In der aktuellen Abmahnwelle der Kanzlei K&L Gates LLP geht es um den Schutz weltberühmter Schmuckdesigns. Im Auftrag der Richemont International SA, zu deren Konzernverbund die Luxusmarke Cartier gehört, werden Online-Händler abgemahnt, die Schmuckstücke anbieten, welche den ikonischen Kollektionen „Love“ und „Juste un Clou“ nachempfunden sind.
Hintergrund der Abmahnung: Luxusmarken und Designschutz
Die Richemont International SA geht rigoros gegen Nachahmungen ihrer erfolgreichsten Schmucklinien vor. Gegenstand der Abmahnungen sind häufig Armreifen, Ringe und Anhänger, die als „Dupes“ oder „Lookalikes“ vertrieben werden.
Rechtlich stützt sich die Kanzlei K&L Gates dabei auf eine Kombination verschiedener Schutzrechte:
- Markenrecht: Die „Love“-Kollektion zeichnet sich durch grafisch gestaltete Schraubenmotive aus. Diese sind unter anderem als IR-Marke (Nr. 892848) geschützt. Werden Ringe oder Armreifen mit diesen identischen Schraubensymbolen versehen, liegt nach Auffassung der Rechteinhaber eine Markenverletzung vor, da der Verkehr diese Symbole als Herkunftshinweis auf Cartier versteht.
- Urheberrecht: Bei der „Juste un Clou“-Kollektion (der berühmte Nagel-Armreif) wird zudem das Urheberrecht geltend gemacht. Das Design, ursprünglich 1971 von Aldo Cipullo entworfen, genießt aufgrund seiner individuellen Gestaltung urheberrechtlichen Schutz als Werk der angewandten Kunst. Der Schutz umfasst die konkrete Formgebung: den runden Kopf, den schlauchförmigen Körper, die Kerben und die Art der Überlappung.
- Geschmacksmusterrecht (Designrecht): Ergänzend werden oft eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster angeführt, die das ästhetische Erscheinungsbild der Schmuckstücke schützen.
Die Forderungen: Unterlassung, Vernichtung und Schadensersatz
Die Abmahnung enthält weitreichende Forderungen. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird Auskunft über Umsätze und Gewinne, die Vernichtung der noch vorhandenen Ware sowie Schadensersatz verlangt.
Besonders schwer wiegen die finanziellen Forderungen. Aufgrund der hohen Bekanntheit der Marken Cartier und der Exklusivität der Produkte setzen die Anwälte regelmäßig hohe Streitwerte an. In vorliegenden Fällen wird oft ein Gegenstandswert von 250.000,00 Euro zugrunde gelegt. Dies führt zu erstattungsfähigen Rechtsanwaltsgebühren von über 3.400,00 Euro allein für die Abmahnung.
Rechtliche Einordnung bei Schmuck-Nachahmungen
Für Online-Händler ist die Rechtslage oft komplex. Nicht jede Ähnlichkeit stellt automatisch eine Rechtsverletzung dar. Allerdings ist der Schutzbereich bei berühmten Marken und Designs, die eine hohe wettbewerbliche Eigenart aufweisen, sehr weit gefasst.
Beim Urheberrecht gilt: Ein bloßer technischer Standard genießt keinen Schutz. Handelt es sich jedoch – wie beim „Juste un Clou“-Nagel – um eine künstlerische Interpretation eines Alltagsgegenstandes, greift der Urheberrechtsschutz oft durch. Eine Übernahme der prägenden Gestaltungsmerkmale (Linienführung, Proportionen) kann dann als unzulässige Vervielfältigung gewertet werden.
Empfehlung für Betroffene
Empfänger einer solchen Abmahnung sollten Ruhe bewahren, aber die Fristen keinesfalls ignorieren. Die vorformulierte Unterlassungserklärung ist oft zu weit gefasst und sollte modifiziert werden, um unnötige Vertragsstraferisiken in der Zukunft zu vermeiden. Zudem lohnt sich oft eine Prüfung der geltend gemachten Streitwerte.
Eine fachkundige Prüfung des konkreten Vorwurfs ist unerlässlich. Für eine erste Einschätzung und strategische Beratung steht Ihnen die Kanzlei Kramarz zur Seite. Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen telefonischen Erstberatung unter 06151-2768227 oder senden Sie eine Anfrage an anfrage@kanzlei-kramarz.de. Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter kanzlei-kramarz.de/kontakt.
Warum mahnt K&L Gates für Richemont International SA ab?
Die Kanzlei mahnt Online-Händler ab, die Schmuckstücke vertreiben, welche den geschützten Designs der Marke Cartier (z.B. "Love"-Kollektion oder "Juste un Clou") zu ähnlich sind. Es geht dabei um Verletzungen von Markenrechten, Urheberrechten und Geschmacksmustern. Wenn Sie betroffen sind, bietet die Kanzlei Kramarz Unterstützung an.
Ist ein Nagel-Armband urheberrechtlich geschützt?
Ja, das Design des "Juste un Clou" (Nur ein Nagel) Armbands von Cartier genießt Urheberrechtsschutz als Werk der angewandten Kunst. Geschützt ist die konkrete ästhetische Formgebung (Kopf, Körper, Biegung), nicht die Idee eines Nagels an sich. Nachahmungen können daher Urheberrechte verletzen. Lassen Sie sich dazu unter anfrage@kanzlei-kramarz.de beraten.
Mit welchen Kosten muss ich bei einer Cartier-Abmahnung rechnen?
Die Streitwerte werden bei bekannten Luxusmarken sehr hoch angesetzt, oft bei 250.000 Euro oder mehr. Dies führt zu Anwaltskosten für die Abmahnung von über 3.400 Euro netto. Hinzu können Schadensersatzforderungen kommen. Eine Überprüfung der Kosten ist ratsam. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose telefonische Erstberatung: 06151-2768227.
Was sollte ich tun, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?
Unterschreiben Sie nicht vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung, da diese oft zu weit gefasst ist und hohe Vertragsstrafenrisiken birgt. Nehmen Sie keinen direkten Kontakt zur Gegenseite auf, sondern lassen Sie den Fall anwaltlich prüfen. Rechtsanwalt Christian Kramarz hilft Ihnen gerne weiter: kanzlei-kramarz.de.