Das Wichtigste in Kürze
Die KI-Haftung von Suchmaschinen beschreibt die rechtliche Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern für Inhalte, die durch generative künstliche Intelligenz automatisiert erstellt und als Suchergebnisseite (SERP) ausgespielt werden.- Das LG Frankfurt (Urteil vom 10.09.2025, Az: 2-06 O 271/25) stellte klar, dass Suchmaschinenbetreiber für KI-Fehler nicht per se von der Haftung befreit sind.
- Eine unbillige Behinderung nach dem GWB kann vorliegen, wenn KI-generierte Texte den Zugang zu Drittanbietern systematisch erschweren oder verfälschen.
- Maßgeblich für die rechtliche Bewertung ist das Gesamtverständnis eines Durchschnittsnutzers; isolierte Formulierungen werden im Kontext der gesamten KI-Zusammenfassung geprüft.
Stellen Sie sich vor, ein potenzieller Patient sucht bei Google nach Informationen zu einem hochsensiblen medizinischen Eingriff wie einer Penisvergrößerung. Anstatt einer Liste von spezialisierten Klinik-Websites präsentiert Google ganz oben eine prominent hervorgehobene „KI-Übersicht“. Darin liest der Nutzer: „Bei einer Penisverlängerung wird der im Körper verborgene Teil des Penis durchtrennt.“
Für einen medizinischen Laien klingt „durchtrennt“ nach einer massiven Verletzung oder gar Amputation. Er erschrickt und bricht die Suche sofort ab – ohne jemals die Website Ihrer Kanzlei oder Ihrer medizinischen Einrichtung besucht zu haben. In der Fachwelt nennen wir das ein „Zero-Klick-Phänomen“. Wir beobachten hier eine neue Form der rechtlichen Auseinandersetzung: Wie weit reicht die Verantwortung eines Suchmaschinenbetreibers, wenn seine KI-Zusammenfassungen zwar technisch erklärbar, aber in der Außenwirkung geschäftsschädigend oder irreführend sind?
Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass ausgerechnet die Frage nach der „Länge“ und „Beschaffenheit“ eines sehr spezifischen Körperteils zum Gradmesser für die Standfestigkeit unserer digitalen Rechtsordnung wird. Während die Tech-Giganten im Silicon Valley davon träumen, das gesamte Wissen der Menschheit in mundgerechte (oder hier eher: leicht verdauliche) Häppchen zu zerlegen, stellt das Landgericht Frankfurt trocken fest, dass man beim Thema „Durchtrennen“ im medizinischen Kontext zwar präzise sein sollte, die künstliche Intelligenz aber nicht gleich kastriert werden muss, solange der Kontext im Wesentlichen stimmt.
Ein harter Schlag für alle, die hofften, dass die Rechtsfortbildung im Bereich der KI-Haftung weniger… nun ja… schmerzhaft verlaufen würde.
Das Urteil des LG Frankfurt: KI-Inhalte unter der Lupe
In einem aktuellen Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main wehrte sich ein Ärzteverbund gegen die KI-generierte Antwort in der Google-Suche. Der Vorwurf: Die KI-Zusammenfassung verzerre den medizinischen Standard und schrecke Patienten durch eine unpräzise Wortwahl ab.
Die gerichtliche Bewertung der KI-Äußerung
Obwohl der Antrag im konkreten Fall zurückgewiesen wurde, enthält das Urteil wegweisende Signale für die Zukunft. Das Gericht hielt fest, dass eine Haftung durchaus in Betracht kommt, wenn Äußerungen objektiv unzutreffend sind. Im vorliegenden Fall wurde die Bezeichnung „durchtrennen“ (bezogen auf die Haltebänder des Penis) jedoch im Gesamtkontext der KI-Box als noch medizinisch vertretbar und für den Nutzer verständlich eingestuft.
Wichtig für Unternehmen: Wir sehen hier die Bestätigung, dass die Neutralitätspflicht von Suchmaschinen durch generative KI auf eine harte Probe gestellt wird. Sobald eine KI nicht mehr nur verweist, sondern selbst zusammenfasst, verlässt der Betreiber seine Rolle als reiner Bote und wird zum Inhaltsanbieter.
Qualität und Vertrauen: Der Hintergrund der Google-Systeme
Google selbst betont, dass seine automatisierten Ranking-Systeme darauf ausgelegt sind, hilfreiche und vertrauenswürdige Informationen bereitzustellen. Dabei spielt das Konzept E-E-A-T (Experience, Expertise, Authoritativeness, Trustworthiness) eine zentrale Rolle.
