Abmahnung Blom Deutschland GmbH durch Anwälte Meissner & Meissner

Abmahnung Blom Deutschland

Nutzung von Karten im Internet – Ein rechtliches Risiko

Im Internet sind Karten leicht zugänglich. Große Anbieter wie Google mit Google Maps, Apple mit Apple Maps oder Microsoft mit Bing Maps bieten entsprechende Kartendienste an. Es ist verlockend, einen Kartenausschnitt aus diesen Online-Karten herauszuschneiden und anderweitig zu verwenden. Doch genau hier lauert eine rechtliche Falle: Nutzer, die Karten oder Luftbilder unberechtigt verwenden, können eine Abmahnung Blom Deutschland erhalten.

Abmahnung durch Blom Deutschland GmbH – Hintergrund

Wer sich Luftbilder aus Bing Maps zunutze macht und diese auf seiner Webseite oder in anderen Dokumenten verwendet, riskiert eine Abmahnung durch die Rechtsanwälte Meissner & Meissner aus Berlin. Diese Kanzlei ist für die Blom Deutschland GmbH tätig und mahnt die unlizenzierte Nutzung von Luftbildaufnahmen ab.

Die Blom Deutschland GmbH hat ihren Sitz in Schorndorf und gehört laut eigener Darstellung zu den führenden Unternehmen in den Bereichen Photogrammetrie, Laserscanning, Geodäsie und Geoinformatik.

Warum sind Luftbildaufnahmen urheberrechtlich geschützt?

Luftbildaufnahmen unterliegen dem Urheberrecht. Während klassische Werke eine persönliche geistige Schöpfung sein müssen, sind Lichtbilder gemäß § 72 UrhG geschützt. Das bedeutet, dass fotografisch erstellte Werke – wie Luftbilder – denselben Schutz genießen wie urheberrechtlich geschützte Werke nach § 2 UrhG.

Forderungen in der Abmahnung der Blom Deutschland GmbH

1. Unterlassungserklärung

Die Abmahnung enthält eine Unterlassungserklärung, die der Abgemahnte unterzeichnen soll. Diese Erklärung stellt einen rechtsverbindlichen Vertrag zwischen dem Abgemahnten und der Blom Deutschland GmbH dar. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Vertragsstrafe von 5.100 € pro Verstoß.

2. Kostenerstattung

Die Blom Deutschland GmbH fordert zudem eine Kostenerstattung für die anwaltlichen Gebühren. Grundlage hierfür ist ein Streitwert von 7.500 €, wodurch sich ein Zahlungsanspruch in Höhe von 710,85 € gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ergibt.

3. Auskunftsanspruch & Schadensersatz

Zusätzlich verlangt die Blom Deutschland GmbH eine Auskunft über die Nutzung des Luftbildes. Diese Informationen werden verwendet, um weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Nach Erhalt der Auskunft wird der Rechteinhaber weitere Forderungen stellen.

Wie sollten Betroffene auf eine Abmahnung reagieren?

Wer eine Abmahnung von Blom Deutschland erhält, sollte nicht vorschnell reagieren. Wichtige Schritte sind:

  • Nicht sofort zahlen oder die Unterlassungserklärung unterschreiben

  • Einen spezialisierten Anwalt konsultieren

  • Die Abmahnung prüfen lassen

  • Möglichkeiten einer modifizierten Unterlassungserklärung erwägen

Alternative: Kostenfreie Karten von OpenStreetMap nutzen

Um künftige rechtliche Probleme zu vermeiden, empfiehlt sich die Nutzung von OpenStreetMap. Dieser Dienst stellt kostenfreie Kartenausschnitte zur Verfügung, sofern die Lizenzbedingungen eingehalten werden. Die aktuellen Lizenzbedingungen von OpenStreetMap finden Sie hier.

Fazit

Eine Abmahnung Blom Deutschland kann teuer werden. Wer unlizenzierte Luftbilder aus Bing Maps oder anderen Diensten nutzt, riskiert rechtliche Konsequenzen. Um hohe Kosten und juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollten Unternehmen und Webseitenbetreiber auf lizenzfreie Alternativen wie OpenStreetMap zurückgreifen oder sich vor der Nutzung über die jeweiligen Lizenzrechte informieren.

. Die Lizenzbedingungen von OpenStreetMap finden Sie hier.

Eine Abmahnung im Urheberrecht ist oft mit hohen Kosten verbunden – doch nicht jede Forderung ist berechtigt! Wir prüfen Ihren Fall genau und setzen uns für Ihre Interessen ein. Auch wenn Sie selbst Urheberrechte schützen möchten, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Hier erhalten Sie eine umfassende Beratung zum Urheberrecht und zu Abmahnungen.

Häufige Fragen zu Blom-Abmahnungen

Blom Deutschland GmbH geht gegen unerlaubte Nutzung ihrer Luftbildaufnahmen aus Bing Maps vor. Als Rechteinhaber beansprucht sie gemäß §72 UrhG Schutz für Lichtbilder. Jede kommerzielle Nutzung ohne Lizenz stellt einen Rechtsverstoß dar.

Keinesfalls voreilig unterzeichnen! Die beigefügte Erklärung kann hohe Vertragsstrafen (bis 5.100 € pro Verstoß) und weitere rechtliche Nachteile mit sich bringen.

Bei Nichtbeachtung drohen gerichtliche Schritte wie einstweilige Verfügungen oder Vollstreckungsmaßnahmen, die hohe Kosten verursachen können.

Der Streitwert von 7.500 € ist oft zu hoch angesetzt. Viele Betroffene können eine Reduzierung der Kosten erreichen.

Ja, OpenStreetMap bietet eine lizenzkostenfreie Alternative, solange die Lizenzbedingungen eingehalten werden.

Aus dem Blog von Rechtsanwalt Kramarz