Die Nutzung von Musik in sozialen Netzwerken wie Instagram ist populär, birgt jedoch erhebliche rechtliche Risiken, insbesondere im geschäftlichen Kontext. Ein aktueller Praxisfall verdeutlicht dies: Die Betreiberin eines gewerblichen Instagram-Accounts erhielt eine urheberrechtliche Abmahnung. Im Zentrum dieses Rechtsstreits stehen die abmahnende Kanzlei IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die Rechteinhaberin B. D. B. Media GmbH und das bekannte Musikstück „DJ Tomekk feat. Lil Kim & Trooper Da Don – Kimnotyze“.
Der konkrete Vorwurf der Abmahnung
Die Abmahnung wurde von der spezialisierten Berliner Kanzlei IPPC LAW mbH im Auftrag der B. D. B. Media GmbH ausgesprochen. Gegenstand der Beanstandung ist die öffentliche Zugänglichmachung des Musikstücks „Kimnotyze“ auf dem Profil d, ohne dass hierfür die notwendigen Lizenzen erworben wurden.
Nach Angaben der abmahnenden Kanzlei stehen die ausschließlichen Rechte an dieser Soundaufnahme der B. D. B. Media GmbH zu. Die Kanzlei sieht in der unlizenzierten Nutzung eine Verletzung von § 85 (Rechte des Tonträgerherstellers) und § 19a (Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Für jede Form der öffentlichen Zugänglichmachung sei das ausdrückliche Einverständnis des Rechteinhabers erforderlich.
Umfang der Forderungen
Die Kanzlei IPPC LAW fordert im Namen ihrer Mandantin nicht nur die sofortige Unterlassung der Nutzung des Musikstücks. Verlangt wird zugleich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Hinzu kommen Ansprüche auf Auskunft und Schadenersatz sowie die Erstattung von Anwaltskosten und Ermittlungsgebühren.
Für diesen Einzelfall beläuft sich die bezifferte Gesamtforderung auf 3.060,21 Euro. In der Abmahnung wird für den Fall der nicht fristgerechten Erfüllung die gerichtliche Durchsetzung sämtlicher Ansprüche angedroht.
Besonderheit des aktuellen Falls
In diesem Fall ist das Alter der abgemahnten Tonaufnahme besonders auffällig. Das Musikstück „DJ Tomekk feat. Lil Kim & Trooper Da Don – Kimnotyze“ ist bereits 2002 veröffentlicht worden.
Rechtlicher Hintergrund: Gewerbliche Musiknutzung
Dieser Fall dient als Warnsignal für alle Unternehmer, die kommerzielle Profile auf Social-Media-Plattformen betreiben. Während die private Nutzung von Musik in der Instagram-Bibliothek oft durch Pauschalverträge zwischen Meta (dem Instagram-Eigentümer) und Rechteverwertern wie der GEMA abgedeckt ist, gilt dies nicht pauschal für die gewerbliche Nutzung.
Unternehmer müssen eigenständig sicherstellen, dass jede Musiknutzung – sei es in Posts, Stories oder Reels – durch umfassende Lizenzrechte gedeckt ist. Unwissenheit schützt grundsätzlich nicht vor den Ansprüchen der Rechteinhaber. Bekannte Titel wie „Kimnotyze“ stehen unter professioneller Rechteverwaltung und werden oft aktiv auf unerlaubte Verwertung überwacht.
Die Anwaltskosten für solche Abmahnungen berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) auf Basis eines Gegenstandswertes, der im Urheberrecht häufig im fünfstelligen Bereich angesiedelt wird.
Mögliche Verteidigungsansätze prüfen
Bei Erhalt einer solchen Abmahnung sollte keinesfalls vorschnell gezahlt oder die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschrieben werden. Es gibt verschiedene rechtliche Ansatzpunkte, die einer Prüfung bedürfen:
- Rechteinhaberschaft: Ist die B. D. B. Media GmbH tatsächlich alleinige Inhaberin der geltend gemachten Rechte an „Kimnotyze“?
- Verantwortlichkeit: War das Unternehmen für das Hochladen verantwortlich? Handelte es sich um ein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des Gesetzes?
- Lizenzlage: Liegt eventuell doch eine indirekte Lizenz vor, beispielsweise über spezielle Business-Accounts oder andere Lizenzmodelle?
