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Das Wichtigste in Kürze: Unterlassungserklärung und Schuldanerkenntnis

  1. Eine Unterlassungserklärung ist kein Schuldanerkenntnis. Wer nur eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, erkennt damit weder den Unterlassungsanspruch noch die Pflicht zur Zahlung der Abmahnkosten an. Das hat der BGH mit Urteil vom 24. September 2013 (I ZR 219/12) entschieden.
  2. Die Erklärung stellt den Abmahner klaglos. Mit der Unterlassungserklärung verpflichten Sie sich, eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen. Über die Frage des Verschuldens muss man sich dafür nicht einigen.
  3. Strafbewehrt heißt: Vertragsstrafe bei Verstoß. Bei einer Zuwiderhandlung wird die vereinbarte Vertragsstrafe fällig. Die Strafbewehrung muss angemessen sein.
  4. Nur die Unterlassungserklärung abgeben, sonst nichts. Entscheidend ist die Formulierung. Wer den Anspruch auf Abmahnkosten förmlich anerkennt oder ausdrücklich einräumt, dass der Vorwurf berechtigt ist, hat mehr erklärt als nötig.
  5. Verweigerung ist möglich, aber riskant. Wer die Erklärung nicht abgibt, riskiert eine Unterlassungsklage mit Gerichtskosten und Prozessrisiko. Ohne anwaltliche Prüfung drohen Formfehler und ungewollte Schuldanerkenntnisse.

Wir prüfen die geforderte Unterlassungserklärung und formulieren sie so, dass Sie nur das Nötige erklären. Nutzen Sie dafür unsere kostenlose Ersteinschätzung.

Es ist schon wieder passiert. Und es ist auch absolut verständlich. Denn wenn man als normaler Bürger auf einmal eine Abmahnung im Briefkasten findet, in der einem irgendein Rechtsverstoß zur Last gelegt wird, dessen man sich womöglich gar nicht bewusst war, möchte man wissen, was es mit einem solchen Schreiben auf sich hat.

Darf man das überhaupt? Mitmenschen mit Forderungsschreiben behelligen? Hunderte von Euro fordern, wegen des Tausches eines Films? Und: Ist die Unterlassungserklärung ein Schuldanerkenntnis? Muss ich also automatisch zahlen, wenn ich eine Unterlassungserklärung abgebe?

Eine Unterlassungserklärung ist kein Schuldanerkenntnis

Zuerst „Eine Unterlassungserklärung ist kein Schuldanerkenntnis“:

„Sofern der Abgemahnte den Anspruch auf Zahlung der Abmahnkosten nicht förmlich anerkennt oder sonst ausdrücklich zu erkennen gibt, dass der Vorwurf des Abmahnenden zu Recht erfolgt ist, sondern lediglich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, kann darin nicht das Anerkenntnis des zugrundeliegenden gesetzlichen Unterlassungsanspruchs und der Pflicht zur Übernahme der Abmahnkosten gesehen werden.“

Das ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, also des höchsten deutschen Zivilgerichts zu diesem Thema. Das gilt heute immer noch!

Jetzt Alle:            „Eine Unterlassungserklärung ist kein Schuldanerkenntnis“

Eigentlich recht klug, denn so gibt es die Möglichkeit den Anspruchsteller klaglos zu stellen ohne das man sich um das Verschulden einigen muss. Zu beachten: Es sollte dann auch tatsächlich nur die Unterlassungserklärung abgegeben werden. Wenn Sie nicht wissen, was eine Unterlassungserklärung von einem Anerkenntnis sprachlich unterscheidet, sind Sie vielleicht doch gut bei einem Rechtsanwalt aufgehoben.

Häufige Fragen zu Unterlassungserklärungen

1. Was ist eine Unterlassungserklärung?

Eine Unterlassungserklärung ist eine rechtliche Verpflichtung, künftig bestimmte Handlungen zu unterlassen. Sie wird typischerweise nach Rechtsverstößen wie Urheberrechtsverletzungen gefordert und dient der Vermeidung von Wiederholungen ohne Schuldanerkenntnis.

2. Was bedeutet "strafbewehrte" Unterlassungserklärung?

Hier wird eine Vertragsstrafe vereinbart, die bei Zuwiderhandlung fällig wird. Die Strafbewehrung muss angemessen sein und dient als zusätzliche Abschreckung.

3. Gibt es ein Muster für Unterlassungserklärungen?

Ja, Standardvorlagen enthalten typischerweise folgende Elemente:

  • Parteiangaben
  • Konkrete Unterlassungsverpflichtungen
  • Strafbewehrungsklausel
  • Verzicht auf Schuldanerkenntnis

4. Kann man eine Unterlassungserklärung verweigern?

Ja, aber dies riskiert eine Unterlassungsklage mit Gerichtskosten und Prozessrisiken. Rechtliche Beratung ist dringend erforderlich.

5. Was umfasst eine Unterlassungsklage?

Dieses gerichtliche Verfahren setzt Unterlassungsansprüche durch und kann folgende Maßnahmen beinhalten:

  • Einstweilige Verfügungen
  • Zwangsgelder bis 250.000€
  • Erstattung von Anwaltskosten

6. Kann ich ohne Anwalt reagieren?

Möglich, aber riskant. Formfehler oder ungewollte Schuldanerkenntnisse können spätere Rechtsfolgen haben. Die Kosten für anwaltliche Prüfung liegen meist unter 200€.

7. Was kostet eine Unterlassungsklage?

Die Kosten setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen:

PositionBeispielkosten (Streitwert 5.000€)
Gerichtsgebührenca. 500€
Anwaltskosten1000-1.500€
Prozesskostenrisikobis 3.000€

Haben Sie Beispiele für rechtliche Informationen, die sie dem Internet entnommen haben und die sich im Nachhinein als falsch erwiesen haben? Ich freue mich auf Ihre Mail.

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Mehr Infos: Rechtsanwalt für Urheberrecht | Abmahnung im Urheberrecht

Rechtsanwalt Christian Kramarz, Fachanwalt für IT-Recht und Urheber- und Medienrecht, Darmstadt
Autor

Christian Kramarz, LL.M.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht und für Urheber- und Medienrecht, zugelassen seit 2010. Kanzlei in Darmstadt, tätig bundesweit. Schreibt hier seit 2017 über Abmahnungen, Verträge und Plattformrecht – mit Aktenzeichen, ohne Kanzleisprech.

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