wurden. Für die Nutzung von Musik in einem Instagram Reel zu gewerblichen Zwecken ist eine Lizenz erforderlich. Dies ist auch in den Nutzungsbedingungen von Instagram (Meta-Konzern) festgelegt.

Rechtliche Erläuterungen

 

Urheberrecht und Nutzungsrechte

Das Urheberrecht schützt die Schöpfungen der Künstler, in diesem Fall die Komposition „Pieces“ von Avaion. Diese Rechte umfassen auch die öffentliche Zugänglichmachung des Werkes. Ein Urheber oder Rechteinhaber kann entscheiden, wer das Werk nutzen darf und unter welchen Bedingungen.

Lizenzpflicht und Berechtigungsanfrage

Für die Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes zu gewerblichen Zwecken ist eine Lizenz erforderlich. Eine Berechtigungsanfrage dient dazu, festzustellen, ob eine solche Lizenz vorliegt. Antwortet der Nutzer auf die Anfrage und stellt klar, dass eine Lizenz nicht vorliegt, folgt in der Regel eine Abmahnung, in der Schadensersatz und Unterlassung gefordert werden.

Schadensersatzanspruch

Kommt es zu einer unlizenzierten Nutzung, steht dem Rechteinhaber ein Schadensersatzanspruch zu. Dieser wird häufig auf Basis einer sogenannten Lizenzanalogie berechnet. Das bedeutet, dass der Schadensersatz dem Betrag entspricht, den ein ordnungsgemäßer Lizenznehmer für die Nutzung gezahlt hätte. Hierbei wird auf marktübliche Lizenzgebühren Bezug genommen.

Unterlassungsanspruch

Zusätzlich zum Schadensersatz kann der Rechteinhaber die Unterlassung weiterer Verstöße verlangen. Dies bedeutet, dass der Nutzer das geschützte Werk nicht mehr ohne entsprechende Lizenz verwenden darf.

Nutzungsbedingungen von Instagram

Die Nutzungsbedingungen des Meta-Konzerns, zu dem Instagram gehört, stellen klar, dass die Nutzung von Musik zu gewerblichen oder nicht privaten Zwecken nur mit entsprechender Lizenz erlaubt ist. Wir berichteten bereits entsprechend. Gewerbliche Accounts müssen sicherstellen, dass sie die notwendigen Rechte für die verwendete Musik eingeholt haben.

Konsequenzen bei Verstößen

Wenn eine Lizenz fehlt, können die Folgen erheblich sein. Neben den Lizenzgebühren, die nachträglich gezahlt werden müssen, kommen oft auch die Kosten der Rechtsverfolgung hinzu. Diese umfassen die Anwaltskosten und andere Auslagen, die durch die Abmahnung und die Durchsetzung der Rechte entstehen.

Fazit

Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung einer ordnungsgemäßen Lizenzierung von Musikwerken, insbesondere bei der gewerblichen Nutzung auf Social Media Plattformen wie Instagram. Unwissenheit oder Fehlinterpretationen der Lizenzbedingungen können zu erheblichen finanziellen Forderungen führen. Bei Fragen zum Thema Urheberrecht und Lizenzierungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.