Transparentes Schlossgrabenfest Update

Transparentes Schlossgrabenfest

In diesem Artikel geht es um die Wurzeln des Schlossgrabenfests, Familienfreunde und die Frage, ob es einen „direkten Abfluss kommunaler Mittel in die Durchführung des Schlossgrabenfests“ gegeben hat.

Vor ein paar Wochen habe ich mir vorgenommen Transparenz in ein ganz besonderes Fest der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu bringen. Das Schlossgrabenfest. Darüber habe ich hier und hier und hier berichtet.

1999 spielte die Darmstädter Band „Phunk Mob“ auf dem Schlossgrabenfest.

Das war ein toller Abend. Er war umsonst und er war für alle.

23 Jahre später werden die Besucher des Fests in eine Absperrung gepfercht, bezahlen Eintritt und sind auf das Verpflegungsangebot vor Ort angewiesen. 1 Liter Wasser kostet dort 10 €. Das Mitbringen eigener Getränke ist verboten. Glasflaschen sind tabu. Als Vorfeld des Fests wird der gesamte Herrngarten genutzt und abgesperrt. Entsprechend seiner Namensgebung wird der Herrngarten dann im Laufe des Fests zur Herrntoilette. Wer die Musik genießen will wird auf mehreren Großleinwänden mit nicht enden wollenden Werbeclips bombardiert. 

Familienfreundlich feiern

Kinder sind nicht gern gesehen. Deswegen müssen Kinder die gleichen Eintrittspreise zahlen wie Erwachsene.  In der Frankfurter Rundschau vom 07.06.2022 erklärt Veranstalter Thiemo Gutfried: 

„Ein Kind hätte genau wie ein Erwachsener einen der beschränkten Plätze belegt“.

Familienfreund Gutfried ist ein echter Menschenfänger. Kein Wunder, dass die Kommune Stadt und Plätze für ihn und sein gutes Werk öffnet. Es kommt noch schlimmer. Der Veranstalter scheint überhaupt keinen Gewinn mit dem Schlossgrabenfest zu machen. Eine schwarze Null, mehr sei nicht zu erwarten, gestehen die Veranstalter ein (Alexandra Welsch: „Waren die Gebühren zu niedrig?, Artikel im Darmstädter Echo vom 10.10.2022). Die Bilanzen der Stage Groove Festival GmbH kann übrigens jeder hier einsehen. Und für 2022 bitte nicht die Einnahmen der LUVEN GmbH vergessen, über die 2022 der Ticketkauf lief.

Bevor der Veranstalter noch wirtschaftliche Not leidet: Da sollte man dringend das Konzept ändern. Notbremse für Stage Groove! 

Z.B.: Alles ne Nummer kleiner, kommunaler und für Alle Menschen in Darmstadt.

Finanzierung Schlossgrabenfest

Das Schlossgrabenfest wird von der Darmstädter Stadtwirtschaft großzügig unterstützt. Sponsoren des Schlossgrabenfests sind die Entega, die HEAG, die Wissenschafts- und Kongresszentrum Darmstadt GmbH & Co. KG (Darmstadtium), die Wissenschaftsstadt Darmstadt Marketing GmbH und der Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD).

Auf meine Anfrage auf Grundlage der städtischen Informationszugangssatzung zeigt man sich bei der Stadt zugeknöpft. Die Informationszugangssatzung würde zu zivilrechtlich organisierten Beteiligungen keinen Informationszugang eröffnen. Komisch, der Informationszugangssatzung der Stadt Darmstadt ging doch der Auftrag voraus eine Satzung zu erarbeiten, die auch Informationspflichten für Eigenbetriebe eröffnet. Nachzulesen hier. Vielleicht sollte die Stadt mal Ihr eigenes Informationssystem nutzen.

Dem Bürger (mir) wird also die Auskunft verweigert. Einen kleinen Erfolg kann Alexandra Welsch vom Darmstädter Echo verbuchen. In Ihrem Artikel vom 10.10.2022. 4000 € soll der städtische Eigenbetrieb EAD als Sponsoring in das Schlossgrabenfest 2022 gesteckt haben. Ansonsten Schweigen. 

„Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern“

Es gab also ein Sponsoring des Eigenbetrieb Abfallwirtschaft für das Schlossgrabenfest? Das könnte man ja auch als direkten Abfluss kommunaler Mittel in die Durchführung des Schlossgrabenfests definieren?

Und wenn man das so definiert, stellt sich die Frage, warum der scheidende Darmstädter Oberbürgermeister Partsch die entsprechende Anfrage der Stadverordneten Lau von Uffbasse am 12.10.2022 mit:

„Seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind keine direkten Zahlungen für die Durchführung des Schlossgrabenfestes erfolgt.“

beantwortet hat. Nachzulesen ist das im Parlamentsinformationssystem der Stadt. Da muss man schon ein Wortjongleur reinsten Wassers sein um das noch zu erklären.

Die Stadtverordnete Lau ist gut informiert und stellt daher auch die Frage, wie es sich denn mit dem Opening des Schlossgrabenfests verhält, dass offenbar im Staatsarchiv stattgefunden hat. Gute Frage!

Wir dürfen dem Schreiben des Oberbürgermeisters entnehmen, dass hier die Firma Darmstadt Marketing am Drücker war. Die Darmstadt Marketing war so hilfreich und hat das Staatsarchiv angemietet und dann an die Stage Groove Festival GmbH weitervermietet. Natürlich nicht kostenfrei. Darmstadt Marketing erhält eine Provision von 10 % und trägt dafür Sorge, dass alle Belange und Auflagen des Staatsarchivs eingehalten werden. 

Danke für die Information. 

Nur um ganz sicher zu gehen, ob ich das richtig verstanden habe…? Berechnet die Darmstadt Marketing der Stage Groove Festival GmbH die volle Miete weiter und 10 % für die Aufwände oder könnte es sich so verhalten, dass die Darmstadt Marketing 10 % des Mietpreises als Miete für die Aufwände von der Stage Groove Festival GmbH bekommt und 90 % als Ausgabe bei Darmstadt Marketing hängen bleiben? Irgendwie auch komisch, dass man im Staatsarchiv die Untervermietung erlaubt.

Schließlich befasst sich der Artikel im Echo auch mit der Frage der Angemessenheit der Sondernutzungsgebühr. 2.500 € waren hier für die Stage Groove Festival GmbH fällig. Die Gebühr, so erklärt die Stadt, hat aber nichts mit dem zu erwartenden Gewinn beim Veranstalter zu tun. Wie ich der hier vorliegenden Sondernutzungserlaubnis entnehmen darf, ist die Rechtsgrundlage der Erlaubnis § 11 Hessischen Straßengesetzes in Verbindung mit der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Darmstadt. Dort heißt es in § 10, dass die Gebühr sich eben auch nach dem wirtschaftlichen Vorteil aus der Sondernutzung zu bemessen hat. 

Offenbar ein Totalausfall des Ermessensspielraums der Verwaltung.

OLG Frankfurt: Zur Berechtigung des Betreibers eines sozialen Netzwerkes, Posts mit Fehlinformationen zur Corona-Impfung zu löschen (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14. November 2024, Az.: 16 U 52/23)

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