Abmahnung wegen der Serie „The White Lotus“ erhalten? Das müssen Sie jetzt wissen

Person blickt besorgt auf einen Laptop-Bildschirm mit dem Text "Abmahnung The White Lotus".

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Viele Serienfans sehen sich aktuell mit Post von der Kanzlei FROMMER LEGAL konfrontiert. Im Auftrag von Warner Bros. Entertainment Inc. werden Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an der beliebten Serie „The White Lotus“ verschickt. Ein solches Schreiben ist verständlicherweise beunruhigend, doch es ist wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und überlegt zu handeln. In diesem Artikel erklären wir Ihnen die rechtlichen Hintergründe und zeigen auf, wie Sie am besten reagieren.

Was wird in der Abmahnung konkret vorgeworfen?

Der Kern des Vorwurfs ist die Teilnahme an einem sogenannten Filesharing-Netzwerk (auch Peer-to-Peer oder P2P genannt). Über Ihren Internetanschluss sollen eine oder mehrere Folgen der Serie „The White Lotus“ nicht nur heruntergeladen, sondern gleichzeitig anderen Nutzern im Netzwerk zum Download angeboten worden sein.

Programme wie BitTorrent, µTorrent oder auch scheinbare Streaming-Dienste wie Popcorn Time ermöglichen diesen Datenaustausch. Rechtlich entscheidend ist dabei nicht der reine Download, sondern das „öffentliche Zugänglichmachen“ nach § 19a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Indem die Software die heruntergeladenen Teile der Serie automatisch wieder für andere Nutzer hochlädt, wird eine urheberrechtlich geschützte Datei unerlaubt verbreitet. Genau diese Handlung wird Ihnen in der Abmahnung vorgeworfen.

Wie konnte der Rechteinhaber Sie ausfindig machen?

Die Rechteinhaber, wie in diesem Fall Warner Bros., beauftragen spezialisierte IT-Unternehmen damit, Tauschbörsen zu überwachen. Diese Firmen dokumentieren, zu welcher Zeit über welche IP-Adresse eine bestimmte Datei (erkennbar an einem eindeutigen „Hash-Wert“) angeboten wurde.

Mit diesen Beweisen beantragt die Kanzlei FROMMER LEGAL bei einem Gericht eine Gestattung zur Herausgabe der Nutzerdaten (§ 101 Abs. 9 UrhG). Der zuständige Internetanbieter (z.B. Telekom, Vodafone) ist dann gesetzlich verpflichtet, den Namen und die Anschrift der Person zu nennen, der die ermittelte IP-Adresse zum Tatzeitpunkt zugewiesen war. So landet die Abmahnung schließlich in Ihrem Briefkasten. Dieses Vorgehen ist rechtlich zulässig und etabliert.

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Sie halten ein Schreiben von Frommer Legal in den Händen? Reagieren Sie nicht unüberlegt! Unser Online-Check führt Sie in wenigen Schritten zu einer kostenfreien und für Sie absolut unverbindlichen Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Fachanwalt für Urheberrecht.

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Symbolische Darstellung einer Urheberrechtsverletzung: Eine weiße Lotusblüte zerfällt in digitale Pixel, die von einem Lichtstrahl verfolgt werden.

Welche Forderungen stellt FROMMER LEGAL?

Eine typische Abmahnung dieser Art enthält drei zentrale Forderungen:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung: Sie sollen sich verpflichten, die vorgeworfene Rechtsverletzung in Zukunft zu unterlassen. Bei einem Verstoß gegen diese Erklärung wird eine empfindliche Vertragsstrafe fällig. Achtung: Die beigefügte Vorlage ist oft zu weit gefasst und kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Sie sollte keinesfalls ungeprüft unterschrieben werden.
  2. Zahlung eines Schadensersatzes: Für die unrechtmäßige Verbreitung des Werkes fordert der Rechteinhaber eine finanzielle Entschädigung. Im vorliegenden Fall werden für zwei TV-Folgen oftmals Beträge um die 900,00 EUR angesetzt.
  3. Erstattung der Rechtsanwaltskosten: Zusätzlich sollen Sie die Anwaltskosten für das Aussprechen der Abmahnung tragen. Diese berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und belaufen sich häufig auf ca. 250,00 EUR.

Insgesamt kann sich die Forderung schnell auf über 1.100,00 EUR summieren.

