Abmahnungen wegen der angeblich nicht lizenzierten Nutzung von Musikstücken durch gewerbliche Accounts in Social-Media sind die neue Goldmine der Abmahnanwälte.
Neuster Zugang im Kreis der entsprechend tätigen Abmahnkanzleien ist die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt im Auftrag der B1 Recordings GmbH vermeintlich gewerbliche Instagram-Accounts wegen unerlaubter öffentlicher Zugänglichmachung einer Tonaufnahme über einen Instagram-Account ab. Es geht um die Nutzung des Titels „Jaxomy × Agatino Romero × Raffaella Carrà – Pedro“ in einem Werbevideo ohne entsprechende Lizenz. Die Abmahnung enthält folgende Hauptpunkte:
Aufforderung zur sofortigen Unterlassung der Nutzung
Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
Auskunftserteilung über Dauer und Umfang der Nutzung
Schadensersatzforderung in Höhe von 5.000 Euro
Aufwendungsersatz für Anwalts- und Ermittlungskosten von 2.151,16 Euro
Diese Abmahnschreiben beziehen sich auf die unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke auf Social-Media-Kanälen und betonen die öffentliche Zugänglichkeit des Inhalts.
Eine Abmahnung von IPPC Law kann ernsthafte finanzielle Forderungen nach sich ziehen, insbesondere bei der unlizenzierten Nutzung von Musik auf sozialen Medien.
Die Gesamtforderung beläuft sich auf 7.151,16 Euro
Rechtsanwalt Kramarz hat sich auf solche Fälle spezialisiert und bietet eine kostenlose Erstberatung. Er prüft die rechtlichen Forderungen und entwickelt eine geeignete Verteidigungsstrategien.
Einführung in die Abmahnung
Die Abmahnung durch die Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, vertreten durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian, ist ein ernstzunehmendes Thema, insbesondere für Nutzer von Social-Media-Plattformen wie Instagram und TikTok. Die Abmahnungen betreffen die unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik auf diesen Plattformen, wie zum Beispiel den Song „Pedro“ von Jaxomy x Agatino Romero x Raffaella Carrà. Die Kanzlei IPPC Law tritt als Vertreterin der Rechteinhaber, wie der B1 Recordings GmbH, auf und fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz.
Hintergrund – Die Kanzlei IPPC Law
Die Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine in Berlin ansässige Anwaltskanzlei, die sich auf Urheberrechtsverletzungen spezialisiert hat. Die Kanzlei wird von Rechtsanwalt Daniel Sebastian geführt und ist bekannt für ihre Abmahnungen gegen Urheberrechtsverletzungen auf Social-Media-Plattformen. Die Kanzlei vertritt Mandanten wie die B1 Recordings GmbH und andere Rechteinhaber, um ihre Urheberrechte durchzusetzen.
Die Rolle von Daniel Sebastian und Agatino Romero
Rechtsanwalt Daniel Sebastian ist der Geschäftsführer der Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und vertritt die Rechteinhaber in Urheberrechtsverletzungsverfahren. Agatino Romero ist ein Künstler, der an der Erstellung des Songs „Pedro“ beteiligt war, der Gegenstand vieler Abmahnungen ist. Die Kanzlei IPPC Law tritt als Vertreterin der Rechteinhaber auf, um die Urheberrechte an diesem Song und anderen Musikstücken durchzusetzen.
Abmahnung wegen Racoon Meme Video
Das sogenannte „Racoon Meme Video“ ist ein weiteres Beispiel für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, das Gegenstand von Abmahnungen durch die Kanzlei IPPC Law ist. Die Abmahnungen betreffen die unerlaubte Nutzung dieses Videos auf Social-Media-Plattformen, insbesondere auf TikTok und Instagram. Die Kanzlei IPPC Law fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz für die unerlaubte Nutzung des Videos. Es ist wichtig, dass Nutzer von Social-Media-Plattformen sich der Urheberrechte an solchen Inhalten bewusst sind und sicherstellen, dass sie die erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen besitzen, um diese Inhalte zu nutzen.
Rechtsgrundlagen
1. Leistungsschutzrecht der Tonträgerhersteller (§ 85 UrhG)
Die Abmahnung stützt sich primär auf das Leistungsschutzrecht und rechte nach § 85 UrhG. Dieses gewährt Tonträgerherstellern und anwalt (hier: B1 Recordings GmbH) das ausschließliche Recht, ihre Tonaufnahmen zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Die unerlaubte Nutzung des Titels „Jaxomy × Agatino Romero × Raffaella Carrà – Pedro“ in einem gewerblichen Instagram-Post verletzt dieses Recht laut der IPPC Law, da angeblich keine Lizenzierung vorlag.
2. Öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG)
Das Hochladen des Videos auf Instagram fällt unter den Tatbestand der öffentlichen Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG. Entscheidend ist hier die gewerbliche Nutzung: Instagram gestattet in seinen Nutzungsbedingungen zur Musikbibliothek nur die private Verwendung lizenzierter Musik, untersagt diese jedoch für werbliche Zwecke
3. Unterlassungsanspruch (§ 97 I UrhG)
Die B1 Recordings GmbH fordert die sofortige Entfernung des Videos und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Grundlage ist § 97 I UrhG, der einen Anspruch auf Unterlassung bei drohender Wiederholungsgefahr gewährt. Die Wiederholungsgefahr wird bereits durch die einmalige Rechtsverletzung vermutet, solange keine bindende Unterlassungserklärung vorliegt.
4. Schadensersatzanspruch (§ 97 II UrhG)
Der Schadensersatz von 5.000 € ergibt sich laut den Ausführungen der Kanzlei IPPC Law aus der Lizenzanalogie. Das bedeutet, das die B1 Recordings behauptet, sie würde ihr Musikstück „Pedro“ regelmäßig zu diesem Preis lizenzieren. Es soll sich um den fiktiven Lizenzpreis handeln, den der Schuldner bei rechtmäßiger Nutzung hätte zahlen müssen. Die Berechnung orientiert sich an:
Branchenüblichen Tarifen (2.000–10.000 € für gewerbliche Nutzung),
Eigener Lizenzpraxis der B1 Recordings (10.000 €/Monat für Social-Media-Kampagnen),
Chartplatzierung des Songs (höhere Marktbekanntheit → höherer Wert),
Unternehmensgröße des Schuldners
Rechtsanwalt Kramarz prüft im Rahmen der Beauftragung, ob dieser Lizenzsatz tatsächlich dem Üblichen entspricht und verteidigt sie gegen die forderung der IPPC Law.
5. Aufwendungsersatz (§ 97a III UrhG)
Die geforderten 2.151,16 € setzen sich aus:
- Anwaltskosten: 2.002,41 € (berechnet aus einem Gegenstandswert von 50.000 € und einer 1,3-Gebühr nach RVG)1,
- Ermittlungspauschale: 148,75 € (pauschalierter Aufwand für Screenshots und URL-Protokollierung)
Der Gegenstandswert von 50.000 € orientiert sich laut den Ausführungen im Schreiben der IPPC Law am potenziellen Streitwert bei Gerichtsverfahren.
Rechtsanwalt Kramarz wird prüfen, ob die Forderungen in dieser Höhe berechtigt sind. Kontaktieren Sie ihn jetzt per Telefon oder über den Chatbot.
6. Auskunftsanspruch (§ 101 UrhG)
Die Aufforderung zur Auskunftserteilung über Nutzungsdauer, Umfang und erzielte Umsätze dient der Schadenskonkretisierung. Dieser Anspruch ist unabhängig vom Verschulden und bereits bei objektiver Rechtsverletzung gegeben.
7. Ergänzende Sicherungsansprüche (§§ 101a, 101b UrhG)
Obwohl nicht direkt in der Abmahnung ausgeführt, werden diese Paragraphen als Druckmittel genutzt:
- § 101a UrhG: Vorlage- und Besichtigungsanspruch von Geschäftsunterlagen,
- § 101b UrhG: Sicherung von Schadensersatzansprüchen durch gerichtliche Maßnahmen.
8. Instagram-Nutzungsbedingungen
Die Verweisung auf Instagram-Richtlinien dient als zusätzliche Argumentationsgrundlage. Dort wird klargestellt, dass gewerbliche Accounts für Musiknutzung separate Lizenzen benötigen, während private Nutzer über Instagrams Lizenzvereinbarungen abgedeckt sind.
Zusammenfassung der Rechtslage
Die Abmahnung kombiniert urheberrechtliche Ansprüche mit strategischer Kostenkalkulation. Die Höhe der Forderungen ist typisch für Fälle gewerblicher Nutzung populärer Musik in Social Media. Unternehmen sollten solche Abmahnungen stets fachanwaltlich prüfen lassen, da insbesondere die Lizenzanalogie und Ermittlungspauschalen häufig Angriffspunkte bieten.
