Filmen bei Konzerten – Die Rechtslage

Zur Zeit geht ein Audiomitschnitt von Flake, dem Keyboarder von Rammstein, um. Thema des Audiomitschnitts sind Leute die Konzerte die ganze Zeit mit ihren Handys filmen.

Das war auch bei der Live-Version von AnnenMayKantereit „Du bist überall“ Thema..

Aber wie ist die Rechtslage?

Der Musiker oder „Ausübender Künstler“ wie es im Urhebergesetz (§ 73 UrhG) heißt, hat an seiner Darbietung Rechte, nämlich zum Beispiel das Recht die Darbietung aufzunehmen (§ 77 UrhG). Dieses Recht steht dem ausübenden Künstler gemeinsam mit dem Veranstalter zu, wenn es einen Veranstalter gibt (§ 81 UrhG). Der Besucher schließt mit dem Veranstalter einen sog. Veranstaltungsbesuchsvertrag. In diesem Vertrag kann der Veranstalter dem Besucher auch vertraglich verbieten Bild- und Tonaufnahmen herzustellen.

OLG Frankfurt: Zur Berechtigung des Betreibers eines sozialen Netzwerkes, Posts mit Fehlinformationen zur Corona-Impfung zu löschen (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14. November 2024, Az.: 16 U 52/23)

Das OLG Frankfurt entschied, dass soziale Netzwerke wie Facebook berechtigt sind, Beiträge mit Fehlinformationen über Corona-Impfungen zu löschen, wenn dies in den AGB vorgesehen ist. Nutzerrechte wie die Meinungsfreiheit müssen dabei angemessen berücksichtigt werden.

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