Der EU AI Act und die neuen Leitlinien zu verbotenen KI-Praktiken
Der EU AI Act regelt KI-Praktiken und verbietet manipulative, ausnutzende oder diskriminierende Systeme, die Grundrechte verletzen oder erheblichen Schaden verursachen.
Der EU AI Act regelt KI-Praktiken und verbietet manipulative, ausnutzende oder diskriminierende Systeme, die Grundrechte verletzen oder erheblichen Schaden verursachen.
OLG München bestätigt: WhatsApp-Nachrichten/Emojis rechtsverbindlich. IT-Unternehmen müssen Verträge anpassen, Dokumentation automatisieren & Compliance-Checks durchführen.
Das LG Hamburg entschied, dass Forschungsorganisationen KI-Trainingsdaten aus öffentlich zugänglichen Quellen nutzen dürfen, wenn sie nicht-kommerziell sind.
USA: Thomson Reuters gewinnt Urheberrechtsstreit gegen ROSS Intelligence. Gericht lehnt Fair-Use-Argument ab und stärkt Schutz juristischer Daten in der KI-Nutzung.
Das Aufdecken von Sicherheitslücken kann strafbar sein. Ein IT-Experte wurde verurteilt, weil er nach § 202a StGB unbefugt auf Daten zugriff.
Das OLG Frankfurt wies 2024 Rückforderungen zurück: Dienstverträge erfordern Stundenabrechnung mit Projektzuordnung, Werkverträge präzise Erfolgsbeschreibungen. Entwickler müssen Arbeitsphasen dokumentieren, Auftraggeber Abnahmeklauseln einfordern. Teilrückforderungen scheitern ohne konkrete Zuordnung. Nutzlosigkeit führt nur bei Pflichtverletzung zu Haftung.
„KI trifft Urheberrecht“: Der Artikel beleuchtet, wie KI urheberrechtliche Herausforderungen schafft und Lösungen für kreative und rechtliche Konflikte bietet.
Künstliche Intelligenz ist heute wichtiger denn je. Dies zeigt sich ganz deutlich durch ihren Einsatz in verschiedenen Bereichen der Wirtschaft und Gesellschaft. Mit dem Inkrafttreten
Die Blockchain-Technologie findet insbesondere im Finanzmarkt Anwendungen. Bei Fragen zu Blockchain und web3 finden Sie hier erste Informationen.
Ⓒ 2025 – All Rights Are Reserved – Rechtsanwalt Christian Kramarz, LL.M., Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt IT-Recht
Rufen Sie an oder vereinbaren Sie einen Termin. Gerne können Sie die Unterlagen zu Ihrem Fall vorab per E-Mail schicken. Ich rufe Sie zurück.