- Höhe der Forderung: Ist der angesetzte Gegenstandswert und der daraus resultierende Schadenersatz plausibel und branchenüblich?
- Formale Prüfung: Enthält die Abmahnung formale Fehler oder liegen Anhaltspunkte für eine rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung (§ 97a Abs. 4 UrhG) vor?
Oftmals ist die von IPPC LAW vorformulierte Unterlassungserklärung zu weit gefasst und kann zugunsten des Abgemahnten rechtssicher modifiziert werden.
Handlungsempfehlung bei Abmahnung
Im Ernstfall empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
- Der mutmaßlich betroffene Social-Media-Post sollte sofort entfernt (gelöscht oder archiviert) und die Löschung durch Screenshots dokumentiert werden.
- Die in der Abmahnung gesetzten Fristen müssen ernst genommen werden. Es darf jedoch keine unüberlegte Handlung erfolgen – insbesondere keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder eine Unterschrift ohne anwaltliche Beratung.
- Die Abmahnung sollte umgehend anwaltlich geprüft werden, um eine Verteidigungsstrategie zu erarbeiten und überhöhte Forderungen abzuwehren.
Fazit und anwaltliche Hilfe
Der Umgang mit urheberrechtlichen Abmahnungen erfordert juristische Sorgfalt. Im Bereich Social Media besteht für Unternehmen ein erhebliches Haftungsrisiko.
Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für IT-Recht steht Ihnen Rechtsanwalt Christian Kramarz, LL.M., mit 15 Jahren Berufserfahrung zur Seite. Die Kanzlei Kramarz prüft die Abmahnung der IPPC LAW und berät Sie zu den besten Schritten. Für eine kostenlose telefonische Erstberatung erreichen Sie die Kanzlei unter 06151-2768227, per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de oder über die Webseite kanzlei-kramarz.de/kontakt.
Warum habe ich eine Abmahnung wegen "Kimnotyze" auf Instagram erhalten?
Die Kanzlei IPPC LAW wirft Ihnen im Namen der B. D. B. Media GmbH vor, das Lied "Kimnotyze" auf einem gewerblichen Instagram-Profil genutzt zu haben, ohne die erforderlichen Lizenzen zu besitzen. Dies stellt laut Abmahnung eine Verletzung der Urheberrechte (insb. § 85 und § 19a UrhG) dar. Für kommerzielle Nutzung reichen die Standard-Lizenzen von Instagram oft nicht aus. Für Unterstützung kontaktieren Sie gerne die Kanzlei Kramarz.
Sind die geforderten 3.060,21 Euro von IPPC LAW gerechtfertigt?
Die Summe setzt sich typischerweise aus Schadenersatz, Anwaltskosten und Ermittlungskosten zusammen. Ob die Höhe im Einzelfall angemessen ist, hängt von vielen Faktoren ab, u.a. vom angesetzten Gegenstandswert und der Dauer der Verletzung. Eine pauschale Zahlung ohne Prüfung ist nicht ratsam. Eine kostenlose telefonische Erstberatung zur Einschätzung erhalten Sie bei der Kanzlei Kramarz (Tel: 06151-2768227).
Was muss ich jetzt sofort tun nach Erhalt der Abmahnung?
Entfernen Sie den betroffenen Inhalt (Post, Story, Reel) umgehend von Ihrem Profil und dokumentieren Sie dies (z.B. per Screenshot). Wichtig: Unterschreiben Sie nichts und nehmen Sie keinen Kontakt zur Kanzlei IPPC LAW auf. Holen Sie stattdessen umgehend fachanwaltlichen Rat ein, um die gesetzten Fristen nicht zu versäumen. Kontaktieren Sie uns gerne unter: anfrage@kanzlei-kramarz.de.
Wie kann die Kanzlei Kramarz bei dieser Abmahnung helfen?
Rechtsanwalt Christian Kramarz, LL.M., Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, prüft die Berechtigung der Abmahnung der IPPC LAW. Wir analysieren die Inhaberschaft der B. D. B. Media GmbH, die Höhe der Forderungen und die Rechtmäßigkeit der Unterlassungserklärung. Ziel ist es, die Forderungen abzuwehren oder zu reduzieren und eine rechtssichere (modifizierte) Unterlassungserklärung für Sie abzugeben. Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung unter 06151-2768227 oder besuchen Sie uns auf kanzlei-kramarz.de.