Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen integriert ein innovatives KI-Tool, um Kundenanfragen automatisiert zu beantworten. Alles läuft perfekt – bis die KI einem Kunden fälschlicherweise einen Rabatt von 90 % zusagt oder, noch schlimmer, urheberrechtlich geschützte Grafiken eines Wettbewerbers als „eigenen Entwurf“ ausgibt. In diesem Moment blättern Sie hektisch in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und stellen fest: Die klassischen Klauseln für Software-as-a-Service passen nicht mehr. Wer haftet für die „Halluzinationen“ der Maschine? Wem gehören die Ergebnisse? Ohne rechtssichere KI-AGB stehen Sie plötzlich in einem juristischen Minenfeld, das nicht nur teure Abmahnungen, sondern auch massive Schadensersatzforderungen nach sich ziehen kann. Wir erleben in der Kanzlei immer häufiger, dass Unternehmen die Dynamik von KI-Systemen unterschätzen und sich auf veraltete Vertragswerke verlassen – ein Risiko, das wir gemeinsam eliminieren können.
Das Wichtigste in Kürze
KI-AGB sind spezialisierte vertragliche Regelungswerke, die die Besonderheiten von Systemen mit Künstlicher Intelligenz (probabilistische Ergebnisse, Datentraining, Halluzinationen) rechtlich absichern.
- Individuelle Absicherung: Standard-AGB decken das Risiko von KI-Halluzinationen nicht ab – ein maßgeschneidertes Angebot schützt vor unvorhersehbaren Haftungsansprüchen.
- EU AI Act Compliance: Wir integrieren die zwingenden Transparenzpflichten der neuen KI-Verordnung direkt in Ihre Vertragsstruktur.
- IP-Schutz: Sichern Sie sich rechtssichere Regelungen über Nutzungsrechte an Outputs, die nach dem UrhG sonst oft schutzlos wären.
- Haftungsdeckelung: Durch präzise Formulierungen verschieben wir die Prüfpflicht auf den Nutzer und begrenzen Ihr unternehmerisches Risiko.
Maßgeschneidert statt „von der Stange“: Ihr Schutzschild im KI-Zeitalter
Anders als herkömmliche Software, die deterministisch arbeitet (gleicher Input führt immer zum exakt gleichen Output), ist KI-Software evolutiv. Sie lernt, sie verändert sich und sie ist – juristisch gesprochen – unvorhersehbar. In der Kanzlei Kramarz legen wir daher größten Wert darauf, dass wir für Ihr spezifisches Geschäftsmodell ein individuelles Regelwerk entwerfen. Ein Standard-Muster aus dem Internet kann die spezifischen Risiken Ihrer Anwendung – etwa bei High-Risk-Systemen gemäß EU AI Act – niemals vollständig erfassen.
Dies ist entscheidend für die Haftung: Wenn ein System „halluziniert“, also Fakten frei erfindet, darf dies keinen Mangel im rechtlichen Sinne darstellen. Wir sorgen dafür, dass Ihre AGB eine klare Verschiebung der Prüfpflicht enthalten. Der Nutzer muss verpflichtet werden, jeden Output vor einer geschäftlichen Verwendung auf seine Richtigkeit zu prüfen. Damit wird Ihr Haftungsrisiko drastisch reduziert.
Rechtssicherheit als Wettbewerbsvorteil
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass man an den Ergebnissen einer KI automatisch das volle Urheberrecht erwirbt. Das deutsche Urheberrecht schützt jedoch nur persönliche geistige Schöpfungen von Menschen. Wenn die KI autonom ein Bild generiert, ist dieses Werk oft gemeinfrei. In Ihren KI-AGB müssen wir daher präzise regeln, welche Nutzungsrechte wir dem Kunden vertraglich einräumen und wie wir Ihr geistiges Eigentum (z.B. die Modell-Logik) vor Reverse Engineering schützen.
Holen Sie sich jetzt Ihr individuelles Angebot
Die rechtliche Absicherung Ihrer KI-Infrastruktur sollte kein Zufallsprodukt sein. Wir bieten Ihnen die Erstellung rechtssicherer KI-Nutzungsbedingungen an, die exakt auf Ihre Technologie und Ihre Zielgruppe zugeschnitten sind.
Fordern Sie noch heute ein unverbindliches Angebot an: Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose telefonische Erstberatung unter 06151-2768227 oder senden Sie uns eine E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de mit dem Stichwort „KI-AGB“. Gemeinsam machen wir Ihre Innovation rechtssicher. Weitere Informationen finden Sie unter https://kanzlei-kramarz.de.
Häufig gestellte Fragen zu KI-AGB
Warum brauche ich ein individuelles Angebot statt eines Musters?
Jede KI-Anwendung hat spezifische Risikoprofile, die ein starres Muster nicht abbilden kann. Ein individuelles Angebot der Kanzlei Kramarz stellt sicher, dass Haftungsausschlüsse für Halluzinationen und Regelungen zum Datentraining exakt auf Ihre technische Architektur und die Anforderungen des EU AI Act abgestimmt sind. Kontakt für Ihr Angebot: Kanzlei Kramarz.
Sind KI-AGB auch für B2B-Anbieter verpflichtend?
Ja, gerade im B2B-Bereich sind präzise AGB essenziell, um Regressansprüche bei fehlerhaften KI-Entscheidungen zu vermeiden. Da Unternehmen oft kritische Prozesse an KI auslagern, müssen die Verantwortlichkeiten zwischen Anbieter und Nutzer (z.B. Prüfpflichten) vertraglich wasserdicht fixiert werden, um existenzbedrohende Haftungsszenarien auszuschließen. Fordern Sie hierzu unsere Expertenprüfung an. Kontakt: Kanzlei Kramarz.
Wie schützt ein Angebot der Kanzlei Kramarz meine Trainingsdaten?
Wir integrieren spezifische Klauseln gegen Reverse Engineering und Model Extraction in Ihre AGB. Damit sichern wir Ihre Investitionen in die Modellentwicklung rechtlich ab und verhindern, dass Wettbewerber oder Nutzer durch gezielte Prompts geschützte Bestandteile Ihres Systems auslesen können. Lassen Sie uns eine maßgeschneiderte Schutzstrategie für Sie entwerfen. Kontakt: Kanzlei Kramarz.