Die Stärkung des Urheberbenennungsrechts: Auch Co-Regisseure haben Anspruch auf Nennung
Das LG Köln bestätigte den Nennungsanspruch eines Co-Regisseurs der Sendung „Kaulitz & Kaulitz“ beim Deutschen Fernsehpreis, selbst ohne Nominierung. Die Kanzlei Kramarz informiert.