Besonders bei sensiblen Themen, die unter die Kategorie „Your Money or Your Life“ (YMYL) fallen – wie Gesundheit oder rechtliche Stabilität –, gewichten die Systeme Inhalte mit hohem E-E-A-T-Grad noch stärker. Vertrauenswürdigkeit wird hierbei als der wichtigste Faktor angesehen. Wenn eine KI-Übersicht jedoch wesentliche neue Informationen suggeriert, ohne klare Quellen oder Fachkompetenz abzubilden, kann dies das Vertrauen der Nutzer nachhaltig stören.
Handlungsoptionen für betroffene Unternehmen
Wird Ihr Unternehmen durch unpräzise oder falsche KI-Zusammenfassungen geschädigt, müssen Sie dies nicht kommentarlos hinnehmen. Auch wenn Suchmaschinenbetreiber versuchen, die Verantwortung auf die „Natur der KI“ zu schieben, bleibt die rechtliche Aufsicht bestehen.
Nutzerorientierte Inhalte sollten immer im Mittelpunkt stehen. Wenn eine KI jedoch Antworten verspricht, für die es keine gesicherte Grundlage gibt, verstößt dies gegen die eigenen Qualitätsansprüche an hilfreiche Inhalte.
Bei wettbewerbsrechtlichen Benachteiligungen oder geschäftsschädigenden KI-Inhalten bietet die Kanzlei Kramarz fundierte Expertise. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Marktposition zu verteidigen. Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung unter 06151-2768227 oder schreiben Sie uns an anfrage@kanzlei-kramarz.de.
Haftet Google unmittelbar für inkorrekte medizinische oder rechtliche KI-Antworten?
Eine Haftung ist möglich, sofern die Grenzen der Neutralität überschritten werden. Laut dem LG Frankfurt (Az: 2-06 O 271/25) ist eine Haftung nicht per se ausgeschlossen, nur weil ein Algorithmus den Text generiert hat. Maßgeblich ist, ob die KI-Zusammenfassung als eigene Äußerung der Suchmaschine gewertet wird und ob diese im Gesamtkontext für den Durchschnittsnutzer irreführend wirkt. Besonders bei sensiblen "YMYL"-Themen (Your Money or Your Life) sind die Anforderungen an die Richtigkeit extrem hoch. Als Fachkanzlei für IT-Recht analysieren wir solche KI-Outputs auf ihre wettbewerbsrechtliche Relevanz. Kontakt: Kanzlei Kramarz.
Was versteht man unter dem "Zero-Klick-Phänomen" und ist es rechtlich angreifbar?
Das Zero-Klick-Phänomen beschreibt den Verlust von Website-Traffic, weil Google die Antwort direkt auf der Suchseite liefert. Rechtlich kann dies als "unbillige Behinderung" gemäß § 19 GWB gewertet werden, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen wie Google den Zugang zu Drittanbietern systematisch abschneidet. Das LG Frankfurt sah dies im aktuellen Fall noch nicht als gegeben an, betonte aber, dass die Marktmacht von Gatekeepern einer ständigen Missbrauchskontrolle unterliegt. Wir unterstützen Unternehmen dabei, ihre Sichtbarkeit gegen algorithmische Verdrängung zu verteidigen. Kontakt: Kanzlei Kramarz.
Welche Rolle spielt der Digital Markets Act (DMA) bei KI-generierten Suchergebnissen?
Der DMA verbietet Gatekeepern die Selbstbevorzugung eigener Produkte gegenüber Drittanbietern. Im Streitfall vor dem LG Frankfurt wurde jedoch entschieden, dass eine KI-Übersicht lediglich eine "Darstellungsform" des Suchergebnisses ist und kein separates Produkt. Damit greift das Verbot der Selbstbevorzugung (Art. 6 Abs. 5 DMA) derzeit oft noch nicht. Dennoch entwickeln sich die regulatorischen Anforderungen an Gatekeeper rasant weiter – eine spezialisierte Rechtsberatung ist hier für betroffene Plattformen und Anbieter essenziell. Kontakt: Kanzlei Kramarz.
Wie können sich betroffene Unternehmen gegen geschäftsschädigende KI-Texte wehren?
Betroffene können Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche geltend machen. Voraussetzung ist der Nachweis, dass die KI-generierte Behauptung unwahr ist oder eine unbillige Behinderung darstellt. Wichtig ist eine lückenlose Dokumentation der Suchergebnisse (Screenshots, Datum, Device), da KI-Antworten hochdynamisch generiert werden. Wir prüfen für Sie die Erfolgsaussichten eines Eilverfahrens, um geschäftsschädigende Darstellungen kurzfristig zu unterbinden. Kontakt: Kanzlei Kramarz.
