Roßnagel [Hrsg.]
Hessisches Datenschutz- und InformationsfreiheitsG
HDSIG
Handkommentar
836 Seiten
89 €
Nomos Verlagsgesellschaft
ISBN 978-3-8487-6808-0
Wer das Datenschutzrecht in seiner Gesamtheit zur Anwendung bringt hangelt sich von der Datenschutz-Grundverordnung zum Bundesdatenschutzgesetz und dann bis in das einschlägige Landesrecht.
Die NOMOS Verlagsgesellschaft hat mit dem von Prof. Dr. Alexander Roßnagel herausgegebenen Handkommentar “Hessisches Datenschutz- und InformationsfreiheitsG“ ein Werk veröffentlicht, das für den Datenschutzpraktiker in Hessen eine aktuelle Kommentierung der hessischen Rechtsgrundlage des Datenschutz- und Informationsfreiheitsrechts liefert.
Der Herausgeber ist Praktikern in im Datenschutzrecht natürlich bekannt. Herr Prof. Dr. Roßnagel war jahrelang Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung in Kassel und ist heute Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit und damit die Instanz im hessischen Datenschutzrecht. Dies spiegelt sich im Kreis der Autoren wieder. Es kommentieren Mitarbeiter des Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung, aktive und ehemalige Datenschutzbeauftragte anderer Bundesländer oder von Rundfunkanstalten und Professoren verschiedener Hochschulen.
Der Handkommentar präsentiert seine Inhalte in gut leserlicher Schrift und deutlicher Hervorhebung von Schlüsselbegriffen im Fettdruck. Die Kommentierung zu den einzelnen Paragraphen beginnt mit einer Literaturübersicht und, wenn die Kommentierung umfangreich ist, mit einer Gliederung. Der Text gliedert sich in Randnummern. Literaturnachweise finden sich direkt in Fußnoten in der Kommentierung. Die Literaturnachweise sind komplett in der Fußnote. Es bedarf keiner Studie eines getrennten Literaturnachweises.
Die Kommentierung selbst ist ausführlich und liefert schnelle Antworten auf aktuelle Fragen. Der Handkommentar ist damit ein guter Ausgangspunkt für die Recherche zu aktuellen Themen. Mit seinem Preis von 89 € sollte das Werk in der Bibliothek jedes hessischen Datenschutzrechtlers Berücksichtigung finden.
Hessen ist die „Wiege“ des Datenschutzrechts. Willi Birkelbach war im Jahr 1971 erster hessischer Datenschutzbeauftragter und damit erster Datenschutzbeauftragter weltweit. Angesichts der langen Tradition des Datenschutzrechts in Hessen mag die Kommentierung auch für Datenschutzrechtler aus anderen Bundesländern eine wertvoll Unterstützung sein.