Alle Jahre wieder kommt nicht nur das Christuskind, sondern auch der berühmte Coca-Cola-Truck-Song „Wonderful Dream (Holidays Are Coming)“ von Melanie Thornton in die Playlists. Doch für gewerbliche Nutzer von Instagram und Facebook kann die Nutzung dieses Klassikers derzeit zu einem finanziellen Albtraum werden.
Der Kanzlei Kramarz liegen aktuelle Abmahnschreiben der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor. Im Auftrag der Rechteinhaber Marc Klammek (bekannt als „Mitchell Lennox“ oder „Marc Lennard“) und Florian Richter (bekannt als „Julien Nairolf“ oder „Judge Flow“) werden extrem hohe Schadensersatzforderungen gestellt.
Der Hintergrund: Die Falle in der Instagram-Musikbibliothek
Viele Unternehmen und Selbstständige nutzen Social Media, um Weihnachtsgrüße an Kunden zu senden. Schnell ist ein Reel erstellt und über die integrierte Musikbibliothek von Instagram mit dem passenden Song unterlegt. Was viele nicht wissen: Die Nutzungsbedingungen von Plattformen wie Instagram oder TikTok gestatten die kostenfreie Nutzung der Musikbibliothek in der Regel nur für private Zwecke.
Sobald ein Account gewerblich genutzt wird (Business-Account, Firmenprofil, Influencer mit Gewinnabsicht), greift diese Lizenz meist nicht mehr. Werden Songs wie „Wonderful Dream“ ohne separate Lizenz verwendet, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor.
Die Forderungen von IPPC Law: Über 19.000 Euro für einen Post
Die Besonderheit an den aktuellen Abmahnungen durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian (Geschäftsführer der IPPC Law) ist die außergewöhnliche Höhe der Forderungen. In uns vorliegenden Fällen wird für die Nutzung des Titels in einem einzigen Video ein Gesamtbetrag von 19.206,17 Euro gefordert.
Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
Schadensersatz: 15.000,00 Euro (berechnet nach Lizenzanalogie für eine angeblich „länger andauernde Rechtsverletzung“).
Rechtsanwaltskosten: Rund 3.900,00 Euro (basierend auf einem enormen Gegenstandswert von 150.000 Euro).
Ermittlungskosten: Zusätzliche Pauschalen für die Dokumentation des Verstoßes.
Zusätzlich wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, die bei zukünftigen Verstößen hohe Vertragsstrafen auslösen würde.
Einschätzung durch Fachanwalt Christian Kramarz
Rechtsanwalt Christian Kramarz, LL.M., Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, bewertet die Höhe der angesetzten Werte kritisch. Zwar liegt bei unerlaubter gewerblicher Nutzung grundsätzlich eine Urheberrechtsverletzung vor, jedoch erscheinen sowohl der Schadensersatz von 15.000 Euro für ein einzelnes Social-Media-Reel als auch der Gegenstandswert von 150.000 Euro als deutlich überzogen. In der Rechtsprechung werden für vergleichbare Verstöße oft deutlich geringere Beträge angesetzt.
Es besteht daher häufig ein erheblicher Spielraum, die geforderte Summe durch fundierte juristische Argumentation drastisch zu reduzieren.
Wie sollten Betroffene reagieren?
Empfänger einer solchen Abmahnung sollten Ruhe bewahren, aber die gesetzten Fristen ernst nehmen. Folgende Schritte sind ratsam:
Keine voreilige Zahlung: Der geforderte Betrag von über 19.000 Euro sollte nicht ungeprüft überwiesen werden.
Keine Unterschrift unter die beigefügte Erklärung: Die von IPPC Law vorformulierte Unterlassungserklärung kann nachteilige Formulierungen enthalten. Es empfiehlt sich oft die Abgabe einer sogenannten modifizierten Unterlassungserklärung.
Löschung des Beitrags: Das betroffene Video sollte umgehend entfernt werden, um den Schadenszeitraum zu begrenzen (Beweissicherung durch eigene Screenshots vorher empfohlen).
Fachliche Beratung einholen: Aufgrund der extremen Forderungshöhe ist der Gang zum Spezialisten dringend empfohlen.
Für eine rechtliche Ersteinschätzung steht Ihnen die Kanzlei Kramarz zur Verfügung. Rechtsanwalt Christian Kramarz prüft den Vorwurf und entwickelt eine Strategie zur Abwehr überzogener Forderungen.
Nutzen Sie gerne die kostenlose telefonische Erstberatung unter 06151-2768227 oder senden Sie das Abmahnschreiben zur Prüfung an anfrage@kanzlei-kramarz.de. Weitere Informationen finden Sie auch unter kanzlei-kramarz.de/kontakt.
Darf ich "Wonderful Dream" von Melanie Thornton auf meinem Firmen-Account nutzen?
Nein, in der Regel nicht ohne spezielle Lizenz. Die Musikbibliothek von Instagram oder TikTok deckt meist nur die private Nutzung ab. Sobald ein Account kommerziell oder gewerblich genutzt wird (auch bei Influencern), ist eine separate Lizenz der Rechteinhaber erforderlich. Fehlt diese, drohen Abmahnungen. Für eine Prüfung Ihres Falles kontaktieren Sie gerne die Kanzlei Kramarz.
Wer sind Marc Klammek und Florian Richter?
Marc Klammek (auch bekannt als "Mitchell Lennox") und Florian Richter (auch "Julien Nairolf") sind Produzenten und Autoren des Songs "Wonderful Dream (Holidays Are Coming)". Sie lassen ihre Urheberrechte durch die Kanzlei IPPC LAW vertreteten und gehen gegen unlizenzierte Nutzungen auf Social Media vor.
Sind 19.000 Euro für einen Instagram-Post gerechtfertigt?
Die Forderung von über 19.000 Euro erscheint extrem hoch. IPPC Law setzt hier einen Schadensersatz von 15.000 Euro und einen Streitwert von 150.000 Euro an. In vielen urheberrechtlichen Verfahren werden deutlich geringere Beträge als angemessen angesehen. Eine anwaltliche Überprüfung lohnt sich fast immer, um die Forderung zu reduzieren. Holen Sie sich Rat bei der Kanzlei Kramarz.
Was tun bei Erhalt einer Abmahnung von IPPC LAW?
1. Nicht zahlen. 2. Nichts unterschreiben (insbesondere nicht die beigefügte Unterlassungserklärung). 3. Video löschen. 4. Sofort einen Fachanwalt kontaktieren. Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung unter 06151-2768227 oder besuchen Sie kanzlei-kramarz.de.