Die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Darmstadt

Informationsfreiheitssatzung Darmstadt Rechtsanwalt

Der Magistrat der Stadt Darmstadt hat den Erlass einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung beschlossen. Der  Pressemitteilung der Stadt ist zu entnehmen, dass die Satzung in der kommenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2021 beschlossen werden soll. Laut dem aktuellen Entwurf der Satzung soll der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen aus dem Wirkungskreis der Stadt Darmstadt ab dem 01.04.2022 gelten. Die Dokumente sind hier im Stadtrechtportal einsehbar.    

Das neue Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) liefert die Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Informationszugang für die Bürger. Auf der Internetseite „dieDatenschützer Rhein Main“ findet sich eine Übersicht über die Kommunen die bereits Informationsfreiheitssatzungen verabschiedet haben.   

Im HDSIG ist der Anspruch auf Informationszugang in den §§ 80 ff HDSIG geregelt. Der Anspruch besteht laut Gesetz gegen öffentliche Stellen und auch gegen öffentlich-rechtliche Unternehmen, die im Wettbewerb stehen. Amtliche Informationen sind laut Gesetz alle amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Ausgenommen sind Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen.

Das Gesetz regelt dann in den §§ 82, 83 und 84 HDSIG verschiedene Ausnahmen vom Grundsatz des Informationszugangs. So sind höherrangige Geheimhaltungsinteressen zu berücksichtigen und können zu einer Versagung des Informationszugangs führen.

Laut der Verlautbarung der Stadt Darmstadt sollen Anfragen nach der neuen Satzung bei geringem Aufwand kostenfrei sein. Mit Beschlussfassung über die Satzung hat der Magistrat auch eine Anpassung der Verwaltungskostenordnung auf den Weg gebracht in der es heißt, dass grundsätzlich für Amtshandlungen aufgrund der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Darmstadt Gebühren und Auslagen erhoben werden. Nach § 2 der Verwaltungskostenordnung der Stadt Darmstadt sind einfach schriftliche Auskünfte kostenfrei.

Laut der begleitenden Verfügung der Stadt Darmstadt, soll das Büro der Bürgerbeauftragten die koordinierende Stelle für Anfragen nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Darmstadt sein. Die Stadt will ein Formular auf ihrer Internetseite bereitstellen, dass online ausgefüllt werden kann oder auf schriftlichem Weg eingereicht werden kann. 

Update:

Anträge nach der Informationsfreiheitssatzung können via Internetformular im Internetangebot der Stadt Darmstadt eingereicht werden:

https://www.darmstadt.de/rathaus/buerger-dialog/informationsfreiheitssatzung

 

Explizit wird in der Verfügung klargestellt, dass auch Anfragen über Portale, wie beispielsweise „Frag den Staat“ bearbeitet werden sollen, soweit die „übrigen Voraussetzungen“ vorliegen. Generell soll die Verwaltung auf die Nutzung des Formulars hinwirken.

Passend dazu hat das Verwaltungsgericht Berlin für Berlin entschieden, dass Anfragen über die Plattform „Topf Secret“ auf Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes nicht aus dem Grund abgelehnt werden können, dass die Vielzahl der Anfragen eine hohe Belastung nach sich zieht. 

Übrigens: Auch der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat eine Informationsfreiheitssatzung. Interessierte Bürger können Ihre Anfragen per E-Mail beim Landkreis einreichen. Dies ist der entsprechenden Internetseite zu entnehmen.

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