Schlossgrabenfest Darmstadt: Erste Auskunft eingegangen

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Das Schlossgrabenfest 2022 hat für einige Kritik gesorgt. Darüber habe ich hier und hier berichtet.

Ich habe mir vorgenommen die Hintergründe zum Schlossgrabenfest zu recherchieren. Wie ist das eigentlich mit der Exklusiv-Nutzung des öffentlichen Grunds? Wird eine solche Nutzung einfach so genehmigt oder gibt es da Auflagen für den Veranstalter?

Meine Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung wurde mehr als drei Monate nicht beantwortet. Nachdem ich geklagt habe, hat die Stadt sich jetzt zu meiner Anfrage zum Informationszugang geäußert.

Zur Rechtsgrundlage für das Schlossgrabenfest hat sich die Stadt auf § 16 HStrG und die Darmstädter Sondernutzungssatzung bezogen und auf dieser Grundlage der Stage Groove Festival GmbH für den Zeitraum von Montag, dem 16. Mai 2022 bis Freitag, dem 10. Juni 2022 eine Sondernutzungserlaubnis für die Fläche

Friedensplatz, Ernst-Ludwig-Platz, Karolinenplatz sowie Zeughausstraße bis Schleiermacherstraße, Schlossgraben

(gemäß eingereichtem Lageplan, der Bestandteil dieser Erlaubnis ist) erteilt. Leider hat man bei der Stadt dann vergessen den eingereichten Lageplan mitzuschicken.

Aber das erstaunlichste ist, dass die Sondernutzungserlaubnis vom 25.05.2022 datiert. Die Erlaubnis bezieht sich aber auf den Zeitraum ab dem 16.05.2022! Da mein Antrag auf Informationszugang vom 03.05.2022 stammte, ein bemerkenswerter Vorgang.

Eintritt für das Schlossgrabenfest

Die Frage, ob die Erhebung eines Eintrittsgelds Gegenstand der Erörterung zwischen Stadt und Veranstalter war, wird kurz und bündig mit der Aussage beantwortet, dass die Entscheidung über die Erhebung eines Eintrittsgelds allein dem Veranstalter obliegt.

In der Frankfurter Rundschau vom 07.06.2022 erklärt einer der Veranstalter, Herr Thiemo Gutfried zur Kritik am Schlossgrabenfest:

„Wir müssen durchaus eine Sondernutzungsgebühr für die Flächen zahlen, die Reinigung durch den EAD; jede Absperrung, jede Brandwache der Feuerwehr kostet uns Geld.“

Dem nun übersandten Bescheid lässt sich die Sondernutzungsgebühr für das Schlossgrabenfest entnehmen:

2.500 €

Ich bezweifele das diese Gebühr im Verhältnis zum Gewinn der Veranstalter steht. Das ist insofern auch rechtlich relevant, da die Stadt Darmstadt in Ihrer eigenen Sondernutzungssatzung in § 10 – Gebührenbemessung – bestimmt, dass die Sondernutzungsgebühr sich auch nach dem wirtschaftlichen Vorteil aus der Sondernutzung bemisst. 

Sponsoring aus dem Darmstädter Stadtkonzern

Jetzt stellt sich die Frage was die Stadt Darmstadt an Förderung dem Veranstalter auf anderen Wegen zukommen lässt. Denn bei der Überlegung, ob man es für angemessen hält, dass öffentlicher Grund in der Innenstadt nur gegen Eintritt zu betreten ist, wird man auch berücksichtigen müssen, wieviel Geld und Sachleistung die Stadt dem Veranstalter ohnehin schon zukommen lässt. Die Reinigung durch die EAD kostet den Veranstalter Geld? Und der EAD ist gleichzeitig Sponsor des Schlossgrabenfests?

Wie man auf der Internetseite des Schlossgrabenfests nachlesen kann, zählen einige Unternehmen des Darmstädter Stadtkonzerns zu den Sponsoren des Schlossgrabenfests.