Geschäftsgeheimnisse sind für viele Unternehmen von essenzieller Bedeutung. Gelangen solche in die Hände Dritter, drohen oftmals erhebliche wirtschaftliche Schäden. Ob innovative Produktideen, detaillierte Kundenlisten oder spezielle Herstellungsverfahren – der Verlust oder Verrat solcher Interna kann existenzbedrohend sein. Glücklicherweise bietet der Gesetzgeber mit dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) seit 2019 einen klaren rechtlichen Rahmen. Doch was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen? Dementsprechend wichtig ist es, sich vor dem Verrat durch Mitarbeiter oder Geschäftspartner zu schützen.
Die Rechtslage: Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG)
Seit dem Inkrafttreten des GeschGehG am 26. April 2019 haben Inhaber von Geschäftsgeheimnissen klar definierte Ansprüche im Falle einer Rechtsverletzung. Dazu zählen beispielsweise Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung der Nutzung oder Offenlegung des Geheimnisses, die Herausgabe oder Vernichtung der betreffenden Dokumente und Datenträger sowie Schadensersatz.
Die entscheidende Voraussetzung, um sich auf dieses Gesetz berufen zu können, ist jedoch, dass Unternehmen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen ergriffen haben. Ohne solche Maßnahmen greift der Schutz des GeschGehG nicht.
Was sind „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“?
Der Begriff der „angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen“ ist nicht starr definiert, sondern hängt von der Art des Geschäftsgeheimnisses, der Größe des Unternehmens und den üblichen Gepflogenheiten in der Branche ab. Grundsätzlich lassen sich drei Kategorien von Maßnahmen unterscheiden:
- Organisatorische Maßnahmen: Dazu gehören beispielsweise die klare Kennzeichnung vertraulicher Informationen, Zugriffsbeschränkungen für Mitarbeiter, die Einführung von Need-to-know-Prinzipien und die Schulung von Mitarbeitern im Umgang mit vertraulichen Daten.
- Technische Maßnahmen: Hierunter fallen IT-Sicherheitsmaßnahmen wie Passwortschutz, Verschlüsselung, Firewalls, sichere Datenräume und die Kontrolle von Kopier- und Downloadmöglichkeiten.
- Rechtliche Maßnahmen: Ein zentraler Baustein sind hier Geheimhaltungsvereinbarungen, auch Non-Disclosure Agreements (NDAs) genannt.
Die Bedeutung von Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs)
Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs) sind in der Praxis von enormer Bedeutung. Sie regeln den vertraulichen Umgang mit Informationen, die beispielsweise im Rahmen von Vertragsverhandlungen, Kooperationen oder bei der Beauftragung externer Dienstleister offengelegt werden. Ein gut formuliertes NDA schafft Klarheit über die Pflichten der empfangenden Partei und kann im Streitfall entscheidend sein.
Besondere Aufmerksamkeit gilt auch im Verhältnis zu Arbeitnehmern. Zwar sind Mitarbeiter bereits aufgrund ihres Arbeitsvertrages zur Verschwiegenheit über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verpflichtet. Diese Pflicht endet jedoch grundsätzlich mit dem Arbeitsverhältnis. Für die Zeit danach kann eine gesonderte nachvertragliche Geheimhaltungsvereinbarung, gegebenenfalls in Kombination mit einem Wettbewerbsverbot, sinnvoll sein, um das Know-how des Unternehmens weiterhin zu schützen.
Vorsicht vor Standardvorlagen!
Im Internet finden sich zahlreiche Muster und Vorlagen für Geheimhaltungsvereinbarungen. Doch Vorsicht: Solche standardisierten NDAs bergen erhebliche Risiken. Sie sind oft nicht auf die spezifische Situation zugeschnitten und können unwirksame Klauseln enthalten, die im Ernstfall keinen ausreichenden Schutz bieten. Eine individuelle, anwaltlich geprüfte Vereinbarung ist hier unerlässlich.
