Testimonials und positive Kundenmeinungen sind ein mächtiges Marketinginstrument. Sie schaffen Vertrauen, erhöhen die Glaubwürdigkeit und können potenzielle Neukunden maßgeblich beeinflussen. Doch die Nutzung von Kundenstimmen und -bildern ist rechtlich komplexer, als viele denken. Wer hier Fehler macht, riskiert Abmahnungen und rechtliche Konflikte. Als Unternehmer müssen Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen genau kennen, um Testimonials wirksam und gleichzeitig sicher einzusetzen.
Die rechtliche Grundlage: Mehr als nur ein nettes Zitat
Die Verwendung eines Testimonials ist rechtlich nicht trivial. Sie beruht in der Regel auf einer Vereinbarung oder einem Vertrag mit der Person, die die positive Aussage tätigt. Dabei sind verschiedene Rechtsgebiete relevant:
- Vertragsrecht: Die Grundlage für die Nutzung des Testimonials ist eine (oft formlose, aber dennoch bindende) Vereinbarung über den Umfang und die Dauer der Nutzung.
- Persönlichkeitsrecht & Recht am eigenen Bild: Jede Person hat das Recht am Schutz ihrer Persönlichkeit und ihres Bildes. Die Veröffentlichung von Namen, Zitaten, Fotos oder Videos einer Person erfordert deren Zustimmung (§ 22 KunstUrhG).
- Datenschutzrecht (DSGVO): Die Nutzung von Namen, Fotos, Videos oder Zitaten stellt die Verarbeitung personenbezogener Daten dar. Hierfür benötigen Sie eine explizite Rechtsgrundlage, meist die ausdrückliche Einwilligung der betreffenden Person (Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 7 DSGVO). Diese Einwilligung muss informiert, freiwillig und widerrufbar sein.
Wettbewerbsrecht (UWG): Die Werbung mit Testimonials muss dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb entsprechen. Sie darf insbesondere nicht irreführend sein (§ 5 UWG).
Wichtige rechtliche Anforderungen an Testimonials
Um Testimonials rechtlich sicher einzusetzen, müssen Sie mehrere Punkte beachten:
- Einwilligung einholen: Holen Sie immer die ausdrückliche Einwilligung der Person ein, deren Testimonial Sie verwenden möchten. Klären Sie dabei genau, welche Inhalte (Zitat, Name, Foto, Video) auf welchen Kanälen (Website, Social Media, Print) und für welchen Zeitraum genutzt werden dürfen. Eine schriftliche oder zumindest dokumentierbare (z.B. per E-Mail bestätigte) Einwilligung ist dringend ratsam, um im Streitfall einen Nachweis zu haben (Art. 7 Abs. 1 DSGVO).
- Wahrheit und Klarheit: Das Testimonial muss der Wahrheit entsprechen und darf nicht manipuliert oder erfunden sein. Erfundene oder gekaufte positive Kundenmeinungen ohne Offenlegung sind unzulässige Schleichwerbung (§ 3 Abs. 3 UWG i.V.m. Anhang Nr. 11 und 23).
- Offenlegung bei Gegenleistung: Erhält die Person für ihr Testimonial eine Gegenleistung (Geld, Rabatt, kostenloses Produkt), muss dies in der Werbung klar und deutlich offengelegt werden (§ 5a Abs. 6 UWG, § 6 DDG).
- Aktualität prüfen: Stellen Sie sicher, dass die Aussagen im Testimonial noch aktuell und relevant sind.
Was, wenn der Kunde sein Testimonial zurückziehen möchte?
Eine häufige Frage ist, ob eine Person ihre einmal gegebene Zustimmung zur Nutzung eines Testimonials widerrufen kann.
Datenschutzrechtliche Einwilligungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind grundsätzlich jederzeit widerrufbar (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Dies betrifft die Nutzung von Namen, Bildern etc.
Auch die Zustimmung zur werblichen Aussage selbst kann unter bestimmten Umständen beendet werden. Wenn keine klare Regelung zur Laufzeit oder Kündigung der Nutzungsvereinbarung getroffen wurde, kann eine Beendigung nur durch eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund möglich sein (§ 314 BGB). Ein wichtiger Grund kann beispielsweise eine erhebliche Störung des Vertrauensverhältnisses sein, die die Fortsetzung der Nutzung unzumutbar macht.
