Abmahnung Urheberrecht

Brauchen Sie Hilfe bei einer Abmahnung Urheberrecht? Unsere spezialisierte Kanzlei bietet Ihnen kompetente Unterstützung! Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Umgang mit urheberrechtlichen Abmahnungen und setzen uns engagiert für Ihre Rechte ein. Vermeiden Sie kostspielige Fehler und schützen Sie Ihr geistiges Eigentum. Unser erfahrener Anwalt berät Sie umfassend und vertritt Sie professionell vor Gericht. Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Urheberrecht. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Erstberatung und lassen Sie sich von uns effektiv unterstützen. Ihre Rechte sind unser Anliegen!

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Abmahnung im Urheberrecht: Was tun?

Haben Sie eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten?

Reagieren Sie nicht unüberlegt! Vermeiden Sie direkten Kontakt mit der Gegenseite und lassen Sie die Angelegenheit professionell prüfen. Eine Abmahnung im Urheberrecht erfordert fundierte Kenntnisse und eine schnelle, aber überlegte Reaktion.

Wie Sie auf eine Abmahnung im Urheberrecht reagieren sollten

Eine Abmahnung im Urheberrecht ist oft mit hohen Forderungen verbunden, sei es in Form von Unterlassungserklärungen oder Schadenersatz. Wichtig ist, dass Sie keine voreiligen Schritte unternehmen. Stattdessen sollten Sie prüfen lassen, ob die Ansprüche berechtigt sind. Häufig können unberechtigte Abmahnungen angefochten werden, insbesondere wenn das betroffene Werk die urheberrechtliche Schutzschwelle nicht erreicht.

Urheberrechtliche Schutzschwelle: Wann besteht Schutz?

Nicht jedes Werk ist automatisch durch das Urheberrecht geschützt. Entscheidend ist, ob die sogenannte Schutzschwelle gemäß § 2 Abs. 2 UrhG erreicht wird. Diese Beurteilung erfordert tiefgehendes Fachwissen. Eine fehlerhafte Einschätzung kann teuer werden – sowohl für den Abgemahnten als auch für denjenigen, der eine unberechtigte Abmahnung ausspricht.

Ansprüche bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Wenn Ihnen eine Verletzung des Urheberrechts vorgeworfen wird, können verschiedene Ansprüche geltend gemacht werden:

  • Unterlassung: Der Abmahner fordert in der Regel eine Unterlassungserklärung, um zukünftige Verstöße zu verhindern.
  • Schadenersatz: Der Schaden kann auf drei Arten berechnet werden:
    • Lizenzanalogie: Der Betrag, den der Verletzer für eine rechtmäßige Lizenz hätte zahlen müssen.
    • Entgangener Gewinn: Der Betrag, den der Rechteinhaber durch die unerlaubte Nutzung verloren hat.
    • Verletzergewinn: Der Gewinn, den der Verletzer durch die Nutzung erzielt hat.
  • Erstattung von Rechtsanwaltskosten: Bei berechtigten Abmahnungen können auch diese Kosten geltend gemacht werden.

Unberechtigte Abmahnungen und Haftungsrisiken

Nicht jede Abmahnung ist rechtlich zulässig. Wer unberechtigt abmahnt, riskiert selbst haftbar gemacht zu werden – etwa für die Anwaltskosten des zu Unrecht Abgemahnten. Dies gilt insbesondere dann, wenn das abgemahnte Werk keinen urheberrechtlichen Schutz genießt.

Schadenersatz bei Urheberrechtsverletzungen im Internet

Im Internet kommt es häufig zu Urheberrechtsverletzungen – sei es durch die Nutzung von Bildern, Texten oder Musik ohne Lizenz. Die Berechnung des Schadenersatzes erfolgt oft nach festen Tarifen oder Branchenstandards. Beispiele hierfür sind:

  • Fotografien: Die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) bietet Tarifübersichten für Bildhonorare an.
  • Texte: Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) stellt Honorarrichtlinien für journalistische Beiträge bereit.

Diese Standards sind jedoch nicht immer anwendbar – etwa wenn der Urheber nicht als professioneller Anbieter tätig ist.

Fazit: Professionelle Unterstützung bei einer Abmahnung im Urheberrecht

Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung sollte stets ernst genommen werden. Ob Sie selbst abgemahnt wurden oder Ihre Rechte als Urheber verletzt wurden – eine fundierte Prüfung und strategische Vorgehensweise sind entscheidend. Vermeiden Sie Fehler und lassen Sie sich umfassend beraten!

FAQ: Urheberrechtliche Abmahnungen

1. Was muss eine urheberrechtliche Abmahnung enthalten?

§ 97a UrhG verlangt für die Wirksamkeit einer Abmahnung:

► Konkrete Benennung des beanstandeten Werks
► Darlegung der Rechtsverletzung mit Zeit/Ort
► Nachweis der Berechtigung des Abmahnenden
► Präzise Kostenzifferung gemäß RVG

2. Welche Reaktionsfristen gelten bei Abmahnungen?

Es gibt keine gesetzlich vorgegebenen Fristen, in der Praxis gelten jedoch folgende Richtwerte:

Szenario Übliche Frist
Standardfall 7-10 Tage ab Absendung
Eilbedürftigkeit Einige Stunden bis zu wenigen Tagen
Einstweilige Verfügung 4 Wochen bis 3 Monate*
*Ab Kenntnis; abhängig vom Gerichtsbezirk (§ 937 ZPO und ständige Rechtsprechung).

Je knapper die Frist, desto wichtiger ist die rechtzeitige Einschaltung eines spezialisierten Anwalts.

3. Warum ist eine fachanwaltliche Erstprüfung wichtig?

► Risikoanalyse: Viele Abmahnungen enthalten formelle oder inhaltliche Mängel, die deutlich reduzierte Forderungen oder eine komplette Zurückweisung ermöglichen.

Unsere Leistungen:
► Prüfung der Berechtigung einer Abmahnung
► Erstellung von modifizierten Unterlassungserklärungen
► Verhandlungsführung zur außergerichtlichen Einigung

4. Pauschale Textbausteine in Abmahnungen: Worauf achten?

Häufig enthalten Abmahnungen pauschalierte Vorwürfe. Darauf gilt es zu achten:

Problem: Fehlende Benennung des Werks oder der spezifischen Verletzung
Lösung: Fachanwaltliche Beanstandung und Forderung nach Konkretisierung

Problem: Überhöhte Schadensforderungen
Lösung: Überprüfung der berechneten Schadenshöhe, ggf. Verhandlung

► Mehr Informationen: Abmahnungen im Urheberrecht

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