Mögliche Angriffspunkte
- Höhe des Schadensersatzes: Die geforderten 5.000 Euro könnten als überhöht angesehen werden. Eine genaue Prüfung der tatsächlichen Nutzungsdauer, Reichweite und des wirtschaftlichen Werts für das Unternehmen könnte zu einer Reduzierung führen.
- Ermittlungskosten: Die pauschale Berechnung von 148,75 Euro könnte angefochten werden. Es sollte geprüft werden, ob diese Kosten tatsächlich in dieser Höhe angefallen sind.
- Gegenstandswert für Anwaltskosten: Der angesetzte Wert von 50.000 Euro erscheint hoch. Eine Reduzierung könnte zu niedrigeren Anwaltskosten führen.
- Umfang der Unterlassungserklärung: Es sollte geprüft werden, ob die geforderte Unterlassungserklärung nicht zu weit gefasst ist und möglicherweise über den konkreten Verletzungsfall hinausgeht.
- Lizenzierungspraxis: Die Behauptung, dass für eine einmonatige Social-Media-Kampagne 10.000 Euro berechnet wurden, sollte hinterfragt und belegt werden.
- Nachweis der Rechteinhaberschaft: Die Abmahnung stützt sich auf die Nennung der B1 Recordings GmbH als Rechteinhaberin auf Publikationswegen. Ein konkreter Nachweis der Rechteinhaberschaft könnte eingefordert werden.
- Verhältnismäßigkeit: Es könnte argumentiert werden, dass die Gesamtforderung von über 7.000 Euro für die einmalige Nutzung eines Musikstücks in einem Social-Media-Post unverhältnismäßig ist.
Haben Sie Fragen zum Urheberrecht oder eine Abmahnung erhalten? Wir unterstützen Sie kompetent.
Mehr Informationen: Rechtsanwalt für Urheberrecht | Abmahnung im Urheberrecht
Möchten Sie mehr über Abmahnungen wegen der gewerblichen Nutzung von Musik auf Plattformen wie Instagram und TikTok erfahren?
Immer mehr Nutzer erhalten Abmahnungen, weil sie Musik in ihren gewerblichen Social-Media-Beiträgen verwenden, ohne über die erforderlichen Lizenzen zu verfügen. Besonders betroffen sind TikTok-Videos, bei denen beispielsweise der ROBA Music Verlag durch die Mathe Law Firm Abmahnungen ausspricht. Auch auf Instagram kommt es regelmäßig zu rechtlichen Auseinandersetzungen, etwa bei der unerlaubten Nutzung von Musik in gewerblichen Reels. Erfahren Sie mehr über aktuelle Fälle und wie Sie sich schützen können:
🔗 Abmahnung durch ROBA Music Verlag – TikTok
🔗 Abmahnung wegen gewerblicher Musiknutzung auf Instagram
FAQ: Abmahnung Musikstück "Pedro"
Wer versendet Abmahnungen wegen des Musikstücks "Pedro"?
Abmahnungen wegen der Nutzung des Musikstücks "Pedro" von Jaxomy x Agatino Romero x Raffaella Carrà werden im Auftrag der Rechteinhaberin B1 Recordings GmbH von der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH versendet.
Worum geht es in diesen Abmahnungen?
In den Abmahnungen wird in der Regel die unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung oder Vervielfältigung des Musikstücks "Pedro" vorgeworfen, oft im Zusammenhang mit Filesharing oder der Nutzung in Videos ohne entsprechende Lizenz.
Was wird in einer solchen Abmahnung gefordert?
Typische Forderungen umfassen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Schadensersatz für die unerlaubte Nutzung sowie Ersatz der Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung.
Sollte ich die geforderte Unterlassungserklärung und Zahlung ungeprüft leisten?
Nein, es ist dringend ratsam, die Abmahnung und die darin enthaltenen Forderungen anwaltlich prüfen zu lassen. Die beigefügte Unterlassungserklärung ist oft zu weit gefasst, und die Höhe der Forderungen ist nicht immer in voller Höhe berechtigt.
Was passiert, wenn ich die Abmahnung ignoriere?
Das Ignorieren einer Abmahnung kann zu gerichtlichen Schritten führen, wie z.B. einer einstweiligen Verfügung oder einer Klage, was zusätzliche und höhere Kosten verursachen kann.
Kann ein Anwalt bei einer Abmahnung wegen "Pedro" helfen?
Ja, ein auf Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann die Abmahnung prüfen, die Berechtigung der Forderungen beurteilen, eine modifizierte Unterlassungserklärung entwerfen und die Kommunikation mit IPPC Law übernehmen, um eine bestmögliche Lösung zu erzielen.