Ein aktuelles Urteil des OLG Frankfurt vom 22.06.2023 (Az. 16 W 20/23) hat diese Problematik im Kontext eines Coaching-Unternehmens beleuchtet. Das Gericht bestätigte, dass eine Person die Nutzung ihres Testimonials beenden kann, wenn das Vertrauensverhältnis zum Unternehmen so zerrüttet ist, dass eine weitere Nutzung des Testimonials für die Person unzumutbar ist. Dies gilt auch dann, wenn keine ordentliche Kündigung vereinbart war. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung des persönlichen Verhältnisses und zeigt, dass die Nutzung eines Testimonials nicht gegen den Willen der Person aufrechterhalten werden kann, wenn die Vertrauensbasis zerstört ist.
Daher ist es für beide Seiten – den Werbenden und die Person, die das Testimonial gibt – ratsam, klare Vereinbarungen über die Dauer der Nutzung und die Bedingungen für eine Beendigung zu treffen.
Risiken bei falscher Verwendung von Testimonials
Die rechtlichen Fallstricke bei der Verwendung von Testimonials können teuer werden. Wer gegen die Regeln verstößt, riskiert:
- Abmahnungen: Von Wettbewerbern, Verbraucherverbänden oder der Person, deren Rechte verletzt wurden.
- Unterlassungsansprüche: Sie müssen die Nutzung des Testimonials sofort einstellen.
- Schadensersatzansprüche: Die Person oder der Rechteinhaber kann finanziellen Ausgleich verlangen.
- Reputationsschäden: Negative Publicity, wenn bekannt wird, dass Sie Testimonials unzulässig verwenden.
Sichern Sie Ihre Testimonial-Werbung rechtlich ab
Die Nutzung von Testimonials ist ein wirksames Marketinginstrument, erfordert aber sorgfältige rechtliche Planung und Umsetzung. Vom Einholen der korrekten Einwilligung über die transparente Kennzeichnung bis hin zur vertraglichen Regelung der Nutzungsrechte gibt es viele Details zu beachten.
Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht berate ich Sie umfassend bei der rechtssicheren Gestaltung und Verwendung von Testimonials. Ich helfe Ihnen, Fallstricke zu vermeiden und Ihre Kundenmeinungen wirksam und sicher für Ihre Werbung einzusetzen.
Nutzen Sie mein Angebot einer kostenlosen telefonischen Erstberatung. Schildern Sie mir Ihre Fragen zur Verwendung von Testimonials oder anderen medienrechtlichen Themen. Ich gebe Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung.
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FAQ: Testimonials rechtlich korrekt verwenden
Welche rechtlichen Bereiche sind bei der Nutzung von Testimonials relevant?
Bei der Verwendung von Testimonials sind insbesondere das Vertragsrecht, das Persönlichkeitsrecht, das Datenschutzrecht (DSGVO) und das Wettbewerbsrecht (UWG) relevant.
Muss ich die Einwilligung der Person einholen, um ihr Testimonial zu nutzen?
Ja, Sie benötigen immer die ausdrückliche Einwilligung der Person, deren Zitat, Name, Foto oder Video Sie als Testimonial verwenden möchten, da dies die Verarbeitung personenbezogener Daten darstellt.
Dürfen Testimonials manipuliert oder erfunden sein?
Nein, Testimonials müssen der Wahrheit entsprechen. Erfundene oder manipulierte Kundenmeinungen sind unzulässige, irreführende Werbung und verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht.
Muss ich offenlegen, wenn die Person für das Testimonial bezahlt wurde?
Ja, wenn die Person für ihr Testimonial eine Gegenleistung erhalten hat, muss dies in der Werbung klar und deutlich als Werbung gekennzeichnet werden.
Kann eine Person ihre Zustimmung zur Nutzung eines Testimonials später widerrufen?
Ja, datenschutzrechtliche Einwilligungen sind grundsätzlich jederzeit widerrufbar. Auch die Zustimmung zur werblichen Aussage kann unter bestimmten Umständen beendet werden, insbesondere bei einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.
Welche Risiken gehe ich bei falscher Verwendung von Testimonials ein?
Bei falscher Verwendung von Testimonials riskieren Sie Abmahnungen, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche sowie Reputationsschäden.