Abmahnung als eBay-Privatverkäufer: Die schleichende Gefahr des gewerblichen Handels

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Viele nutzen Online-Plattformen wie eBay, um den Keller zu entrümpeln oder gebrauchte Gegenstände zu verkaufen. Doch was als privates Hobby beginnt, kann schnell zu einem rechtlichen Albtraum werden. Die Grenze zwischen einem privaten Gelegenheitsverkauf und einer gewerblichen Tätigkeit ist fließend und für Laien kaum zu erkennen. Die Folge: Plötzlich liegt eine teure Abmahnung eines Konkurrenten oder eines Verbandes im Briefkasten, weil Sie unwissentlich gegen Wettbewerbs- oder Markenrecht verstoßen haben.

Als Fachanwalt für IT-Recht sowie Urheber- und Medienrecht möchte ich Ihnen in diesem Artikel aufzeigen, wann Sie als privater Verkäufer in die „Gewerblichkeitsfalle“ tappen und wie Sie sich schützen können.

Warum ist die Unterscheidung zwischen „privat“ und „gewerblich“ so wichtig?

Der Grund für die Abmahnungen ist einfach: Sobald Sie als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB eingestuft werden, treffen Sie weitreichende gesetzliche Pflichten. Dazu gehören unter anderem:

  • Impressumspflicht: Sie müssen ein vollständiges Impressum angeben.
  • Widerrufsbelehrung: Sie müssen Verbrauchern ein 14-tägiges Widerrufsrecht einräumen.
  • Gewährleistungsrecht: Sie können die gesetzliche Gewährleistung nicht einfach ausschließen.
  • Informationspflichten: Es gelten zahlreiche weitere Vorschriften, etwa zur Preisangabe oder zu den AGB.

 

Wer diese Pflichten missachtet, handelt wettbewerbswidrig und kann abgemahnt werden. Auch markenrechtliche Verstöße können nur im „geschäftlichen Verkehr“ geahndet werden – ein Status, den Sie schneller erreichen, als Sie denken.

Keine festen Grenzen: Die Gerichte entscheiden im Einzelfall

Es gibt keine gesetzliche Regel, die besagt: „Ab 50 Verkäufen im Jahr sind Sie gewerblich.“ Die Rechtsprechung nimmt stattdessen eine

Gesamtschau aller relevanten Umstände vor. Der Bundesgerichtshof hat hierfür bereits 2008 die Weichen gestellt. Ob Ihr Handeln als privat oder geschäftlich eingestuft wird, hängt von verschiedenen Indizien ab. Liegen genug dieser Indizien vor, geht ein Gericht von einer gewerblichen Tätigkeit aus, und Sie müssen das Gegenteil beweisen.

Ein berg von Mopsen soll bei ebay verkauft werden

Die wichtigsten Indizien für gewerbliches Handeln

Die Gerichte haben über die Jahre eine Reihe von Kriterien entwickelt, die für eine gewerbliche Tätigkeit sprechen. Je mehr davon auf Sie zutreffen, desto höher ist Ihr Risiko.

Die Anzahl und Regelmäßigkeit Ihrer Verkäufe

Ein zentrales Kriterium ist der Umfang Ihrer Verkaufsaktivitäten. Eine feste Zahl gibt es nicht, aber die Gerichte haben bereits in folgenden Fällen eine gewerbliche Tätigkeit angenommen:

39 Transaktionen innerhalb von fünf Monaten wurden als über dem privaten Rahmen liegend angesehen.

60 positive Bewertungen in einem Jahr reichten dem OLG Hamm bereits aus.

74 Bewertungen in zehn Monaten sah der BGH als ausreichendes Indiz an.

Die Art der angebotenen Ware

Auch was Sie verkaufen, spielt eine entscheidende Rolle:

Verkauf von Neuware: Wer regelmäßig Neuware anbietet, handelt verdächtig. Insbesondere dann, wenn die Ware offensichtlich zum Zweck des Weiterverkaufs erworben wurde.

Verkauf gleichartiger Produkte: Wenn Sie immer wieder ähnliche oder identische Artikel anbieten, deutet dies auf ein planmäßiges Vorgehen hin.

Verkauf in verschiedenen Größen: Der Verkauf von Kleidung als Neuware in unterschiedlichen Größen ist ein starkes Indiz, da dies nicht mehr mit dem „Ausmisten des eigenen Kleiderschranks“ zu erklären ist.

Verkauf hochwertiger Waren: Bei teuren Artikeln (z.B. über 500 €) können schon deutlich weniger Verkäufe (z.B. 10 Stück) für eine gewerbliche Einstufung ausreichen.

Weitere wichtige Anhaltspunkte

Verkauf für Dritte: Verkaufen Sie regelmäßig im Auftrag von Freunden oder Bekannten, kann dies als unternehmerische Tätigkeit gewertet werden.

Professioneller Auftritt: Eine professionell gestaltete Angebotsseite kann ebenfalls ein Indiz sein.

Status als „Powerseller“: Auch wenn die Registrierung freiwillig ist, wird sie von Gerichten als Anhaltspunkt herangezogen.

Ausnahme: Die Auflösung einer echten, privaten Sammlung kann auch bei einer hohen Stückzahl als privat gewertet werden, wenn alle Artikel auf einmal und nicht über einen langen Zeitraum verkauft werden.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? So sollten Sie jetzt handeln!

