Hier wurde eine Abmahnung aus dem Hause der Cyfire Rechtsanwälte aus Frankfurt vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf der rechtswidrigen Nutzung der Marke „Pizza Gonzales“. In der Abmahnung wird eine Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung gesetzt. Weiter wird die Erstattung von Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 50.000 €, also mehr als 2.000 € und die Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von 1.247 € gefordert.
Im Register des Deutschen Patent- und Markenamts ist tatsächlich eine Marke „Pizza Gonzales“ auf einen Herrn Hassoun aus Bremen eingetragen. Die Marke wurde am 08.10.2020 angemeldet. Die Anmeldung der Marke „Pizza Gonzales“ bezieht sich auf die Klassen 30, dort für Pizza und Teigwaren generell und auf die Klasse 43. Klasse 43 ist eine Dienstleistungsklasse und dort ist die Marke für die Verpflegung von Gästen und den Betrieb einer Pizzeria angemeldet.
Es stellt sich die Frage in welchem Umfang hier Abmahntätigkeit an den Tag gelegt wird. Sollte sich zeigen, dass das Gebührenvolumen der handelnden Rechtsanwälte aus der Verfolgung von Rechtsverletzungen hinsichtlich der Marke „Pizza Gonzales“ die Umsätze des Mohammad Hassoun aus Bremen übersteigt liegt der Verdacht des Rechtsmissbrauchs nahe. Entsprechende Abmahnungen sollten unbedingt ernst genommen werden.
Die hohen Streitwerte im Markenrecht bedeuten für Abgemahnte ein erhebliches Kostenrisiko. Läuft die Frist aus der Abmahnung ohne weitere Reaktion ab, droht ein Gerichtsverfahren. Eine Unterlassungserklärung sollte nicht vorschnell abgegeben werden. Zunächst ist sicher zu stellen, dass alle Benutzungshandlungen hinsichtlich der Marke „Pizza Gonzales“ eingestellt worden sind. Sonst droht zu den hohen Kosten auch noch die Zahlung einer Vertragsstrafe. Ob der geforderte Schadenersatz in dieser Höhe gefordert werden kann, ergibt sich nach der Beantwortung der Frage, ob die Abmahnung insgesamt berechtigt ist und dann an Hand der Beträge, die der Verletzer üblicherweise als Lizenz für die Nutzung der Marke „Pizza Gonzales“ erhält. Aufgrund des Umstands, dass die Marke „Pizza Gonzales“ erst seit kurzem eingetragen ist, ist die Frage berechtigt, ob überhaupt schon entsprechende Lizenzverträge vorliegen.
Zum Nachweis von Indizien für einen Rechtsmissbrauch bei der Abmahnung Pizza Gonzales bedarf es der Information über die ungefähre Anzahl der versendeten Abmahnungen. Melden Sie sich gern mit Ihrem Fall bei uns. Wir unterbreiten eine Angebot zur Vertretung Ihrer Interessen.
Erstattungsansprüche und die Novembermann-Rechtsprechung des BGH
Sachbearbeitende Rechtsanwälte sollten sich mit der „Novembermann“-Entscheidung des Bundesgerichtshofs auseinandersetzen. Deren Grundsätze finden im gesamten gewerblichen Rechtsschutz Anwendung. Uns liegen Indizien dafür vor das mindestens 50 Abmahnungen in Sachen „Pizza Gonzales“ am 26.01.2022 versendet worden sind. Nach den Grundätzen der „Novembermann“-Entscheidung handelt es sich bei diesen Abmahnungen um eine Angelegenheit im gebührenrechtlichen Sinne. Folge ist, dass die Streitwerte aufaddiert werden und die daraus berechnete Gebühr dann durch die Zahl der Abgemahnten zu teilen ist. Die Grundsätze der „Novembermann“-Entscheidung finden auch im Markenrecht Anwendung (LG Düsseldorf, Urteil vom 17.02.2021, Az.: 2a O 85/20). Den Abmahner trifft dabei eine Darlegungslast hinsichtlich der Zahl der versendeten Abmahnungen und der dabei aufgerufenen Streitwerte. Wird der Abmahner dem nicht gerecht, verfällt sein Erstattungsanspruch.
Betroffene von einer Abmahnung der Cyfire Rechtsanwälte wegen Nutzung der Marke „Pizza Gonzales“ beraten und vertreten wir zu günstigen Konditionen. Lassen Sie sich nicht zu vorschnellen Reaktionen hinreißen. Überlassen Sie die Klärung der Sache einem erfahrenen Rechtsanwalt.
Senden Sie uns Ihre Abmahnung per E-Mail. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot.