Abmahnung der Velvet Trading GmbH wegen Nutzung der Marke „Karat“

Fachanwalt-Urheberrecht-Darmstadt-2025

Auch in der Teppich-Branche werden Markenrechte zum wichtigen Teil der Unternehmensstrategie. Die Branche wird aktuell durch Abmahnungen der Velvet Trading GmbH wegen vermeintlich rechtswidriger Nutzung der Marke „Karat“ durch die GHI Rechtsanwälte aus Mannheim versendet.

Die Besonderheit liegt darin, dass ein Marktteilnehmer die Bezeichnung „Carat“ schon seit mehr als 35 Jahren zur Bezeichnung einer eigenen Teppichbodenartikel verwendet. Jetzt soll die Kollektion auslaufen. Nach unseren Feststellungen wurden zahlreiche Händler die die Kollektion in ihrem Online-Angebot hatten abgemahnt.

Gefordert wird in der markenrechtlichen Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Auskunft über die Umsätze, die mit dem Verkauf des Teppichbodens „Carat“ erzielt wurden. Mit der Auskunft soll die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vorbereitet werden. Im Markenrecht wird häufig eine Umsatzlizenz in Prozent vom Umsatz als Schadenersatz gefordert.

Die Marke „Karat“ ist schon seit 1995 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Die aktuelle Abmahnwelle verdeutlicht mal wieder das jedes Geschäft, erst recht, wenn es auch Online stattfindet, der aktiven Überwachung von Markenportfolios bedarf.

In den vergangenen Jahren wurden schon mehrere Branchen mit regelrechten Abmahnwellen in Bezug auf Markenrechte wachgerüttelt. Dazu gehörten beispielsweise Pizzerien, die wegen der Nutzung der Marke „Gonzalez“ abgemahnt worden sind und Gewürzhändler, die eine Gewürzmischung „Drachenfeuer“ im Angebot hatten.

Ein aktives Management der Markenrechte erfordert sowohl die Prüfung und Eintragung eigener Markenrechte, als auch die Prüfung der Produkte für die man als Wiederverkäufer tätig ist.

Kritische Faktencheck-Analyse zur Velvet Trading GmbH

⚠️ Geschäftspraktiken im Widerspruch

Offizielle Angaben (Webseite):
• Seit 2012 aktiv (13 Jahre)
• Eigene Produktionsstätten
• Europaweiter Vertrieb
Handelsregister & Praxis:
• Erstgründung 2016 (HRB 724635)
• Keine Produktionspatente nachweisbar
• Zahlreiche Abmahnungen 2022-2024

Quelle: HRB 724635 (AG Mannheim) | www.velvet-trading.de

📌 Kernkonflikt: "Karat"-Markenansprüche

Obwohl die Velvet Trading GmbH laut HRB folgende Tätigkeiten angibt (Auszug):

"Handel mit Bodenbelägen, Heimtextilien, Do-it-Yourself-Systemen über Onlineshops"

beansprucht sie Markenrechte an Produktbezeichnungen. Betroffene Händler berichten:

  • ▸ Abmahnungen für Begriffe wie "Karat"
  • ▸ Hohe Zahlungsforderungen pro Fall

Rechtlicher Beistand gegen Velvet Trading: ✆ 06151-2768225 | mail@rechtsanwalt-kramarz.de

Vollumfänglicher Rechtsschutz aus einer Hand

AGB & Widerrufsbelehrung

Branchenspezifische Vertragswerke für Händler, Dienstleister & SaaS-Anbieter.
→ Vertragserstellung

Vollständige Compliance

Gesetzeskonforme Umsetzung von UWG, TTDSG & DSGVO.
→ Compliance-Check

Markenpakete

Komplettlösung aus Anmeldung, Monitoring & Verteidigung.
→ Markenschutz

»Vom Impressum bis zur Klage – wir sichern Sie ab«

Inklusive Update-Service für Ihre AGBs | Erstberatung kostenfrei