Der Verband bayrischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. versendet aktuell massenhaft Abmahnungen an Gewerbetreibende, die Kraftfahrzeuge ohne klaren Hinweis auf ihre gewerbliche Tätigkeit anbieten. Als spezialisierte Kanzlei für Wettbewerbsrecht erklären wir, was Betroffene jetzt wissen müssen – und wie Sie hohe Kosten vermeiden.
Aktuelle Abmahnungen: Das steckt dahinter
Der Verband beruft sich auf § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG und sieht sich als berechtigte Stelle zur Abmahnung.
Kernvorwurf:
Gewerbliche Anbieter geben sich als Privatpersonen aus
Fehlender Hinweis auf Unternehmereigenschaft in Inseraten
Vermeintliche Täuschung über Gewährleistungsrechte
Wichtig: Ob ein Angebot gewerblich ist, entscheidet nicht der Anbieter selbst! Die Rechtsprechung prüft objektive Kriterien wie:
🔹 Anzahl der jährlich verkauften Fahrzeuge
🔹 Werbemaßnahmen und Vertriebsstruktur
🔹 Nutzung gewerblicher Plattformen (BGH-Urteil VIII ZR 300/16)
3 kritische Fehler – und wie Sie sie vermeiden
Ungeprüfte Unterlassungserklärung abgeben
→ Enthält oft zu weitgehende Formulierungen
→ Führt bei Verstößen zu 4-stelligen VertragsstrafenZahlung ohne Prüfung leisten
→ Aufwendungsersatz kann überhöht seinFristen ignorieren
→ Verpassen führt zu gerichtlichen Maßnahmen
Soforthilfe: Das müssen Sie jetzt tun
Beweise sichern
Screenshots aller Online-Inserate
Archivierung von Verkaufsunterlagen
Verbandsberechtigung prüfen
Ist der Verband in der öffentlichen Liste nach § 8b UWG eingetragen?
Liegt eine aktuelle Eintragung vor?
Modifizierte Unterlassungserklärung erstellen
Streicht unzulässige Generalverpflichtungen
Begrenzt Zahlungsansprüche auf rechtmäßige Höhe
Warum Expertenhilfe entscheidend ist
Kostenreduzierung: Verhandeln über Höhe des Aufwendungsersatzes
Risikominimierung: Individuelle Klauselprüfung der Unterlassungserklärung
Prävention: Gestaltung rechtskonformer Inserate für die Zukunft