Wenn eine Abmahnung in Ihrem Briefkasten liegt, ist schnelles und überlegtes Handeln gefragt.

  1. Bewahren Sie Ruhe: Handeln Sie nicht überstürzt.

  2. Unterschreiben Sie nichts: Leisten Sie auf keinen Fall vorschnell die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Diese ist oft zu weit gefasst und bindet Sie ein Leben lang.

  3. Nehmen Sie keinen Kontakt auf: Rufen Sie nicht bei der Gegenseite an. Jede unüberlegte Äußerung kann gegen Sie verwendet werden.

  4. Holen Sie sich professionellen Rat: Eine Abmahnung ist ein ernstzunehmender juristischer Vorgang. Als Laie können Sie die rechtlichen Fallstricke kaum überblicken.

Als Fachanwalt in diesem Bereich analysiere ich Ihre Situation präzise und entwickle die für Sie passende Verteidigungsstrategie. Oftmals sind Abmahnungen fehlerhaft oder die Forderungen überzogen.

Zögern Sie nicht, meine Kanzlei für eine kostenlose telefonische Erstberatung zu kontaktieren. Auf meiner Webseite kanzlei-kramarz.de finden Sie weitere Informationen zu unseren Schwerpunkten. Wir helfen Ihnen, sich effektiv zu wehren und unnötige Kosten zu vermeiden.

Ab wann gelte ich bei eBay als gewerblicher Verkäufer?

Eine genaue Grenze gibt es nicht. Gerichte entscheiden immer im Einzelfall und betrachten die Gesamtumstände Ihrer Verkaufsaktivitäten. Es gibt jedoch klare Anzeichen (sogenannte Indizien), die für eine gewerbliche Tätigkeit sprechen. Dazu gehören vor allem:

  • Eine hohe Anzahl an Verkäufen oder Bewertungen in einem bestimmten Zeitraum.
  • Der regelmäßige Verkauf von Neuware, insbesondere wenn diese zum Weiterverkauf eingekauft wurde.
  • Das Anbieten von gleichartigen Artikeln, oft auch in verschiedenen Größen oder Varianten.
  • Verkaufsaktivitäten, die Sie für andere Personen durchführen.
  • Ein professionell gestalteter Auftritt Ihrer Angebotsseiten.
  • Ihr Status als „Powerseller“ bei eBay.
Gibt es eine feste Verkaufsgrenze, ab der ich gewerblich handle?

Nein, eine solche feste, zahlenmäßige Grenze gibt es nicht. Die Einstufung hängt nicht von einer einzelnen Zahl ab, sondern von der Gesamtschau Ihres Verhaltens. So können beispielsweise schon 10 Verkäufe von sehr teuren Gegenständen als gewerblich eingestuft werden, während der einmalige Verkauf von 100 Postkarten aus einer geerbten Sammlung als privat gelten kann.

Was sind die häufigsten Gründe für eine Abmahnung?

Der häufigste Grund ist ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht (UWG). Wer als gewerblicher Verkäufer auftritt, sich aber als Privatperson ausgibt, verschafft sich einen unlauteren Vorteil, weil er gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften nicht einhält. Dazu zählen zum Beispiel eine fehlende Widerrufsbelehrung, ein fehlendes Impressum oder ein unzulässiger Gewährleistungsausschluss. Auch Verstöße gegen das Markenrecht, etwa durch den unzulässigen Verkauf von Markenware, sind nur im „geschäftlichen Verkehr“ abmahnfähig.

Welche Pflichten habe ich, wenn ich als gewerblicher Verkäufer gelte?

Sobald Sie als Unternehmer (§ 14 BGB) eingestuft werden, müssen Sie eine Vielzahl von verbraucherschützenden Normen beachten. Die wichtigsten Pflichten sind:

  • Die Angabe eines vollständigen Impressums (§ 5 TMG).
  • Die Bereitstellung einer korrekten Widerrufsbelehrung und eines Widerrufsformulars (§ 355 BGB).
  • Die Einhaltung der gesetzlichen Gewährleistungsregeln (§ 475 Abs. 1 BGB).
  • Korrekte und transparente Preisangaben.
Ich löse meine private Briefmarkensammlung auf. Ist das auch gewerblich?

In der Regel nicht. Die Rechtsprechung erkennt an, dass die Auflösung einer echten, über Jahre gewachsenen Privatsammlung in der Regel keine gewerbliche Tätigkeit darstellt. Dies gilt auch dann, wenn es sich um eine große Anzahl von Artikeln handelt. Wichtig ist dabei, dass es sich um einen einmaligen Vorgang handelt und Sie nicht regelmäßig Sammlungen aufkaufen, um diese dann wieder zu verkaufen.

Ich habe eine Abmahnung erhalten. Was soll ich jetzt tun?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist das oberste Gebot: Handeln Sie nicht überstürzt.

  • Bewahren Sie Ruhe.
  • Unterschreiben Sie nichts, insbesondere nicht die oft zu weit gefasste, beigefügte Unterlassungserklärung.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zur Gegenseite auf und leisten Sie keine Zahlungen.
  • Holen Sie sich umgehend fachanwaltlichen Rat.

Als Fachanwalt für IT-Recht sowie Urheber- und Medienrecht prüfe ich die Rechtmäßigkeit der Abmahnung und erarbeite mit Ihnen die beste Verteidigungsstrategie. Nutzen Sie gerne unsere kostenlose telefonische Erstberatung, um Ihren Fall unverbindlich zu schildern.

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