Handlungsbedarf für Unternehmen
Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen ist kein Selbstläufer. Unternehmen sollten ihre internen Prozesse und bestehenden Vereinbarungen kritisch überprüfen und an die Anforderungen des GeschGehG anpassen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihr wertvolles Know-how auch in Zukunft geschützt bleibt.
Bei Fragen rund um den Schutz Ihrer Geschäftsgeheimnisse, die Gestaltung von NDAs oder die Implementierung angemessener Schutzmaßnahmen steht Ihnen die Kanzlei Kramarz gerne zur Seite. Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung, um Ihre individuelle Situation zu besprechen. Sie erreichen uns über kanzlei-kramarz.de/kontakt, per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de oder telefonisch unter 06151-2768227. Wir helfen Ihnen, Ihr geistiges Eigentum wirksam zu schützen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Welche Gesetze schützen Geschäftsgeheimnisse in Deutschland? ▶
Der zentrale gesetzliche Schutz für Geschäftsgeheimnisse in Deutschland ist das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG), das seit dem 26. April 2019 in Kraft ist. Es setzt die EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen um und bietet einen umfassenden Rechtsrahmen. Für Unterstützung zu diesem Thema kontaktieren Sie gerne die Kanzlei Kramarz.
Welche Ansprüche habe ich bei Verletzung meiner Geschäftsgeheimnisse? ▶
Bei einer Verletzung Ihrer Geschäftsgeheimnisse gewährt Ihnen das GeschGehG verschiedene Ansprüche. Dazu gehören insbesondere Ansprüche auf Beseitigung der Beeinträchtigung, Unterlassung der weiteren Nutzung oder Offenlegung, Auskunft über den Umfang der Verletzung, Vernichtung oder Herausgabe der rechtsverletzenden Produkte oder Dokumente sowie Schadensersatz. Eine kostenlose telefonische Erstberatung erhalten Sie bei der Kanzlei Kramarz (Tel: 06151-2768227).
Was sind "angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen"? ▶
Angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen sind eine zentrale Voraussetzung für den Schutz nach dem GeschGehG. Darunter versteht man alle Vorkehrungen, die ein Unternehmen trifft, um seine vertraulichen Informationen zu schützen. Dies umfasst technische (z.B. Passwortschutz, Verschlüsselung), organisatorische (z.B. Zugriffsbeschränkungen, Schulungen) und rechtliche Maßnahmen (z.B. Geheimhaltungsvereinbarungen/NDAs). Die Angemessenheit richtet sich nach der Art des Geheimnisses und den Umständen des Einzelfalls. Im Zweifel beraten wir Sie gerne: anfrage@kanzlei-kramarz.de.
Wann ist eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) sinnvoll? ▶
Eine Geheimhaltungsvereinbarung (Non-Disclosure Agreement, NDA) ist immer dann sinnvoll, wenn Sie vertrauliche Informationen an Dritte weitergeben müssen, beispielsweise an potenzielle Geschäftspartner, Dienstleister oder im Rahmen von Vertragsverhandlungen. Sie sichert den vertraulichen Umgang mit den offengelegten Informationen rechtlich ab. Auch im Verhältnis zu Mitarbeitern, insbesondere nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, können NDAs relevant sein. Für eine individuelle Beratung steht Ihnen die Kanzlei Kramarz zur Verfügung. Besuchen Sie uns auf kanzlei-kramarz.de.
Bergen Standard-NDAs aus dem Internet Risiken? ▶
Ja, die Verwendung von standardisierten Geheimhaltungsvereinbarungen aus dem Internet birgt erhebliche Risiken. Diese Vorlagen sind oft nicht auf die spezifischen Bedürfnisse und die konkrete Situation Ihres Unternehmens zugeschnitten und können unwirksame oder unzureichende Klauseln enthalten. Um einen effektiven Schutz Ihrer Geschäftsgeheimnisse zu gewährleisten, ist eine individuelle, anwaltlich erstellte oder geprüfte Geheimhaltungsvereinbarung dringend zu empfehlen. Kontaktieren Sie gerne die Kanzlei Kramarz für eine kostenlose telefonische Erstberatung unter 06151-2768227 oder per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de.