Was tun bei einem Datenschutzvorfall
Der Anwalts Blog von Rechtsanwalt Kramarz

Was tun bei einem Datenschutzvorfall?

Bei Datenschutzvorfällen ist schnelles Handeln entscheidend. Meldepflichtig sind Vorfälle mit Risiko für Betroffene. Unternehmen müssen den Vorfall bewerten, ggf. Behörden und Betroffene informieren und präventive Maßnahmen ergreifen.

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Fachanwalt-Urheberrecht-Darmstadt-2025
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Urteil des OLG Frankfurt: Präzision als Schutzschild in Software-Verträgen

Das OLG Frankfurt wies 2024 Rückforderungen zurück: Dienstverträge erfordern Stundenabrechnung mit Projektzuordnung, Werkverträge präzise Erfolgsbeschreibungen. Entwickler müssen Arbeitsphasen dokumentieren, Auftraggeber Abnahmeklauseln einfordern. Teilrückforderungen scheitern ohne konkrete Zuordnung. Nutzlosigkeit führt nur bei Pflichtverletzung zu Haftung.

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