Abmahnung von IPPC Law im Auftrag der B.d.b. Media GmbH wegen „Kimnotyze“

Eine Abmahnung von bdb media auf einem Schreibtisch

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Aktuell sehen sich wieder zahlreiche Nutzer von Social-Media-Plattformen wie Instagram mit urheberrechtlichen Abmahnungen konfrontiert. Versendet werden diese von der Berliner Kanzlei IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Sie handelt im Auftrag der B.d.b. Media GmbH, die nach eigenen Angaben die Rechte an dem bekannten Song „Kimnotyze“ von DJ Tomekk feat. Lil‘ Kim & Trooper Da Don innehat.

Wenn auch Sie ein solches Schreiben erhalten haben, ist es wichtig, besonnen zu agieren und die Situation richtig einzuschätzen. In diesem Artikel erläutern wir die Hintergründe und geben Ihnen erste Handlungsempfehlungen.

Worum geht es bei der Abmahnung genau?

Der Vorwurf lautet auf Urheberrechtsverletzung. Konkret wird den abgemahnten Personen vorgeworfen, den Musiktitel „Kimnotyze“ ohne die erforderliche Lizenz in ihren Online-Inhalten, beispielsweise in Instagram-Reels, öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Viele Nutzer gehen fälschlicherweise davon aus, dass die in den Musikbibliotheken von Instagram & Co. zur Verfügung gestellten Songs frei für jegliche Art von Videos verwendet werden dürfen. Dies ist jedoch ein weit verbreiteter und kostspieliger Irrtum. Die von den Plattformen wie Meta (dem Mutterkonzern von Instagram) bereitgestellten Lizenzen decken in der Regel nur die rein private, nicht-kommerzielle Nutzung ab.

Sobald ein Profil jedoch geschäftlich genutzt wird – was bereits bei Verlinkungen zum eigenen Unternehmen oder bei Kooperationen der Fall sein kann – liegt eine kommerzielle Nutzung vor. Für diese kommerzielle Nutzung sind die Standardlizenzen der Plattformen meist nicht ausreichend. Rechteinhaber, wie hier die B.d.b. Media GmbH, können dann über Anwaltskanzleien gegen diese unlizenzierte Nutzung vorgehen.

Was wird von den Betroffenen gefordert?

Eine solche Abmahnung enthält typischerweise mehrere Forderungen:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung: Sie sollen sich verpflichten, die Rechtsverletzung zukünftig zu unterlassen. Ein Verstoß gegen diese Erklärung würde eine empfindliche Vertragsstrafe nach sich ziehen.
  2. Zahlung von Schadensersatz: Für die unberechtigte Nutzung wird eine fiktive Lizenzgebühr als Schadensersatz gefordert. Die Höhe wird oft anhand von etablierten Lizenzmodellen berechnet (sog. Lizenzanalogie).
  3. Erstattung der Anwaltskosten: Die Kosten für die Beauftragung der Kanzlei IPPC Law sollen ebenfalls von Ihnen getragen werden.

Die Gesamtforderungen können sich schnell auf mehrere Tausend Euro belaufen.

Wie sollten Sie auf die Abmahnung reagieren?

  1. Ruhe bewahren und Fristen notieren: Handeln Sie nicht überstürzt. Nehmen Sie die gesetzten Fristen jedoch ernst und notieren Sie sich diese sorgfältig. Ein Ignorieren der Abmahnung kann zu einem gerichtlichen Verfahren und damit zu erheblich höheren Kosten führen.

  2. Keine voreiligen Unterschriften oder Zahlungen: Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die beigefügte Unterlassungserklärung, ohne diese anwaltlich prüfen zu lassen. Diese ist oft zu weit gefasst und kann Sie unnötig benachteiligen. Leisten Sie auch keine Zahlungen, bevor die Rechtmäßigkeit der Forderungen geklärt ist.

  3. Holen Sie sich professionelle Hilfe: Der beste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit einem spezialisierten Rechtsanwalt. Als Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht sowie für Informationstechnologierecht verfügen wir über die notwendige Expertise, um die Abmahnung für Sie zu prüfen. Wir klären, ob die B.d.b. Media GmbH tatsächlich Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte ist und ob die Forderungen der Höhe nach gerechtfertigt sind. Oftmals können die Forderungen reduziert oder eine für Sie vorteilhaftere, modifizierte Unterlassungserklärung ausgehandelt werden.

Die Kanzlei Kramarz steht Ihnen mit über 15 Jahren Erfahrung im Urheberrecht zur Seite. Wir kennen die Vorgehensweisen der abmahnenden Kanzleien und können Sie strategisch beraten.

Kostenlose telefonische Erstberatung nutzen

Wenn Sie eine Abmahnung der B.d.b. Media GmbH erhalten haben, bieten wir Ihnen eine kostenlose und unverbindliche telefonische Erstberatung an. Schildern Sie uns Ihren Fall, und wir geben Ihnen eine erste Einschätzung der Lage und zeigen Ihnen Ihre Handlungsoptionen auf.

Sie erreichen uns schnell und unkompliziert über unsere Webseite kanzlei-kramarz.de/kontakt, per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de oder telefonisch unter 06151-2768227. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir helfen Ihnen, sicher und kompetent durch diese Situation zu navigieren.

Warum habe ich eine Abmahnung für die Nutzung von Musik auf Instagram erhalten?

Sie haben eine Abmahnung erhalten, weil Sie vermutlich einen Musiktitel wie "Kimnotyze" für einen kommerziellen Zweck genutzt haben, ohne die dafür nötige Lizenz zu besitzen. Die Musikbibliotheken von Social-Media-Plattformen decken oft nur die private Nutzung ab. Für eine rechtliche Prüfung kontaktieren Sie gerne die Kanzlei Kramarz.

Ist die Forderung der B.d.b. Media GmbH und IPPC Law berechtigt?

Ob die Forderungen vollständig berechtigt sind, muss im Einzelfall geprüft werden. Dies hängt davon ab, ob die B.d.b. Media GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte nachweisen kann und ob Ihr Account tatsächlich als kommerziell einzustufen ist. Eine vorschnelle Zahlung ist nicht ratsam. Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung bei der Kanzlei Kramarz (Tel: 06151-2768227).

Sollte ich die mitgeschickte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Nein, auf keinen Fall ungeprüft! Die vorformulierten Erklärungen sind oft zu weit gefasst und binden Sie lebenslang. Ein Anwalt kann eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen, die nur das Nötigste zugesteht und Sie nicht unangemessen benachteiligt. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung: anfrage@kanzlei-kramarz.de.

Was kann die Kanzlei Kramarz für mich tun?

Als Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht prüfen wir die Abmahnung, verhandeln mit der Gegenseite, um die Forderungen zu reduzieren, und erstellen eine rechtssichere modifizierte Unterlassungserklärung. Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung unter 06151-2768227 oder besuchen Sie uns auf kanzlei-kramarz.de.

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