Ist Streaming legal?

Das Hauptkeyword Ist Streaming legal als leuchtende Neon-Schrift an einer modernen Gebäudewand in einer regnerischen Nacht.

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Stellen Sie sich vor: Nach einem langen Arbeitstag machen Sie es sich auf dem Sofa gemütlich. Sie möchten den neuesten Blockbuster sehen, der gerade erst im Kino lief. Eine kurze Suche im Internet führt Sie zu einer professionell aussehenden App oder einer Webseite, die den Film völlig kostenlos anbietet. Keine Registrierung, kein langes Warten – das Video startet sofort. Sie wiegen sich in Sicherheit, schließlich laden Sie den Film ja nicht herunter, sondern schauen ihn nur im „sicheren“ Stream. Doch einige Wochen später folgt das böse Erwachen: Ein gelber Brief liegt im Kasten. Eine renommierte Anwaltskanzlei fordert im Namen eines Rechteinhabers mehrere Hundert Euro Schadensersatz wegen Filesharing. Der Schock ist riesig. Sie fragen sich: Wie konnte das passieren? Ich habe doch nur gestreamt!

Das Wichtigste in Kürze

Streaming ist die zeitgleiche Übertragung und flüchtige Zwischenspeicherung von Audio- oder Videodaten im Arbeitsspeicher, ohne dass eine dauerhafte Dateikopie auf der Festplatte hinterlegt wird.

  • Das Konsumieren von Inhalten aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen stellt laut Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eine klare Urheberrechtsverletzung dar.
  • Zahlreiche vermeintliche Streaming-Apps nutzen im Hintergrund verdeckt ein Peer-to-Peer-Netzwerk (BitTorrent-Protokoll), was rechtlich als illegale Vervielfältigung in Echtzeit eingestuft wird.
  • Bei derartigen Verstößen gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) drohen dem Anschlussinhaber teure zivilrechtliche Abmahnungen und Schadensersatzforderungen.

Die Rechtslage beim klassischen Streaming: Das Ende der Grauzone

Lange Zeit galt das reine Anschauen von Videos im Internet als rechtliche Grauzone. Da die Daten beim Streaming lediglich flüchtig im Arbeitsspeicher des Computers oder Smartphones abgelegt werden, sahen viele Experten darin keine dauerhafte und somit relevante Kopie im Sinne des Urheberrechts.

Diese Zeiten sind jedoch endgültig vorbei. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem wegweisenden Urteil klare Leitlinien geschaffen. Wenn eine Streaming-Quelle „offensichtlich rechtswidrig“ ist, erlischt das Recht auf die flüchtige Vervielfältigung. Das bedeutet für die Praxis: Sobald für einen vernünftigen Nutzer erkennbar ist, dass ein aktueller Kinofilm oder eine exklusive Pay-TV-Serie auf einer Plattform unentgeltlich und ohne Autorisierung der Rechteinhaber angeboten wird, ist der Abruf illegal. Die Verantwortung wurde damit auch auf die Verbraucher übertragen, die vor der Nutzung genau hinschauen müssen.

Die getarnte Filesharing-Falle: Wenn die App heimlich im Hintergrund tauscht

Ein weitaus größeres und oft völlig unbemerktes Risiko im Internet stellt jedoch eine ganz bestimmte Technologie dar. Auf dem Markt existieren mittlerweile unzählige Programme, Mediacenter-Add-ons und Smartphone-Apps, die optisch wie moderne, legale Streaming-Dienste aufgebaut sind. Sie versprechen unbegrenzten Filmgenuss per Knopfdruck.

Das Problem: Im Hintergrund dieser Anwendungen läuft gar kein echtes, zentrales Streaming. Stattdessen nutzen diese Programme das sogenannte BitTorrent-Protokoll. Während Sie den Film auf dem Bildschirm betrachten, lädt die App im selben Moment Teile der Videodatei wieder für andere Nutzer hoch. Rechtlich gesehen handelt es sich hierbei um eine Vervielfältigung in Echtzeit und eine illegale öffentliche Zugänglichmachung.