Wie sollten Sie jetzt auf die Abmahnung reagieren?

Ihre Reaktion entscheidet maßgeblich über den weiteren Verlauf und die Kosten. Beachten Sie folgende Schritte:

  • Nehmen Sie die Abmahnung ernst: Ignorieren Sie das Schreiben nicht! Die gesetzten Fristen sind kurz, und bei Untätigkeit droht ein teures gerichtliches Verfahren.
  • Unterschreiben Sie nichts voreilig: Senden Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht zurück. Ein spezialisierter Anwalt kann eine modifizierte Erklärung aufsetzen, die Sie nur minimal bindet und kein Schuldanerkenntnis darstellt.
  • Leisten Sie keine Zahlungen: Überweisen Sie kein Geld, bevor der Fall nicht anwaltlich geprüft wurde. Oft lassen sich die geforderten Beträge erheblich reduzieren.
  • Suchen Sie professionelle Hilfe: Der beste Schutz vor überhöhten Forderungen und rechtlichen Nachteilen ist die Beratung durch einen Fachanwalt.

 

Als Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht verfügen wir über langjährige Erfahrung mit Abmahnungen von Kanzleien wie FROMMER LEGAL. Wir wissen genau, wie diese Fälle zu behandeln sind, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose telefonische Erstberatung. Sie erreichen uns über unsere Webseite kanzlei-kramarz.de, per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de oder direkt telefonisch unter 06151-2768227. Wir prüfen Ihre Abmahnung und erläutern Ihnen verständlich und transparent Ihre Optionen.

Was bedeutet der Vorwurf "öffentliches Zugänglichmachen" bei Filesharing?

Beim Filesharing laden Sie eine Datei nicht nur herunter, sondern stellen die bereits geladenen Teile durch die Software automatisch auch anderen Nutzern wieder zum Download zur Verfügung. Dieser Upload-Vorgang wird als "öffentliches Zugänglichmachen" nach § 19a UrhG gewertet und stellt die eigentliche Urheberrechtsverletzung dar. Für Unterstützung zu diesem Thema kontaktieren Sie gerne die Kanzlei Kramarz.

Muss ich als Anschlussinhaber immer haften, auch wenn ich es nicht war?

Als Anschlussinhaber haften Sie nicht automatisch. Es gibt jedoch eine sogenannte "sekundäre Darlegungslast". Das bedeutet, Sie müssen nachweisen, dass andere Personen (z.B. Familienmitglieder, Gäste) Zugriff auf Ihren Anschluss hatten und als Täter in Frage kommen. Gelingt dies nicht, kann eine Haftung als "Störer" greifen. Eine kostenlose telefonische Erstberatung erhalten Sie bei der Kanzlei Kramarz (Tel: 06151-2768227).

Sollte ich die von FROMMER LEGAL geforderte Summe einfach bezahlen?

Nein, Sie sollten die Forderung nicht ungeprüft bezahlen. Die geforderten Schadensersatz- und Anwaltskosten sind oft Verhandlungsbasis. Ein auf Urheberrecht spezialisierter Anwalt kann die Rechtmäßigkeit und Höhe der Forderung prüfen und in vielen Fällen eine deutliche Reduzierung des Zahlbetrags erreichen. Wir beraten Sie gerne: anfrage@kanzlei-kramarz.de.

Wie kann mir die Kanzlei Kramarz bei einer Abmahnung zu "The White Lotus" helfen?

Rechtsanwalt Christian Kramarz, LL.M., als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, wehrt seit über 15 Jahren erfolgreich solche Abmahnungen ab. Wir prüfen die Abmahnung, geben eine fundierte Ersteinschätzung, formulieren eine sichere modifizierte Unterlassungserklärung und übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Gegenseite, um die Forderungen für Sie abzuwehren oder zu minimieren. Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung unter 06151-2768227 oder besuchen Sie uns auf kanzlei-kramarz.de.

Haben Sie Fragen? Melden Sie sich gerne über unsere Kontaktseite.

Wichtige Informationen zu Ihren Rechten: Sie haben eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht erhalten? Oder betrifft Ihre Frage eine Abmahnung im Urheberrecht oder eine Abmahnung im Markenrecht? Informationen speziell zum Thema Abmahnung von Frommer Legal finden Sie ebenfalls bei uns.

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