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Weitere InformationenAls Rechtsanwalt beschäftige ich mich intensiv mit der Frage, ob das Fälschen von Menschen im Internet nach geltendem Recht bereits strafbar ist oder ob es einer neuen gesetzlichen Regelung bedarf. Die aktuelle Diskussion, die Correctiv in seinem aktuellen Newsletter aufgenommen hat, die durch die Petition von Marc-Uwe Kling angestoßen wurde, verdeutlicht die Dringlichkeit dieses Themas.
Rechtslage: Strafbarkeit nach aktuellem Recht
Grundsätzlich gibt es in Deutschland bereits rechtliche Instrumente, um gegen gefälschte Personen im Internet vorzugehen. Dazu gehören unter anderem:
Urheber- und Persönlichkeitsrechte: Wird das Bild oder die Stimme einer realen Person ohne Zustimmung verwendet, kann dies eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild (§ 22 KUG) oder des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) darstellen.
- Identitätsdiebstahl und Betrug: Wer sich als eine andere Person ausgibt und dadurch täuscht oder Schaden verursacht, macht sich unter Umständen des Betrugs (§ 263 StGB) oder der Urkundenfälschung (§ 267 StGB) strafbar.
- Verleumdung und üble Nachrede: Wird durch Fake-Profile gezielt Rufschädigung betrieben, greifen die Vorschriften zu Verleumdung (§ 187 StGB) oder übler Nachrede (§ 186 StGB).
- Verbreitung von Deepfake-Pornos: Wer mit KI-generierten Bildern oder Videos eine Person in kompromittierenden Situationen darstellt, kann sich nach § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) strafbar machen.
Reicht das aktuelle Recht aus?
Trotz der vorhandenen Gesetze gibt es Lücken. Ein großes Problem ist die Durchsetzung. Plattformbetreiber wie Meta oder X (ehemals Twitter) bieten oft nur unzureichende Mittel, um gegen Deepfakes oder Fake-Profile vorzugehen. Zudem sind viele der geltenden Straftatbestände nicht spezifisch auf die neuen Herausforderungen der KI-Technologie zugeschnitten.
Ein weiteres Problem ist die Massentauglichkeit der KI-Tools: Die Technologie ist mittlerweile so weit fortgeschritten, dass nahezu jeder täuschend echte Fake-Personen erstellen kann – sei es zur Manipulation öffentlicher Diskurse oder zur gezielten Rufschädigung.
Braucht es neue Gesetze?
Die Forderung nach einer klaren gesetzlichen Regelung, die explizit das „Fälschen von Menschen“ unter Strafe stellt, ist durchaus nachvollziehbar. Denkbar wäre eine Anpassung des StGB, um Deepfakes und Fake-Personen explizit zu regeln. Auf EU-Ebene könnte der AI Act eine Rolle spielen, um generative KI stärker zu regulieren.
Fazit
Das Fälschen von Menschen in sozialen Netzwerken ist bereits in vielen Fällen nach geltendem Recht strafbar. Allerdings gibt es Lücken in der Durchsetzbarkeit und im Schutz gegen KI-generierte Fälschungen. Eine Anpassung des Strafrechts, um gezielt gegen Deepfakes und Fake-Identitäten vorzugehen, wäre daher ein wichtiger Schritt. Gleichzeitig müssen Plattformbetreiber stärker in die Pflicht genommen werden, um Fälschungen schneller zu identifizieren und zu entfernen.