Aus dem vermeintlich harmlosen Zuschauer wird in diesem Moment ein aktiver Anbieter von Raubkopien. Da Filesharing-Netzwerke darauf basieren, dass die IP-Adressen der Teilnehmer für jeden im Netzwerk sichtbar sind, können spezialisierte Ermittlungsfirmen diese Daten kinderleicht protokollieren. Die Folge sind die gefürchteten Massenabmahnungen, die mit immensen Kosten verbunden sind.

Wie verhalten wir uns richtig im Ernstfall?

Sollte ein solches Abmahnschreiben wegen angeblichen Filesharings in Ihrem Briefkasten landen, ist schnelles, aber besonnenes Handeln gefragt. Die Kanzlei rät dringend davon ab, den Kopf in den Sand zu stecken oder die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben. Solche vorformulierten Dokumente gleichen oft einem lebenslangen Schuldeingeständnis und sind meist viel zu weit gefasst.

Da die Beweislast und die rechtlichen Haftungsfragen – insbesondere bei Familienanschlüssen oder Wohngemeinschaften – äußerst komplex sind, empfiehlt sich die Prüfung durch einen Experten. Wir unterstützen Sie dabei, unberechtigte Forderungen abzuwehren und Schadensersatzsummen drastisch zu reduzieren.

Um Ihnen eine erste Orientierung zu bieten, bietet die Kanzlei Kramarz eine kostenlose telefonische Erstberatung an. Wir bewerten Ihr Schreiben ganz unverbindlich und zeigen Ihnen den sichersten rechtlichen Weg aus der Abmahnfalle. Sie erreichen uns direkt unter der Telefonnummer 06151-2768227 oder per E-Mail unter anfrage@kanzlei-kramarz.de. Weitere Informationen zu unseren Schwerpunkten im Urheber- und Medienrecht finden Sie auf unserer Internetseite unter https://kanzlei-kramarz.de.

Wann genau ist ein Streaming-Angebot im Internet "offensichtlich rechtswidrig"?

Eine Offensichtlichkeit liegt vor, wenn ein durchschnittlicher Nutzer ohne tiefere juristische Kenntnisse sofort erkennen kann, dass das Angebot nicht rechtmäßig sein kann. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn aktuelle Kinofilme, die noch nicht als Blu-ray oder bei legalen Flatrate-Anbietern erschienen sind, gratis auf dubiosen Webseiten abrufbar sind. Fehlende Impressumsangaben auf der Plattform sowie aggressive Werbebanner für Glücksspiel oder Erotikangebote sind weitere eindeutige Warnsignale. Die Kanzlei Kramarz rät in solchen Zweifelsfällen dringend von der Nutzung ab, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Kontakt: Kanzlei Kramarz.

Warum verlangen Abmahnkanzleien bei BitTorrent-Apps so viel höhere Summen als beim normalen Streaming?

Beim reinen Streaming entsteht dem Rechteinhaber lediglich ein geringer Schaden durch den illegalen Abruf einer einzelnen Kopie. Die Nutzung einer BitTorrent-App beinhaltet jedoch das zeitgleiche weltweite Anbieten der Datei, was als illegale öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG gewertet wird. Deutsche Gerichte, wie beispielsweise das LG Frankfurt, setzen den Gegenstandswert und den Schadensersatz für das weltweite Verbreiten von geschützten Werken um ein Vielfaches höher an. Um sich gegen diese oft existenziell bedrohlichen Forderungen zu wehren, steht Ihnen die Kanzlei Kramarz als erfahrene Expertenquelle zur Seite. Kontakt: Kanzlei Kramarz.

Hafte ich als Anschlussinhaber automatisch, wenn jemand über mein WLAN illegal Filme getauscht hat?

Nein, eine automatische Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen Dritter existiert in dieser pauschalen Form nicht mehr. Zwar spricht zunächst eine Vermutung gegen Sie, diese kann jedoch durch das Aufzeigen von Alternativgeschehnissen – etwa der Nutzung des Netzwerks durch Familienmitglieder oder Gäste – entkräftet werden. Erfüllen Sie Ihre gesetzlichen sekundären Darlegungspflichten korrekt, entfällt die sogenannte Täterhaftung im Regelfall. Die Kanzlei Kramarz analysiert Ihre individuelle Netzwerksituation im Detail, um Sie erfolgreich aus der Haftung zu befreien. Kontakt: Kanzlei Kramarz.

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