Die Nutzung von Musik auf TikTok kann schnell zu einer rechtlichen Auseinandersetzung führen. Dies zeigt sich deutlich am Fall einer Abmahnung durch die ROBA Music Verlag GmbH, vertreten durch ihre Anwälte. Der Verlag wirft einem TikTok-Nutzer vor, die urheberrechtlich geschützte Komposition „Pieces“ von Avaion (Christoph Stein) ohne entsprechende Lizenz genutzt zu haben. Die Anwälte fordern eine Unterlassungserklärung sowie eine hohe Schadensersatzsumme.
Die Vorwürfe der Gegenseite
Laut dem Schreiben, das die Anwälte der ROBA Music Verlag GmbH verschickt haben, wurde die Komposition „Pieces“ in einem TikTok-Video ohne vorherige Lizenzierung genutzt. Sie berufen sich darauf, dass der Musikverlag die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Song besitzt und eine kommerzielle Nutzung daher nur mit ausdrücklicher Genehmigung möglich sei.
Die Gegenseite fordert:
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Die Abgabe einer Unterlassungserklärung, um zukünftige Verstöße zu vermeiden.
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Eine Auskunft über die Art und den Umfang der Nutzung.
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Einen Schadensersatz basierend auf einer Lizenzanalogie, wobei die Anwälte der Gegenseite eine Summe von mindestens 36.366,80 EUR berechnen.
Reaktion und Verteidigungsmöglichkeiten
Zur Untermauerung ihrer Ansprüche legte der ROBA Music Verlag GmbH die folgenden Dokumente vor:
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Eine Bestätigung des Künstlers Christoph Stein (Avaion), die angeblich die Rechteübertragung an ROBA Music belegt.
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Ein GEMA-Auszug, der die Edition des Verlages als Originalverlag aufführt.
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Den Musikverlagsvertrag zwischen Avaion und ROBA Music.
Auf Basis dieser Dokumente behauptet die Gegenseite, dass eine Verletzung der Urheberrechte nach § 19a UrhG (Öffentliche Zugänglichmachung) vorliegt. Zudem wird angeführt, dass die Lizenzgebühren nach den DMV-Erfahrungsregeln für eine europaweite kommerzielle Nutzung zwischen 2.500 EUR und 20.000 EUR pro Monat liegen. Der Betroffene wird nun mit einer Nachforderung für 14 Monate Nutzung konfrontiert.
Was bedeutet das für Abgemahnte?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Verteidigung, ohne sich sofort auf eine Zahlung oder eine weitreichende Unterlassungserklärung festzulegen:
✅ Prüfung der Aktivlegitimation:
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Es sollte genau geprüft werden, ob der Musikverlag tatsächlich die ausschließlichen Rechte innehat. Dies kann durch eine eigene Recherche in der GEMA-Datenbank oder durch juristische Beratung erfolgen.
✅ Überprüfung der Lizenzlage:
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TikTok-Nutzer sollten prüfen, ob sie möglicherweise eine Lizenz durch TikTok selbst oder durch eine andere Quelle erworben haben.
✅ Verhältnismäßigkeit der Forderung:
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Die Höhe der Schadensersatzforderung sollte hinterfragt werden. Oftmals sind die angegebenen Beträge verhandelbar und setzen unrealistisch hohe Lizenzgebühren an.
✅ Keine vorschnelle Unterlassungserklärung unterschreiben:
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Eine Unterlassungserklärung kann weitreichende rechtliche Folgen haben. Eine Prüfung durch einen Fachanwalt ist ratsam.
Fazit: Vorsicht bei Musiknutzung auf TikTok
Die Abmahnung der ROBA Music Verlag GmbH zeigt, dass Musikrechte auf TikTok nicht unterschätzt werden sollten. Wer Musik in seinen Videos verwendet, sollte sich vorab mit den Lizenzbedingungen vertraut machen, um kostspielige Abmahnungen zu vermeiden. Sollte bereits eine Abmahnung eingegangen sein, gilt es, Ruhe zu bewahren und die genannten Verteidigungsmöglichkeiten sorgfältig zu prüfen. Eine juristische Beratung kann in solchen Fällen sinnvoll sein, um die bestmögliche Strategie zu entwickeln.