Die Leo E-Commerce Ltd. lässt aktuell durch die Kanzlei VON HAVE FEY Rechtsanwälte Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen aussprechen. In den meisten Fällen geht es um die unautorisierte Nutzung von Produktfotos der Marken Schmuddelwedda und Dreimaster in Verkaufsanzeigen auf Online-Plattformen wie eBay Kleinanzeigen, Vinted oder Amazon.
Falls Sie eine Abmahnung von Leo E-Commerce erhalten haben, sollten Sie diese nicht ignorieren. Es drohen hohe Kosten und rechtliche Konsequenzen. Ich, Rechtsanwalt Christian Kramarz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, unterstütze Sie dabei, die Abmahnung zu prüfen, unberechtigte Forderungen abzuwehren und eine passende Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
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Warum mahnt die Leo E-Commerce Ltd. ab?
Die Leo E-Commerce Ltd. vertreibt unter anderem Bekleidungsmarken wie Schmuddelwedda und Dreimaster und ist Inhaberin der exklusiven Bildrechte an den entsprechenden Produktfotos. Händler oder Privatverkäufer, die diese Bilder ohne Erlaubnis verwenden, können wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnt werden.
Oft handelt es sich um Produktbilder, die von der offiziellen Website oder von Online-Marktplätzen kopiert wurden. Da diese Bilder urheberrechtlich geschützt sind, kann die ungenehmigte Nutzung zu teuren Abmahnungen führen.
Was fordert die Abmahnung der Leo E-Commerce Ltd.?
Die Kanzlei VON HAVE FEY Rechtsanwälte stellt in ihren Abmahnungen mehrere Forderungen an die Betroffenen:
🔴 Unterlassungserklärung
Sie sollen sich verpflichten, das Bildmaterial nicht weiter zu verwenden und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.
🔴 Auskunftserteilung
Sie sollen offenlegen, wo, wie lange und in welchem Umfang Sie die betroffenen Bilder genutzt haben.
🔴 Lizenzgebühren und Schadensersatz
Häufig wird eine Zahlung von Lizenzgebühren gefordert – oft in überhöhter Höhe.
🔴 Erstattung der Abmahnkosten
Die Kanzlei verlangt die Übernahme der Rechtsanwaltskosten, die für die Abmahnung entstanden sind.
Diese Forderungen können schnell Kosten im vierstelligen Bereich verursachen.
Wie sollten Sie auf die Abmahnung reagieren?
💡 1. Ruhe bewahren & Fristen beachten
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! Ignorieren Sie die Abmahnung aber auch nicht, da sonst eine teure einstweilige Verfügung droht.
💡 2. Keine vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben!
Die mitgeschickte Unterlassungserklärung ist oft zu weitreichend und kann Sie langfristig binden. Eine angepasste Erklärung kann in vielen Fällen die Risiken erheblich reduzieren.
💡 3. Rechtlichen Beistand einholen
Abmahnungen im Urheberrecht sind komplex. Ich helfe Ihnen, die Forderungen zu prüfen, unberechtigte Ansprüche abzuwehren und eine Strategie zu entwickeln.
Mögliche Verteidigungsstrategien gegen die Abmahnung
Jeder Fall ist individuell, aber oft gibt es Ansatzpunkte zur Verteidigung:
✅ Fehlende Aktivlegitimation – Ist Leo E-Commerce wirklich berechtigt, Abmahnungen auszusprechen?
✅ Überhöhte Forderungen – Sind die Lizenzgebühren realistisch?
✅ Fair-Use-Argumente – Liegt wirklich eine unrechtmäßige Nutzung vor?
✅ Formfehler in der Abmahnung – Enthält die Abmahnung Fehler, die sie unwirksam machen?
Ich prüfe für Sie alle Möglichkeiten, um die bestmögliche Lösung zu erreichen.
Kostenlose Erstberatung – Jetzt Kontakt aufnehmen!
Falls Sie eine Abmahnung von Leo E-Commerce erhalten haben, handeln Sie nicht überstürzt. Lassen Sie sich rechtlich beraten, bevor Sie eine Erklärung unterschreiben oder Zahlungen leisten.
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Ich stehe Ihnen mit meiner Erfahrung als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht zur Seite und helfe Ihnen, die Abmahnung bestmöglich zu lösen.