Ersatz des immateriellen Schadens einer Datenschutzverletzung
Der Ersatz des immateriellen Schadens einer Datenschutzverletzung setzt einen kausalen Schaden durch den Verstoß voraus, ohne Erheblichkeitsschwelle. Der Schaden muss nachgewiesen und konkret benannt werden. Die Höhe des Schadensersatzes variiert und dient dem vollständigen Ausgleich des Schadens.